Neue Vermieterin nimmt mir den Keller weg was kann ich tun?

Hallo ich wohne seit jüngster Zeit zum ersten mal zur Miete. Jetzt habe ich ein Problem mit dem Keller und wollte Fragen wie man am besten damit umgeht. Folgendes: Mein Vormieter hat mir gezeigt was sein Keller war und mit unter anderem auch die Regale in dem Keller geschenkt. Ich hab ein Paar Gartenmöbel ein bisschen Werkzeug in den Keller gepackt nicht sonderlich viel. Nun ist aus der oberen Wohnung jemand ausgezogen und es kam eine neue Mieterin ins Haus ca. 60 Jahre alt. 1 Woche später hing ein Schloss an meinem Keller. ich habe die Mieterin gefragt ob sie vielleicht den Keller verwechselt habe, sie meint bei der Wohnungsübergabe hätte die Vermieterin und der Vormieter ihr gesagt das dieser Keller ihrer sei. Die Vermieterin hat telefonisch zugegeben das sie einen Fehler gemacht. Allerdings hat die neue Mieterin den Keller rappelvoll gestapelt also Kartons Stoß an Stoß bis zur Decke bestimmt 40 Kartons und 2 Schränke stehen da drinn, vor meinen Sachen. Die Vermieterin hat mich freundlich gefragt ob ich nicht als Junger dynamischer Mensch den anderen Keller nutzen möchte. Daraufhin hab ich gesagt das ich noch Werkzeug hinten im Keller stehen habe, daraufhin sie: Da können sie gestimmt ein paar Kartons mit der alten Drau zusammen weg räumen um ran zu kommen.

Welche Rechte habe ich welche Pflichten ? PS: DIe alte Frau tut mir auch leid

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Mietvertrag, Keller, Stauraum
Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Wie überzeuge ich den Vermieter im persönlichen Gespräch?

Hallo liebe Leute!

Ich sitze gerade wie auf heißen Kohlen.

Folgendes: Ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe die für mich perfekte Wohnung gefunden.

Natürlich habe ich mich auch noch um andere gekümmert, aber an dieser hab ich mich einfach festgebissen und deshalb auch die anderen Wohnungen etwas nachlässig behandelt. Die Vermieterin muss schon lachen wenn ich mich melde, weil ich allein in der letzten Woche schon dreimal durchgerufen hat. Keine Ahnung ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist...

Jetzt möchte sie, dass ich mal vorbei komme.Wie überzeuge ich sie denn un von mir? Ich finde die Wohnung einfach klasse, glaube allerdings dass ich kein besonders guter Kandidat bin. Ich beende zwar gerade meine Ausbildung und verdiene auch sehr gut, heißt ich kann mir die Wohnung auf alle Fälle leisten, aber bei Azubis und Studenten wollen Vermieter ja meist eine Bürgschaft und ich habe leider niemanden der für mich bürgen könnte. Meine Mutter würde zwar gerne, verdient aber zu wenig weshalb ich schon öfter zu hören bekommen habe, dass ich dringend jemand anderen brauche - den es aber nicht gibt.

Was kann ich machen, um die Wohnung zu ergattern? Mein Interesse habe ich schon allein durch die Anrufe bekundet, ich habe ja auch eigentlich genug Geld um mir die Wohnung zu leisten, außerdem werde ich übernommen, was meine Einkommensverhältnisse ja auch sichert. Klingt für mich persönlich gut, aber ich habe trotzdem bammel, dass das nicht klappt. Was kann ich also tun/machen um ihr zu signalisieren, dass ich die perfekte Mieterin bin??

Danke schonmal!

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Wer muss e Herd in reparieren /ersetzen?

Hey Leute, Bin im November in eine neue Mietwohnung gezogen.Kurz darauf stellte ich fest das der vorhandene e-herd stark abgegriffen, unhygienisch und nicht voll funktionstüchtig ist ( der drehschalter für den Backofen ist abgebrochen,und der Backofen schaltet nach kurzer Zeit ab und nur gelegentlich oder garnicht wieder zu).Auf Anfrage bei meiner Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt das in meinem Mietvertrag folgende Klausel steht.: § 22 Sonstige Vereinbarungen

(1) Sofern bei der Übergabe des Mietobjekts eine Einbauküche vorhanden ist, wird diese dem Mieter lediglich für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich kein Mietvertragsbestandteil. Die einwandfreie Funktionalität der Einbauten und seiner Gerätschaften wird nicht gewährleistet. Der Vermieter haftet nicht für Instandsetzungen oder Ersatz. Im Falle eines Defektes hat der Mieter den Vermieter hierüber schriftlich zu informieren, eine Instandsetzung oder Ersatz erfolgt jedoch nicht. Beschädigungen, die der Mieter verursacht, sind auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Küche dem Vermieter wieder herauszugeben. Die Kosten für die Entsorgung eines defekten Gerätes trägt der Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

Aus dem oben genannten Gründen muss ich ihnen leider mitteilen, dass wir keine Arbeiten an ihrer Einbauküche, Herd oder am ihrem Herd vornehmen werden.

Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind? Und sollte die o.a.Klausel wirksam sein, wer haftet wenn durch den defekten Herd z.b. Kabelbrand o.ä.entsteht? Danke im Vorraus für Antworten

wohnen, Mietrecht, Mietvertrag, Mietschutz
Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

Hallo Liebe Leute,

ich möchte Euch ein paar Fragen stellen. Zu Erste würde ich Euch die Situation ja mal erklären. Am 15.Januar habe ich der Vermieterin die Kaution 1050 Euro bezahlt. Sie möchte, ich schnell zu einziehen. Damals kann ich noch nicht vertrag unterschrieben. Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu mieten. Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen. Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

Am 30.Januar hat sie mich fragt, ob ich die Wohnung mieten. Ich habe sie eine Nachricht geschrieben zu mitgeteilt. "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. "

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Diese Woche habe ich die Vermieterin mal angerufen. Und ich hat sie höfflich gesagt, dass sie die Kaution zurückgeben soll, weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen. Aber sie denkt, dass ich sie versprochen habe. Sie kann mir die Kaution überhaupt nicht zurückreichen. Dann ignoriert sie mich einfach.

1, "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. " Beeinflusst diese Nachricht mich, um meine Kaution zu bekommen ?

2, Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

3, Ich habe auch gedacht darauf, ich mich mit einen Anwalt/in für Wohnrecht zu beraten. Aber ich weiß nicht, wie viel kostet ein/e Anwalt/in in Hamburg.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben ?

vielen Dank und freundliche grüße,

R

Wohnung, Miete, Hamburg, Kaution, Mietvertrag
Haus verkauft und die Mieter werden rausgeschmissen. Was tun?

Hallo, habe eben von meinem Nachbarn mitbekommen dass er mit dem neuen Vermieter unseres Hauses gesprochen hat und er ihm gesagt hat dass er das Haus jetzt abgekauft hat und die jetzigen Mieter raus müssen da an dieser Stell was Neues gebaut wird. Ich habe schon länger gehört dass das Haus verkauft werden soll, habe auch meinen Vermieter angerufen und gefragt was es damit auf sich hat, doch der meinte es wären nur Spekulationen. Jetzt wurde aber das Haus verkauft, ich habe sehr viel hier in die Wohnung investiert um das Ganze zu renovieren. Ich habe momentan kein Geld für den Umzug und auf der Arbeit sieht es gerade sehr brenzlich aus, so dass ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen gekündigt werde und dann Hartz 4 beziehen muss. Das macht die Sache noch problematischer, denn wenn ich dann aus der Wohnung raus muss, habe ich höchstwahrscheinlich keinen Job mehr und wie soll ich denn bitte als Hartz4 Empfänger eine Wohnung bekommen? Und wie ich gehört habe, muss das alles innerhalb von 3 Monaten stattfinden nachdem man die Kündigung bekommen hat. Habe im Internet schon viel darüber nachgelesen aber nichts passendes für mich gefunden.So wie es aussieht habe ich GAR KEINE Rechte. Das heißt, ich würde keine Umzugskostenerstattung bekommen oder die Kosten für die Renovierung oder Sonstiges. Ich bin gerade am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll. Rufe den Vermieter schon seit Tagen an, aber er geht nicht ran. Hatte schon mal jemand von euch einen ähnlichen Fall? Oder wisst ihr was ich da machen kann, was mir da eventuell zu steht? Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

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Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Muss ich Wertminderung zahlen für kleine Beschädigungen in Zimmertüren bei Auszug?

Hallo Zusammen, wir hatten am 31.1.2016 die Wohnungsübergabe unserer alten Mietwohnung. Hierbei wurde an 3 Türen kleine Kratzer bzw. Dellen festgestellt.

Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.

Nun haben wir von den Vermietern eine Mail bekommen, das wir für die 3 Türen mit den Kratzern jeweils eine Wertminderung über 25 EUR zahlen sollen und für die Reparatur der Kinderzimmertür 150 EUR.

Ich bin der festen Überzeugung, das die Zimmertüren, die billigen Türen sind, die es auch bei uns im Bauhaus für 37 EUR gibt (ich meine, wenn schon die Beschichtung runtergeht nur weil man nen Aufkleber abzieht :-/)

Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen? In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.

Und 150 EUR für Türblatt austauschen, wenn ne neue Tür 37 EUR kostet finde ich sowieso die Höhe.

Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht einfach vor Übergabe selbst ne neue Tür eingebaut habe...die Übergabe war wie gesagt am 31.1 und das war ein Sonntag. Hatte auch erst an dem Morgen die Aufkleber abgemacht und konnte daher keine Tür besorgen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.

Folgendes Problem:

Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.

Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.

Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.

Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.

Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.

Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.

Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?

Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..

Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)

Liebe Grüße

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung
Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,

mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.

Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________

Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?

Brandschutz, Mietrecht, Mietvertrag
GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

Hallo, mich wuerde interessieren ob die untenstehende Verzichtserklaerung mich vor allen evtl. Forderungen meines Vermieters schuetzt,weil er hat diese mit mir zusammen unterschrieben,ebenso wie eine Mietschuldensfreiheitserklaerung,da es keinerlei Probleme zwischen uns privat und wegen der Wohnung gab. Nun will er kleinere Schaeden in der Wohnung auf einmal ersetzt haben und paar Haushaltsgegenstaende vom Vormieter, welche er mir gegen eine zusaetzliche Zahlung von 60€ gern ueberlies,obwohl er vor meinem Bruder der mir beim Auszug half bei der puenktlichen und besenreinen Wohnungsuebergabe (wo er ausgiebig alle Raeume inspizierte) mit allem zufrieden war,und ich alles so gemacht hatte wie vorher vereinbart wurde. Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Adresse Vermieter ... Adresse Mieter ...... Ort,Datum "Vereinbarung des gegenseitigen Forderungsverzichtes fuer die Wohnung:Musterweg usw. ...

Die Wohnung kann von Ihnen , Herr ..., in unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten Zustand , bis spaetestens .....,(letzten Miettag, siehe Wohnungskuendigungsschreiben) an mich uebergeben werden . Durch diese Vereinbarung sind dann saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung,egal aus welchem Rechtsgrund erledigt, insbesondere umfasst diese Verzichtsvereinbarung die Ansprueche auf Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen, Maengel, Abrechnung und Nachzahlung von Nebenkosten, Rueckzahlung von Sicherheitsleistungen (Kaution),Mahnkosten etc. . Grussformel Ort,Datum ....Unterschrift Vermieter.... Ort,Datum.....Unterschrift Mieter ....."

Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Zivilrecht

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