Hebeanlage in Mietwohnung defekt - wer zahlt?

Update:

Also, ich habe doch noch eine Haftpflichtversicherung. Ich bin bei meiner Exfreundin noch mitversichert.

Frage: Zahlt das dann die Haftpflichtversicherung, denn ich wohne ja nicht mehr mit Ihr zusammen im dort angegebenen Haushalt sondern seit 01.07. in der neuen Wohnung.

Danke nochmal ;)

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Hallo zusammen,

ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung mit Hebeanlage. Der Vermieter hat mich beim Einzug auf die Hebeanlage hingewiesen aber nur dazu gesagt, dass diese Geräusche macht und falls bei der Betätigung des Wassers (Dusche/WC, etc.) keine Geräusche zu hören sind, dies kein gutes Zeichen sei.

Ich habe wie in meiner vorherigen Wohnung feuchtes Toilettenpapier benutzt und im WC entsorgt. Auch habe ich Wattepads im WC entsorgt. Nach ca. 2 Wochen (ich war vielleicht 5 oder 6 Tage in der Wohnung) lief das Wasser nicht mehr ab. Das habe ich dem Vermieter gemeldet und dieser hat gleich seinen Monteur beauftragt. Dieser hat festgestellt, dass die Hebeanlage verstopft war und sie gereinigt. Lt. Aussage des Vermieters hat der Monteuer gesagt, dass die Anlage mit Pumpe aber jetzt nicht mehr lange mitmacht und komplett ausgetauscht werden muss. Das aktuelle Modell gibt es wohl auch nicht mehr und man muss das Nachfolgemodell nehmen, welches auch größer ist. Der Vermieter sagte, ich soll den schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Diese ist aber seit 2 Monaten abgelaufen und ich habe vergessen eine neue abzuschließen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auf keinen Fall das neue, größere Nachfolgemodell zahlen muss sondern nur den Zeitwert der jetzigen Anlage.

Aber bin ich überhaupt für den Schaden an der Anlage haftbar? Die Hebeanlage ist nur für meine Wohnung zuständig, also es ist sicher, dass die Verstopfung von mir kommt. Ich wurde allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich kein feuchtes Toilettenpapier benutzen darf und es waren maximal 5 Wattepads, die ich im WC entsorgt habe.

Danke schon mal für eure Antworten ;)

Miete, Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mietvertrag, Hebeanlage, Schaden
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete
Geschirrspüler defekt - wer trägt die Kosten?

Hallo, ich habe ein Problem das meinen Geschirrspüler betrifft. Dieser war schon in der Wohnung als ich diese bezog und ist in die Küchenzeile eingebaut (inkl. passender Front). Da ich keinen Abschlag etc. gezahlt habe nahm ich an, dass er zur Wohnung gehört. Nun ist er defekt und ich meldete mich beim Vermieter um ihm dies mitzuteilen. Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail in der es hieß, man könne mir damit leider nicht helfen, da die Kücheneinrichtung gemäß Mietvertrag nicht als mitvermietet gilt und ich für etwaige Instandsetzungen selbst verantwortlich sei. Nun hab ich zum einen das Problem, dass der Vertrag bei meinen Eltern liegt 400 km entfernt und sie außerdem im Urlaub sind ... Ich kann das also nicht überprüfen. Zum anderen stellt sich mir jetzt die Frage was ich tun muss und was ich nicht tun muss. Ich gehe mal davon aus, dass das was der Vermieter sagt so stimmt: Wie muss ich mich jetzt verhalten? 1. Muss ich einen neuen Spüler kaufen auf eigene Kosten und diesen dann in der Wohnung belassen? Oder kann ich 2. den neuen Spüler den Nachmietern zum Kauf anbieten und ansonsten mit in die nächste Wohnung nehmen, wenn sie ihn nicht wollen? 3. Kann ich den defekten Spüler einfach entfernen ohne ihn zu ersetzen? Oder können die Vermieter von mir verlangen den Geschirrspüler vor Neuvermietung zu ersetzen? Vielen Dank schon einmal fürs Lesen :)

Küchengeräte, Mietvertrag
Küche nicht mitvermietet, wer zahlt defekten Geschirrspühler?

Hallo zusammen,

wir leben seit Herbst 2013 in unserer Mietwohnung, im Mietvertrag steht gesondert > Küche wird nicht mitvermietet, sondern unentgeldlich zu Nutzung überlassen (Leihe) Instandhaltung- und Reparaturkosten trägt der Mieter ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht. Werksgarantie bis Mai 2012>

Schon als wir frisch eingzogen waren spühlte der Geschirrspüler das Geschirr nicht richtig sauber. Schon da haben wir unseren Vermieter darauf hingewiesen und entsprechend der Kausel reagierte er auch und zwar das er dafür nicht verantwortlich ist. Nun kam es wie es kommen müsste, das blöde Teil funktioniert garnicht mehr. Aus den Sprüharmen kommt kein Wasser mehr trotz Komplettreinigung der Arme.

Nun zu meiner eigentlichen Frage müssen wir nun unserem Vermieter einen neuen Geschirrspüler hinstellen? Als wir eingezogen sind war dieser bereits 5 Jahre alt, dieses Jahr wird er 9 Jahre. Das Gerät wurde von uns ja schließlich nicht mutwillig kaputt gemacht, ich denke bei 9 Jahren spricht man eher von Verschleiss. Ich sehe das irgendwo ganz und garnicht ein und kann mir das auch nicht vorstellen das der Vermieter einmal ein Gerät kauft und alle paar Jahre von seinem Mietern ein neues Gerät erhält. Oder müssen wir uns anteilig daran beteiligen, ich weiß ja nicht ob es für solche Geräte auch eine Abschreibungszeit gibt?

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen und brauchbare Antworten. Und vorab ich habe mir darüber schon als wir den Mietvertrag unterschrieben haben Gedanken gemacht nur gab es ansonsten keine brauchbare Wohnung und zur Sache tut es gerade nun mal auch nichts.

Vielen Dank im Voraus an alle

Küche, Mietvertrag, Geschirrspüler
Habe Silberfische in meiner Wohnung, Chemiekeule ausgepackt, alles silikoniert was sinnig schien, hilft nichts, kann ich Vermieter Zahlen lassen?

Jetzt noch einmal detailreicher :) Ich bin im April in eine 1 Zimmer Wohnung mit nur einem Fenster gezogen. Im Flur steht eine Küchenzeile die festverankert ist, daneben ist das Badezimmer, beide Zimmer sind mit Abzügen ausgestattet, die sehr veraltet sind. dazu ist der Abzug im Bad mit Paketband festgeklebt worden. Allerdings hatte ich dann plötzlich täglich 10-15 Spinnen verteilt in der Wohnung die ich dann immer wieder umlegen musste. Ich hasse alles was krabbelt. Dann habe ich die Abzüge zugeklebt, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit daraus krabbelten. Kurz davor meine erste Begegnung mit den Silberfischen. erstmal vereinzelt, wusste erstmal nicht was das für Viecher sind. Nach einem Besuch beim Baumarkt und in der Drogerie, gab ich dann fast 30€ für Gift und Fallen aus, anschließend holte ich mir eine Silikonpistole, und einige Kartuschen, da die Wohnung wie bereits erwähnt eine Altbauwohnung ist, gab und gibt es immernoch viele undichte stellen. Meine Hausverwaltung habe ich am ersten Tag des stärkeren Befalls direkt angerufen. Der liebe Hausmeister wäre jedoch ein viel Beschäftigter Mann. und ich hätte es mir selbst zuzuschreiben, weil ich die Abzüge zugeklebt hätte. Dennoch wurde mir gesagt, dass sie den Hausmeister benachrichtigt hätten. Jetzt ist es aber so, dass ich 6 Fallen auf 25 qm aufgestellt habe und bis jetzt nur 1 Silberfischchen in die Falle getappt ist, alle anderen knapp 20 die ich nach meiner Vergiftung gefunden habe, waren am rumkriechen. Die Hausverwaltung habe ich am 1.7.2016 benachrichtigt, jedoch kam bis jetzt immernoch kein Anruf. Hinzu kommt, dass ich vor über einem Monat bescheid gesagt habe, dass die Tür in der Wohnung am Boden schleift, mir wurde gesagt dass sie neue Türen bestellen würden. Ist aber immernoch nichts passiert. Außerdem habe ich Schwierigkeiten das Fenster richtig zu schließen, und habe Angst dass es dazu kommt, dass ich das komplett auflassen muss. Ich wohne im Erdgeschoss, und pendle als Studentin oft hin und her... Außerdem habe ich meinen Nachbar gefragt, ob er auch schon einen Befall hatte, und er sagte mir dass ihm Fallen geholfen haben. und das erst vor kurzem war.. Außerdem denkt er dass die Viecher vom Flur in den Raum krabbeln würden...

Jetzt warte ich seit 1 1/2 Wochen, dass der Hausmeister sich meldet, und einen Termin mit mir ausmacht, um sich das "mal anzusehen"..

Kann ich da rechtlich gesehen irgendwas machen?

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schädlinge, Silberfische
Darf mein Vermieter mich beim Strom anmelden obwohl Mietvertrag Miete inkl. aller Nebenkosten und somit auch inkl. Stromkosten?

Mein Lebensgefährte und ich sind am 11. April 2016 in eine neue Wohnung gezogen.

Jetzt bekommen wir plötzlich eine Schlussrechnung über 700 Euro vom regionalen Stromanbieter bzgl. der alten Wohnung.

Wie verhalten wir uns hier richtig?

Folgende Hintergrund-Infos sind wichtig:

Der alte Mietvertrag wurde nur zwischen meinem Lebensgefährten und dem alten Vermieter abgeschlossen.

Ich selbst zog im November 2015 ein und mit ihm am 11. April 2016 aus. Hierüber läuft auch genau der Stromverbrauch.

Der Mietvertrag, den mein Lebensgefährte hatte, beinhaltete alle Nebenkosten und somit auch die Stromkosten.

Das Mietverhältnis bestand über 10 Jahre und in der ganzen Zeit hat er nie Strom bezahlt. Weder an den Vermieter noch an den regionalen Stromanbieter.

Nachdem ich im November 2015 eingezogen bin, wurden die Nebenkosten auch NICHT erhöht und es wurde NICHT auf irgendwelche Stromkosten hingewiesen. Es blieb beim alten Betrag inkl. aller Nebenkosten.


Zum Stromanbieter selbst bin ich auch etwas irritiert.

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass der alte Vermieter meinen Partner nur an- und abgemeldet hätte, aber quasi kein Vertrag bestünde.

Können die überhaupt dann einen Betrag einfordern, wenn kein Vertrag besteht?

Das Begrüßungsschreiben haben wir nie erhalten. Ich habe auch am Telefon dankend abgelehnt, da wir hier einen anderen Stromanbieter haben.

Die Sachbearbeiterin meinte, wir müssen zahlen und den Betrag dann beim Vermieter einklagen. Stimmt das? Gibt es hier die Möglichkeit von einem Beratungsschein und ggf. Prozesskostenhilfe?

Anmerkung: Es gibt KEINE Möglichkeit mit dem alten Vermieter zu reden. Wir trennten uns in einem Streit und hatten sogar die Räumungsklage im Hintergrund. Sollen wir trotzdem einfach mal eine Kopie an den ALTEN Vermieter schicken mit der Bitte um Begleichung der Rechnung?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mietrecht, Stromanbieter, Mietvertrag
Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

Reinigung, Mieter, Mietvertrag, Putzfrau, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?

Guten Abend.Ich habe folgende Frage. In meinem Mietvertrag (oder besser gesagt in dem Zusatzschreiben "Zusatz zum Mietvertrag, Übergabeprotokoll" steht: ": „Die Wohnung sollte beim Auszug verlassen werden, wie vorgefunden.“ - nun sagt mir bitte, was das im Klartext heißt!

Vor meinem Auszug, etwa drei Wochen vorher, habe ich die Fenster geputzt (mitsamt einer Zahnbürste die Rahmen und Ecken), leider war das der Vermieterin nicht gut genug, sodass Sie mir angeboten hat, den Schlüssel zu behalten und die Fenster nochmal zu putzen, was ich jedoch abgelehnt habe, denn für mein Empfinden waren die Fenster i.O. Das Pollen und Blütenstaub im Mai fliegn kann ich leider nicht verhindern.

Desweiteren hat sie die Wohnung, die ich geputzt (nass gewischt, Spinnweben entfernt), abermals geputzt! Das möchte Sie mir nun in Rechnung stellen. Ist dies überhaupt rechtens, wenn im Zusatzprotokoll steht "Verlassen, wie vorgefunden"? Ist diese Klausel rechtens oder handelt es sich dabei um eine starre Klausel?

Bin ich verpflichtet, die Fenster nochmal zu putzen und ihrer Reinlichkeit nicht zu genügen? Warum sonst putzt sie abermals die Wohnung, Rollokästen usw.

Danke für eure Antworten, vielleicht gibt es ja irgendwo einen Paragraphen, den ich ihr "nahelegen" kann :-)

Hinzu kommt, dass uns beim Auszug an der Stelle, wo in der Küche die Kühl-/Gefrierkombination stand, ein Riss im PVC entstanden ist ( V-förmig, etwa 5cm lang). Selbstverständlich habe ich bei der Übergabe gesagt, dass ich für den Schaden aufkommen würde, bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie den Boden fachmännisch kleben lassen würde, aber NEIN! Frau Vermieterin hat einen neuen Fußboden verlegt, den Sie mir mit 511 Euro in Rechnung stellt.
dies habe ich an meine private Haftpflichtversicherung übergeben, die darüber nur müde gelächelt haben und meinten, dass ich wenn überhaupt, lediglich den Zeitwert zahlen müsse.

So, ich glaube, das war erstmal alles :-)

danke euch, liebe Grüße,P.

Mietvertrag, Auszug, klausel
Was kann ich gegen Müllsammler machen?

Hallo liebe Community,

ich versuche mal unsere Situation ein wenig zu beschreiben. Im März zogen wir in eine Wohnung, diese wurde neu renoviert. Bei der Besichtigung standen im Garten und im Hof viel Müll vorallem Sperrmüll, davon ausgehend dass dies aufgrund der laufenden Renovierung der Fall ist, hatte uns das nicht weiter beunruhigt.

Nun wohnen wir schon seit März hier und der Garten so wie der Hof sind immernoch voll mit Müll. Im Garten stehn die alten Badewannen und Toiletten aber auch Bretter mit spitzen ausstehenden Nägeln.

Nun ist es so dass der weitere Mieter der Sohn der Vermieterin ist, laut Mietvertrag weder Hof noch Garten etwas mit uns zu tun haben, allerdings ist es einfach sehr unangenehm ständig auf den Müll angesprochen zu werden (von Besuchern oder Arbeitern), wenigstens kann man erklären dass man mit diesem Dreck nichts zu tun hat. Allerdings ist Hof und auch Garten für unsere 2 jährige Tochter zugänglich und ich sehe da wirklich Gefahr wenn ich mal nicht mitbekommen sollte, dass sie dort hin gelaufen ist. Punkt Nummer drei ist meine Sorge, dass das ganze Mäuse oder Ratten anziehen könnte.

Meint ihr es gibt eine Möglichkeit zu interagieren? Ich sehe es sehr schwierig, da uns ja Hof und Garten eigentlich nichts angehen und er auch noch der Sohn unserer Vermieterin ist...aber kann es wirklich der Zustand sein, das einfach so hinnehmen zu müssen und sich irgendwie immer schämen zu müssen wenn jemand sieht dass man zu diesem Haus gehört?

Ich hoffe auf einen hilfreichen Austausch mit euch :)

PS ich habe auch schon versucht diskret mit dem Nachbarn zu reden. Habe gefragt ob er auch Sperrmüll zum anmelden hat oder auch die Nachfrage ob er das alles noch braucht...Sperrmüll sagte er habe er keinen, da er alles noch brauchen würde...wie gesagt es handelt sich um abgeschlagene Fliesen aus den 70ern und Wannen/Toiletten...nichtfunktionierende Elektrogeräte, unzählige Bretter und zerstörte Lampen und ständig kommt mehr dazu, weil er beim Sperrmüll anderer zugreift und auch glaubt diese Dinge unbedingt zu brauchen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Haftungsausschluss gemäß § 536a BGB im Mietvertrag?

Hi zusammen,

ich stehe gerade kurz vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages für meine neue private (nicht gewerblich genutzte) Wohnung. Fast alles ist schon geregelt, der Vermieter macht einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Es gibt nur leider zwei Klauseln die mich sehr im Mietvertrag stören und auf die der Vermieter besteht:

----- Schnipp -----

  1. Soweit Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.
  2. Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß § 566 Absatz 2 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

----- Schnipp -----

Die beiden Klauseln stammen aus einem vorgefertigten Vertrag den man bei Immoscout24 runterladen kann.

Man kann einiges zu dem Thema googeln. Allerdings betrachten fast alle Artikel das Thema aus Vermieter-Perspektive und finden es daher einen Haftungsausschluss auch ganz in Ordnung. Eine Aussage, wie man das als Mieter finden soll, finde ich nicht.

Folgende Fragen habe ich dazu:

  1. Bin ich etwas zu naiv wenn ich das unterschreibe und verzichte im Ernstfall auf zehn-tausende von Euro wenn meine komplette Einrichtung unter Wasser steht weil es einen nicht voraussehbaren Wasserbruch gab? Oder ist das Standard und könnte bedenkenlos unterschrieben werden?

  2. Zusätzlich würde mich interessieren, ob die Hausratversicherung sowieso zahlen würde und von daher diese Klauseln keine Relevanz für mich hätten.

  3. Im § 536 (4) BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam." Vielleicht kann ich einfach unterschreiben und die Klausel ist sowieso unwirksam und kann ignoriert werden?

Es ist kompliziert ... Danke für eure Mühe, sich durch diesen langen Text zu quälen :-)

Viele Grüße

Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, haftungsausschluss
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

Garten, Rechtsanwalt, Verein, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kaufrecht, Mietvertrag, Abzocker, Diskriminierung, Kleingarten, Kleingartenverein, pachtvertrag
Hauseingang wird Tag und Nacht verschlossen, Kein Türöffner oder Sprechanlage vorhanden, 4 Stock?

Hallo Zusammen,

zu meinem Problem:

Ich wohne seit Januar 2015 in einem 4 stöckigen Altbau. Wir haben weder Türöffner noch eine Sprechanlage. Bislang waren die Zugänge zum Haus immer offen, sodass Boten, Besuch, Lieferdienste ohne weiteres bis zur Wohnungstür kamen.

Nun hat die Vermieterin die Schlösser zu den Wohnhaustüren auswechseln lassen und fordert das diese Tag und Nacht verschlossen sein müssen, zwecks Diebstahlschutz. Der Brandschutz soll durch den Hinterhof gewährleistet sein, welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist und man dadurch auch nicht auf offene Straße fliehen könnte.

Problem für mich, ich muss nun jedesmal 4 Stockwerke runterlaufen ohne vorher zu wissen, wer sich da nun vor der Tür befindet. Ich muss auch jedesmal mit runterlaufen, um Besuch rauszulassen. Darüberhinaus kann ich auch keinen Besuch mehr bei mir nächtigen lassen ohne nen eigenen Schlüssel auszuhändigen.

Für mich sinkt die Wohnqualität dadurch enorm. Zugleich sehe ich keinen Brandschutz mehr gegeben.

Vertraglich ist dahingehend nichts geregelt, doch zählt das zugleich als Freifahrtsschein?

Könnte ich als Mieter nicht erwarten, dass statt Schlösser, die kompletten Türen ausgetauscht werden. Welche die sich von außen nicht öffnen lassen, jedoch von innen?

Oder gibt es noch Möglichkeiten bzw Paragraphen die sowas untersagen? Da zum Einzug vor 1 1/2 Jahren diese Barrikade noch nicht bestand.

Vielen Dank im Voraus,

Grüße, Timo

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag

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