ich kann nicht kündigen weil ich keine Adresse von meinen Vermieter habe .was nun?

7 Antworten

Wie schon erwähnt, kannst Du hier Kontakt zum Einwohnermeldeamt aufnehmen und hier eine entsprechende Adressauskunft einholen (Das kostet etwas mehr als 10 €).

Diese Kosten würde ich dann im Übrigen von der laufenden Miete abziehen.

Sollte diese Auskunft auch keine Verzugsanschrift ergeben, bleibt nur der Weg einer öffentlichen Zustellung durch das Amtsgericht (§ 132 (2) BGB).

Hier wird deine Willenserklärung am "schwarzen Brett" im Amtsgericht ausgehangen und gilt dann als zugestellt.

du kannst nur (kostenpflichtig) beim Meldeamt nach seiner neuen Adresse fragen.

Die Kündigung wird erst mit Kenntnis des Vermieters gültig, daher musst du trotz des bereits erfolgten "Kündigungsversuches" fristgerecht bis zum 31.3. kündigen.

Wie schon genannt, kannst du beim Einwohnermeldeamt nach der Adresse fragen. Wenn man berechtigtes Interesse hat, bekommt man die Auskunft im Normalfall kostenlos, daher solltest du deinen Mietvertrag bzw. Dokumente mit der alten Adresse mitnehmen.

DarthMario72  17.03.2016, 14:42

fristgerecht bis zum 31.3. kündigen

Der 04.04. ist auch noch ausreichend (dritter Werktag)

Hallo

Danke erst mal an alle die mir helfen möchten ,ich komme gerade vom Einwohnermeldeamt ,leider hat sich mein Vermieter noch nicht umgemeldet ich weiß ja auch nicht wann er umgezogen ist das habe ich leider vergessen vorhin jemanden zu fragen wo ich bei seiner alten Adresse war .

Es kann doch jetzt nicht angehen das ich jetzt noch zum Amtsgericht gehen muss um diesen Aushang zu beantragen :-(

Mir kam gerade schon der Gedanke das ich bei der nächsten Mietzahlung im Verwendungszweck die Kündigung reinschreibe :-D

Geh zum EMA das für die, Dir bekannte, Adresse des VM zuständig ist, leg den Mietvertrag und das Zurück gekommen Kündigungsschreiben inkl. Umschlag vor und bitte um Auskunft über die neue Anschrift.

Im Normalfall wird die auch erteilt. Kostet allerdings ein Euro.

Hast Du die neue Abschrift schick die Kündigung per Einwurfeinschreiben dort hin.

Es reicht auch noch wenn die Kündigung bis zum 4. April zugegangen ist.

Übrigens können Mietverträge nur zum Monatsende gekündigt werden.

Also zum 30.06., nicht zum 01.07.

anitari  17.03.2016, 12:06

Kostet allerdings einige Euro.