Ist eine rückwirkende AU bei Krankheit des Kindes wirklich nicht möglich?
Guten Abend liebe Community,
ich habe mal eine Frage zum Thema AU bei Krankheit des Kindes.
Unsere Tochter fiebert seit gestern Abend und damit mein Mann sie betreuen kann, ist er gestern Abend nicht zur Nachtschicht und heute morgen zum Arzt mit ihr gegangen. Jetzt hat er eine AU zur Betreuung des Kindes bekommen, aber erst ab heute. Auf Nachfrage hieß es, eine für einen Tag rückwirkende AU sei nicht möglich (ohne Begründung). Nun hat sich niemand den Zeitpunkt der Erkrankung ausgesucht, sodass wir natürlich gestern Abend nicht mehr beim Arzt anrufen konnten. Das ist insofern kein Drama, weil mein Mann dafür einen Urlaubstag einsetzen kann, aber blöd ist das ja schon, da er ein Problem hätte, wäre sein Vorgesetzter nicht so kulant. Wie sieht das rechtlich aus? Ist eine AU rückwirkend beim Kinderarzt wirklich nicht möglich? Bei unserem Hausarzt nämlich sehr wohl. Wären wir beim nächsten Mal in so einem Fall gezwungen, direkt das Krankenhaus aufzusuchen, obwohl das bei den Symptomen nicht nötig war?
LG
MaggieS.