Ab wann kann ich frühestens kündigen?

6 Antworten


In meinem Mietvertrag steht drin, dass beide Parteien auf eine Kündigung bis zum 31.04.2016 verzichten.


Wie lautet der genaue Wortlaut der Klausel? Es ist ein Unterschied, ob Du erstmals am oder zum 30.04.2016 kündigen kannst.

Kannst Du zum 30.04. kündigen, wäre das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet, sofern Du vorher fristgemäß gekündigt hast.

Wenn Du erstmals am... kündigen kannst, kommt noch die Kündigungsfrist hinzu.



Es ist ein komplett möbliertes Zimmer in einer WG. Kann ich die Kündigung also zum 1.04.2016 schreiben oder gilt da auch diese drei Monatsfrist.


Wer ist der Vermieter? Handelt es sich um eine Untervermietung und der (Unter-)Vermieter wohnt auch in dieser Wohnung. Wenn dem so ist und das Zimmer wirklich möbliert ist, gilt die verkürzte Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 3 BGB. Hier könntest Du zum 15. eines Monats zum Ende des gleichen Monats kündigen (also knapp 14 Tage).

amanda1232 
Fragesteller
 04.01.2016, 16:00

Nein, der Vermieter wohnt nicht mit im Haus. Die genaue Klausel lautet: 

1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.Oktober 2015

2.Beide Parteien verzichten bis zum 31.03.2016 auf eine ordentliche Kündigung. 

3. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach Paragraph 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

4.Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei er ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge derKündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.

6. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, sie git da Mietverhältnis als nicht verlängert. Paragraph 545 BGB findet keine Verwendung.

So steht das dort 

Grüsse

Ab dem 30.04.2016 (der April hat nur 30 Tage) kannst Du Kündigen.

Wenn Deine Kündigung spätestens am 15. Mai beim Vermieter ist wäre das zum 31. Mai 2016.

Im gegenseitigen Einvernehmen per Aufhebungsvertrag wäre natürlich auch eine Beendigung des Mietvertrages zum 31. März 2016 möglich.

Das das Zimmer voll möbliert ist spielt nur für die Kündigungsfrist eine Rolle.

ChristianLE  04.01.2016, 15:37

Wenn Deine Kündigung spätestens am 15. Mai beim Vermieter ist wäre das zum 31. Mai 2016.

Das setzt aber voraus, dass der Vermieter ebenso in dieser Wohnung lebt. Das geht aber aus der Fragestellung nicht hervor.

albatros  05.01.2016, 18:47

Wenn Deine Kündigung spätestens am 15. Mai beim Vermieter ist wäre das zum 31. Mai 2016.


Das gälte aber nur, wenn der Vermieter auch in dieser Wohnung wohnt. Bei einer WG sehe ich das eher nicht.

Das Datum für den Kündigungsverzicht ist unterschiedlich genannt:

Einmal in der Fragestellung 31.04.16 und dann im weiteren Text unten 31.03.16.

N a c h     Ablauf des richtigen Datums lt. Mietvertrag kann gekündigt werden.

DU hast auf eine Kündigung vor dem 31.04. verzichtet. Also darfst du erst am 01.05.2016 kündigen. Die Kündigungsfrist steht in deinem Mietvertrag, also zu wann (ob 4 Wochen oder 2 Wochen Frist.....). Verträge werden für 2 Parteien gemacht. Du hättest es auch nicht toll gefunden, wenn dir dein Vermieter trotz dieser Mietbindung plötzlich im Oktober gekündigt hat. Fra deinen Vermieter ob du einen Nachmieter stellen könntest (den MUSS er aber NICHT nehmen......)

es kommt nun auf den genauen Wortlaut darauf an, was in dem Vertrag steht.

Steht dort sinngemäß "eine Kündigung kann nicht vor dem 31.4.2016 erfolgen" (wobei es dieses Datum gar nicht gibt), kannst Du zwischen dem 1.5. und 4.5. zum 31.7.2016 kündigen.

Steht dort sinngemäß "der Mietvertrag wird bis mindestens 30.4.2016 geschlossen", kannst Du bis spätestens 3. Februar zum 30.4. kündigen.

Nur, wenn Du den exakten Wortlaut hier mal einstellst, kannst Du aber eine verlässliche Aussage erhalten.

Ansonsten hilft auch: rede mit dem Vermieter - vielleicht lässt er Dich ja auch schon früher gehen.

amanda1232 
Fragesteller
 04.01.2016, 16:03

1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.Oktober 2015
2.Beide Parteien verzichten bis zum 31.03.2016 auf eine ordentliche Kündigung.
3. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach Paragraph 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4.Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei er ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge derKündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
5. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.
6. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, sie git da Mietverhältnis als nicht verlängert. Paragraph 545 BGB findet keine Verwendung.
So steht das dort und sorry, ich meinte nicht 30.04 sondern 31.03 :)
Grüsse

meini77  04.01.2016, 17:03
@amanda1232

Du kannst also zwischen dem 1. und 5. April zum 30.Juni 2016 kündigen - es sei denn, Ihr habt eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart.