Baby-Ärger mit den Nachbarn... Was soll ich nur machen?

Hallo, ich hatte hier letztens schon mal etwas wegen dem Baby der Familie unter uns gepostet. Kurze Zusammenfassung: Paar mit kleiner Tochter, 2 Monate alt, wohnt unter uns und bekommt scheinbar langsam Zähne. Es schreit sehr oft, vor allem nachts, unsere Wände sind sehr hellhörig und es bringt mich um den Schlaf. Ich bin Rettungssanitäterin und von daher kann ich es mir nicht leisten ständig übermüdet und unkonzentriert auf der Arbeit zu erscheinen, zumal ich ja auch in Schichten arbeite und das Baby zu jeder Tageszeit schreit. Bin jetzt wohl oder übel trotz Tinnitus auf Ohrenstöpsel umgestiegen, es fällt mir zwar schwerer einzuschlafen, aber immerhin schlafe ich damit durch. Jetzt kommt allerdings das nächste Problem: Durch die Ohrenstöpsel muss ich meinen Wecker extrem laut stellen, sonst werde ich gar nicht wach. Und wie gesagt, das Haus ist sehr hellhörig und ich wurde heute von besagten Nachbarn angesprochen, dass mein Wecker ja immer sehr laut klingeln würde (auch durchaus mal mitten in der Nacht, je nach Schicht) und sowohl Eltern als auch Baby davon jedes mal wach werden würden und es Theater gibt. Ich will wirklich keinen Streit mit meinen Nachbarn und ich habe auch nichts gegen das Baby, Kinder schreien nun mal, das kann und will ich ja auch gar nicht verbieten. Ich weiß aber auch langsam nicht mehr wie ich da eine Lösung finden soll, hat vielleicht jemand eine Idee?

Wohnung, Miete, laut, Schlaf, Baby, schlafen, Mietrecht, Müdigkeit, müde, Lärm, Mietvertrag, Nachbarn, Schlafstörung, Lautstärke, Krach
Darf ich schon vorher in meine angemietete Wohnung um etwas auszumessen?

Hallo, ich habe ab 1.1. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung sollte eigentlich schon ab dem 1.12 bezogen werden, aber das war mir zu früh. Der Vermieter hat sich dennoch für mich entschieden. Beim Unterschrieben des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich vermutlich vor Weihnachten einziehen darf. Jetzt hat sich alles geändert, erst sollte es am 28. klappen, jetzt wurde der 30. vereinbart. Nun bin im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen, denn es sind ja noch Handwerker drin". Da habe ich gefragt ob ich nächste Woche kurz in die Wohnung reinschauen kann um dies und das auszumessen - "nein geht nicht, die Handwerker brauchen ihre Ruhe". Das alles ist jetzt für mich sehr ungünstig, ich habe mit vor Weihnachten gerechnet, und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf, stehe also mit meinem ganzen Zeug relativ lange auf der Straße. Ich würde zumindest mal was ausmessen wollen, aber das geht auf gar keinen Fall. Ich bin mir absolut sicher das dort gar keine Handwerker mehr sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit vorher nochmal in die Wohnung zu schauen? Ich meine, ich miete sie schließlich, und habe sie nur im unrenovierten Zustand gesehen, das dürfte doch kein Problem sein oder? Oder ist es ein klassischer Fall von "die Sachbearbeiterin sitzt halt am längeren Hebel"

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

Hallo Community,

meine Partnerin und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnungsübergabe sollte vergangenes Wochenende stattfinden, obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.02.2016 gilt. Bei der Wohnungsübergabe haben wir jedoch u.a. folgende Mängel festgestellt:Laminat im Gästezimmer völlig zerkratzt(durch einen Bürostuhl), Wände und Decken nicht wie vereinbart geweißt, Sockelleiste in der Küche nur zur Hälfte vorhanden, Fliesenspiegel in der Küche komplett aufgestemmt zur Verlegung von Strom kabeln, lose Steckdosen die aus der Wand gucken, Dachfenster die Risse am Übergang haben, untapeziert und grob zugespachtelte Fensterlaibung, defekter Heizkörper wo Wasser austritt....... In diesem Zustand wollten wir die Wohnung natürlich nicht übernehmen. Der Vermieter hat angekündigt diese Mängel durch die Hausverwaltung, dem Maler und dem Vormieter behebne zu lassen, er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren". Er wollte uns am Montag mitteilen, bis wann die Mängel abgestellt sind. Bis heute(Mittwoch) habe ich noch keine Aussage erhalten. Über ehemalige Mieter haben wir jetzt zudem erfahren, dass die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 € betrug. Wir sehen eigentlich jetzt schon das Verhältnis derart gestört, dass wir gerne den Mietvertrag kündigen würden oder als unwirksam betrachten würden. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Vorab, vielen Dank für Eure antworten!

#Zusatz: Die Mindestmietdauer ist natürlich auch ein Jahr.... :(

Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

Geld, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Azubi
WG-Mithauptmieter rauswerfen?

Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.

Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.

Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?

Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.

Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.

Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?

MfG

Wohnung, Miete, Recht, Anwalt, Gericht, Mietvertrag, Jus, WG, mitbewohner
Vermieter schickt mir keinen Mietvertrag: Was kann ich machen?

Hallo Ich bin Ende September in meine neue Wohnung gezogen . Zur Übergabe sagte der Vermieter er schickt mir den Mietvertrag per Post. Habe danach angerufen und nachgefragt . Da sagte er ich bekomm den erst wenn meine nachgemachten Schlüssel da sind. Diese waren 3 Wochen nach Einzug da. Der Hausverwalter hat ihm am Telefon auch nochmal darauf hingewiesen das er den Mietvertrag raus schicken soll.

So... letzte Woche habe ich angerufen und gefragt was nun ist. Er hätte ihn anfang November raus geschickt. Bei mir ist nie was angekommen.
Auch jetzt , 1 Woche später , immer noch nichts.

Oktober war Mietfrei da ich die Wohnung erstmal entkeimen und komplett renovieren musste. Das Problem ist , ich kann nicht mal Miete zahlen. Ich habe keinerlei Kontodaten noch Adresse oder sonst was. Am Telefon sagte er Er hätte schon mitbekommen das ich nicht gezahlt habe. Ja wie auch ? Brieftaube?

Wohn nun fast 2 Monate hier... Und er schafft es nicht den Vertrag los zu schicken. Das ich die miete für November nach zahlen muss , ist mir klar. Aber kann ich irgendwo anders vorgehen ? Mehrmaliges Aufforderen hat ja nichts gebracht .

Könnte ja nicht mal den Mietvertrag kündigen. So ohne Adresse ....

Wie oft soll ich den mann denn noch Anrufen? Könnte ja nicht mal zum ende des Monats einfach ausziEhen. ..

Vielleicht hat jemand tipps.

Und bevor jetzt kommt Beim Einwohnermeldeamt fragen .... Ich habe ja nicht mal einen Namen. .. Habe von dem Mann nichts....

Danke schon mal für die Hilfe.

Liebe grüße

Mieter, Vermieter, Mietvertrag
Muß man als Miterbe einer Immobilie einen "Mietvertrag" bei Selbstnutzung abschließen bzw. bisherige Miete ändern?

Meine Lebensgefährtin hat mit ihrer Schwester im Frühjahr diesen Jahres gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu 50/50 geerbt .

Wir bewohnen seit 2009 eine von 4 Wohnungen in diesem Haus. Bei Einzug 2009 wurde mit der Mutter im Beisein der Schwester folgendes vereinbart (nur mündlich) :

  • günstige Miete - ca 80% der üblichen Ortsmiete

im Gegenzug

  • Hausmeistertätigkeiten übernehmen
  • Verwaltung, Nebenkostenabrechnung erstellen

Alles paletti, hat bisher super funktioniert, wir kümmerten uns und restlichen Mieter sind auch zufrieden.

Tja, nun meint die Schwester der mündliche Mietvertrag galt nur zu Lebzeiten der Mutter.

Nun will die Schwester mit uns einen Mietvertrag abschließen (angeblich nötig wegen Steuer) und dabei die "Miete" auch erhöhen (ortsüblich). Und am besten noch bei allen andern Mieter neue Verträge und Mieterhöhung.

(Ich habe der Schwester bereits erklärt dass bisherige Mietverträge bzgl. der anderen Mieter auch weiterhin gültig sind und eine Mieterhöhung wegen fehlendem Mietspiegel auch nicht so einfach ist. Das ist aber andere Frage bzw. Thema.)

Das bisher gute Verhältnis der beiden trübt sich langsam, da meine Liebste natürlich auch nicht einsieht jetzt mehr zu zahlen......

Soweit ich alles verstehe sind die beiden nun rechtlich eine Erbengemeinschaft. Es wurde seit dem Tod der Mutter auch weiterhin pünktlich die vereinbarte monatliche Miete inkl NK auf ein Gemeinschaftskonto der beiden Geschwister eingezahlt. Man spricht ja dann von Nutzungsentschädigung wovon 50% der Schwester zustehen, oder ?

20% der Einnahmen verbleiben monatlich als Rücklage, der Rest wird je zur Hälfte von den beiden entnommen.

Soweit wurde zumindest verwaltungstechnisch alles in Zufriedenheit der beiden geregelt.

Welche Möglichkeiten hätte die Schwester ihren Willen bzgl. schriftlichen Vertrag oder Erhöhung durchzusetzen ?

Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen ?

Danke für rechtliche und praktische Tipps

Erbrecht, Mietvertrag, Erbengemeinschaft, nutzungsentschädigung
Garagentorantrieb defekt - muss ich tatsächlich alles selbst zahlen?

Hallo zusammen, ich habe zu meiner Wohnung zusätzlich eine Garage angemietet. Die funktioniert über Fernbedienung und direkt am Tor mit einem Schlüssel. Natürlich geht das Tor auch manuell auf... In den letzten Monaten haben viele Bauarbeiten um das Haus und in der Nachbarschaft stattgefunden. Vor ca. 4 Wochen hat es angefangen, dass das Tor beim automatischen Öffnen erbärmlich quietscht. Mein Mann hat dann mehrfach geölt. Vor 2 Wochen ist das Tor dann ständig stehen geblieben. Und vor 1,5 Wochen nun ist es nach ca. 1 m komplett stehen geblieben. Nach mehrfacher Kontaktaufnahme mit meinem Vermieter habe ich dann die Firma bestellt, welche ursprünglich das Tor eingebaut hat. Da kam dann auch ein Monteur, hat was nachgestellt und erneut geölt und ist nach ca. 10-15 min wieder gefahren, mit der Aussage, dass wäre der Baustaub gewesen. Meine Vermieter haben dann gesagt, dass sie ausnahmsweise die Kosten übernehmen. Der Monteur hat gesagt, dass der Antrieb mittlerweile 26 Jahr alt ist, aber bestimmt noch ne Weile läuft. Leider ist jetzt, nach nur einer Woche, wieder ein erbärmliches Quietschen zu hören und gestern ist es auch wieder kurz gestoppt. Habe dann umgehend meine Vermieter informiert und die kamen dann mit der Aussage, dass, falls ein neuer Antrieb her muss, ich das selbst zahlen muss. Im Mietvertrag steht Folgendes: "Die Schönheitsreparaturen sowie Reparaturen an Rollläden (Tor), Türen, Fenstern und Schlössern gehen zu Lasten des Mieters." Aber falls tatsächlich ein neuer Antrieb gekauft werden muss, bin ich tatsächlich dafür verantwortlich?

Garage, Mietvertrag
befristeten abgelaufenen mietvertrag beenden?

will meine wohnung kündigen, da ich ein haus gefunden habe. mietvertrag war befristet auf 3 jahre. beginn war der 1.4.2012, also ist der mietvertrag mit 31.März 2015 abgelaufen.

wohnung ist in einem zweifamilienhaus mit zwei wohnungen, wo ich eine davon gemietet habe. das ganze ist in oö.

EIGENTL. ist mein mietvertrag abgelaufen, bzw. schon länger abgelaufen, ich wohne nun ohne vertrag in dieser wohnung. daher GLAUBE ich das ich jederzeit auf den tag kündigen kann, oder?? andererseits habe ich gelesen, wenn ein befristeter vertrag ausläuft, und der vermieter sich NICHT meldet, wird ein befristeter vertrag automatisch auf drei weitere jahre verlängert, sollte sich nach WEITEREN 3 jahren der vermieter nicht bezüglich darauf melden, wird der mietvertrag automatisch unbefristet. ALLERDINGS soll das in oö nicht für private wohnungen in einem miethaus mit zwei mietwohnungen gelten, anders würde es aussehen, wenn in einem privaten miethaus drei mietwohnungen wären. aber dazu dürfte die dritte wohnung NICHT ein dachboden sein, welcher zur wohnung ohne veränderung der bausubstanz umgestaltet wurde.

fragen: 1) habe ich nun einen automatisch verlängerten befristeten mietvertrag auf drei jahre? 2) darf ich jetzt auch erst nach einem jahr eine kündigung verlangen, oder sofort? 3) muss ich eine kündigungszeit einhalten? (3monate) *

würde gerne so bald als möglich ausziehen!

ps: was noch einfällt: das miethaus ist von den "alten" besitzern auf ihren sohn überschrieben worden, mit dem ich auch noch gar keinen vertrag gemacht habe! mein (abgelaufener?) vertrag bezieht sich nur auf die alten vermieter, welchen das haus nicht mehr gehört.

Mietrecht, Mietvertrag
Schadensersatz durch Vermieter bei Schaden an Matratze bzw. Möbel?

Hallo, ich habe Folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Zur Situation: Ich bin Studentin und wohne seit September zur Zwischenmiete in einer WG (das heißt die eigentliche Mieterin meines Zimmers ist momentan im Ausland und ich wohne bis 29.02.2016 in ihrem Zimmer). Außer mir wohnen noch 2 andere Mädels in der WG. Meinen (Zwischen-)Mietvertrag habe ich mit der eigentlichen Mieterin des Zimmers geschlossen.

Zum Problem: Seit einigen Wochen habe ich bemerkt, dass eine Wand in meinem Zimmer (die, welche sozusagen eine Außenwand ist) klamm/ feucht ist. Am Anfang dachte ich, sie ist einfach nur kalt, hab aber heute beim Putzen gemerkt, dass sich die Tapete auch leicht ablöst und die Wand einfach echt feucht ist. Meine Matratze (das Bett steht direkt neben der Wand) ist auch feucht! Ich habe jetzt total Angst, durch die Feuchte (oder vllt auch unter der Tapete schon Schimmel?!) krank zu werden und möchte eigentlich auch nicht auf einer feuchten Matratze schlafen! Jetzt meine Frage: Was kann ich unternehmen außer den Vermieter zu informieren? Kann ich die Miete mindern, obwohl ich sie ja eigentlich nicht dem Vermieter sondern meiner Untervermieterin überweise? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz für meine Matratze?

Zur Ergänzung: Ich lüfte jeden morgens und teilweise auch nochmal kurz vor dem Schlafen gehen, es ist also eindeutig nicht mein Verschulden.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. LG

Schadensersatz, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag, WG
Wohnungsübernahme mit katastrophalen Zustand, wer trägt die Kosten?

Guten Morgen, Habe im August eine Wohnung besichtigt, da mir der Grundriss sehr gut gefiel, jedoch die Etage nicht, bot mir der Vermieter die Wohnung 1 Etage tiefer afür einen Monat später an. Wir klingelten dort, jemand öffnete und wir betraten eine Wohnung in der Berge voll Wäsche auf dem Boden lagen und großes Chaos herrschte. Ich drehte eine kurze Runde, da ich die obere Wohnung bereits genauer angesehen hatte. Der Grundriss überzeugte und die störenden Dachgeschoss schrägem waren nicht vorhanden. Ich entschied mich für die Wohnung und unterzeichnete den Mietvertrag. Ab diesem Moment verweigerte der vormieter jeden Kontakt und den weiteren Zutritt. Zum Zeitpunkt der Unterschrift verschwieg der Vermieter, dass es mit dem Mieter bereits Zahlungsschwierigkeiten und Kontakt Probleme gab. Letzte Woche fand nach großem hin und her die Übergabe statt. Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalen, nicht bewohnbaren Zustand. Der Vermieter beruft sich auf seinen Mietvertrag in dem eine unrenovierte Wohnung übergeben wird und sieht mich in der Pflicht alle Schäden zu beseitigen und die Kosten zu tragen. Ist das so rechtens? Ich bin bei unrenovierter Wohnung von streichen und eventuell tapezieren ausgegangen.

Anbei noch eine Auflistung der Mängel : Wohnungsübernahme

Schlafzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, lose Stellen an jeder zweiten Bahn, Farbe teilweise gelb, jedoch keine sauberen Kanten, lose Kabel, Steckdosen ohne Abdeckung

Heizkörper stark verschmutzt

Zimmer drei

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, Wände stark verschmutzt, lose Kabel aus der Wand

Wohnzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner Anstrich ohne saubere Kanten, sockelleisten stark beschädigt, Heizkörper voll rosa farbreste, ca 40 Nägel und Schrauben

Diele

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner anstrich ohne saubere Kanten, offene heizungsrohre stark mit rosa Farbe beschmutzt, da 40 Nägel und Schrauben

Küche

Stark beschmutzte nicht fachmännisch angebrachte rauhfaser, nicht renovierbare, teils lose styropordecke, beim ablösen fiel sehr viel Putz von der Decke

Badezimmer

Stark verschmutzt, Badewannen Beschichtung defekt und rauh, Waschbecken Abfluss defekt

Alle Räume

Laminatboden ohne viertel Stab bzw sauberen Abschluss verlegt Türen und Türrahmen in sehr schlechtem Zustand, große Macken, Glasscheiben nicht fachgerecht überlackiert

Mietrecht, Kosten, renovieren, Mietvertrag, Einzug
Vermieter meldet sich nciht wegen Wohnungsübegabe - Auszug - Was tun?

Hallo,

ich habe vor 3 Monaten meine Wohnung gekündigt. Ich habe sowohl Zeugen für den Einwurf der Kündigung als Brief beim Vermieter (im selben Haus) als auch den Rückschein des Einschreibens das ich zusätzlich geschickt habe.

Dass er nicht auf mein Angebot einging, dass ich sofort ausziehen könne und auch eine Reihe Nachmieter hätte war mir eigentlich schon klar.

Leider ist die Mietzeit nun am Wochenende rum und ich habe seit meiner Kündigung keinerlei Reaktion vom Vermieter. Habe ihn auch mehrmals telefonisch nicht erreicht.

Nun ist meine Frage wie gehe ich vor, wenn ich bis Ende des Monats nichts von ihm höre? Wie gebe ich Schlüssel zurück, wie verhält es sich ohne Übergabeprotokoll etc.?

Dann noch eine Frage zum Boden. Die Wohnung wurde angeboten im Expose und bei Besichtigung mit Laminat. Nach Anmietung und Übergabe der Wohnung erfuhr ich dann vom Vormieter, dass er selbst das Laminat rein gelegt hat und der Vermieter das eigentlich raus haben wollte. Aber sie es dann doch drin lassen konnte.

Meine Frage ist nun nur wer dafür verantwortlich ist bzw. wem das Laminat gehört. Es geht mir darum, dass es zum einen ein paar macken hat, aber vor allem einige kaputte Stellen die durch unsachgemäße Verlegung entstanden sind (an einigen Stellen Nut/Feder gerissen weil das Laminat auf teppich liegt). Kann er mir das in die Schuhe schieben?

Und noch eine Frage wie es mit Renovierungen ist. Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und muss diese laut Mietvertrag renoviert übergeben. Laut Vertrag sind Wände, Decken, Türen, Fenster und Heizkörper fachmännisch zu streichen. Kann man hier bei uralten Türen verlangen, dass ich diese komplett vom Fachmann erneuern lasse, ebenso mit Heizkörpern etc.? Die Türen wurden schon zig mal ausgebessert so wie die aussehen, zwar weiß aber eben viel ausgebessert. Ich habe in meiner Unerfahrenheit (1. Wohnung) auf vieles leider nicht geachtet....

Danke für eure TIpps.

Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Altbaufenster Mietwohung, Schönheitsreparaturen oder Insthandhaltung?

Liebe MietrechtsexpertInnen,

angenommen im Mietvertrag ist eine rechtswirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung vereinbart (lasse ich beim Anwalt prüfen), welche Arbeiten an den Fenstern muss ich als Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen übernehmen?

Wir wohnen seid ca. 15 Jahren in einer Altbauwohnung mit Holzkasten-Doppelfenstern. Diese wurde in diesem Zeitraum weder vom Vermieter außen, noch uns innen bearbeitet. Bei Einzug waren sie einfach übermalert worden. Wir wollten unsere Schönheitrepaturen immer dann machen, wenn die Fenster auch außen gestrichen werden, da diese schon lange in schlechtem Zustand sind (Farbe bröckelt außen ab, Wasser schenkel teilweise morsch), um nicht mehrfach den Dreck in der Wohnung zu haben. Nun hat der Vermieter einen Tischler & Maler beauftragt, die Fenster außen zu überabeiten. Der Tischler hat festgestellt, dass die Fenster komplett überarbeitet gehören außen und innen, da u.a. soviele Farbschichten hat und oft nicht richtig schliessen, Holzteile fehlen.

Muss ich mich an den Tischlerarbeiten am Fenster für die Innenfester auch beteiligen als Mieter oder ist das "gangbar"-Machen der Fenster nicht vielmehr ein Mangel und somit in der INstandhaltungspflicht des Vermieters? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir nur für das Streichen der Innenfenster verantwortlich sind. oder? Was wenn der Vermieter auf das Instandsetzten der Fenster innen verzichtet, muss ich dann über die "kaputten" FEnster streichen oder kann ich es dann ganz sein lassen? Bin ich für den Anstrich der Innenfenster verantwortlich, wenn diese durch den maroden Zustand der Außenfenster ebenfalls schneller gealtert sind, weil z.b. Wasser reinläuft?

Danke für Eure Einnschätzung

PS: wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, kann ich dann vom Vermieter auch die notwendigen Reparaturen (& Innenanstrich) verlangen?

Fenster, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag, Altbau, Instandhaltung
Kann die Wartung der Gastherme auf mich als Mieter umgelegt werden?

Hallo liebe Leute,

Sachverhalt: Firma wurde beauftragt die Wartung durchzuführen, da dies einmal im Jahr erfolgen soll. Firma wurde von mir beauftragt. Im Mietvertrag ist geregelt, dass ich bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten die Kosten bis zu einem Betrag von 100 € selber zahlen muss. Die Rechnung jetzt beträgt 116,33 €. So wie ich es verstanden hab muss jetzt mein Vermieter dies bezahlen, aber kann er die Kosten dann später bei der Betriebskostenabrechnung umlegen bzw. ist dies in den monatlichen Vorauszahlungen enthalten?

Gesonderten zu Zahlen wäre die Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation ... aber das nur Anteilig, siehe § 27.1 Sonstige Vereinbarung(steht so im Vertrag). Dort steht aber nur dies: "Der Mieter hat davon Kenntnis, dass es sich bei der Mietsache um Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz handelt. Bezüglich der umlagefähigen Positionen akzeptiert der Mieter den Kostenverteilungsschlüssel des WEG-Verwalters für sich als binden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft erkennt der Mieter verbindlich an."

Es gibt ja aber keinen Verteilungsschlüssel, weil jeder Mieter eine eigene Gastherme hat oder?

Also meine Fragen:

Dass ich die Kosten der Wartung erstmal nicht Zahle sondern der Vermieter ist richtig, oder? Auch wenn die Rechnung auf mich ausgestellt ist.

Können die Kosten, weil sie ja über 100 € liegen und ich sie nicht zahlen muss, dann vom Vermieter später umgelegt werden?

Ich habe im Internet die unterschiedlichsten Sachen gelesen, weswegen ich verwirrt bin und deshalb hier fragen muss. Diese Vertragssachen sind doch für einen Normalo der damit noch nie konfrontiert wurde, doch recht kompliziert.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

LG

Mietrecht, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Wartung, Gastherme
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Wie ist eine Einbauküche definiert?

Ich bin mit meinem Freund in eine neue Mietwohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir mit dem Makler unterschrieben, da die Vermieterin im Urlaub war. Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört. Nach Schlüsselübergabe wurde festgestellt, dass veraltete dreckige Küchenmöbel in der Küche einfach abgestellt wurden. Nach einem Anruf bei Makler und Vermieter ergab einen Einbau der Küche, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Eine Woche nach Einzug wurden Gasherd, Kühlschrank und Spüle geliefert, zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet. Eine Arbeitsplatte wurde auf den zwei Schränken montiert (Arbeitsfläche von max. 70 cm!).

Meine Frage: Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, die Vermieterin kommt am Samstag und ich würde gerne wissen, was ich ihr sagen kann oder wie ich überhaupt argumentieren kann.

Liebe Grüße Karin

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Einbauküche
Eine zu unrechte Forderung?

Hallo liebe Coummunity :)

Also so siehts aus:

Der Vermieter sagt ganz konkret wir sollen den Sperrmüll anmelden und unser Zeug dazu stellen! Aber es ist bei Gott nicht so das das alles Sperrmüll ist! Klar gibts hier und paar da Sachen, die vielleicht "optimiert" werden könnten bezüglich der Platzanehmlichkeiten. Doch darf der Vermieter einen (ich sag jetzt einfach mal) "vorschreiben" was man auf seinen Dachboden zu lagern hat und was nicht? Und wenn ich - schon dabei bin - Wie verhält sich eigentlich die Rechtslage? Es gibt da ja nur die Brandschutzverordnung wo man doch keine leicht brennbaren Sachen lagern darf, die Brände auslösen können oder nicht??

Nun zu etwas Anderem:

Wie verhält es sich eigentlich zum Thema Privatsphäre? Ist es (rechtlich) in Ordnung einen Dachboden zu haben unter Mietvertrags-Klausel "Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"? Ist es ebenfalls (rechtlich) in Ordnung dann einen Dachboden zu haben, wo man gar nicht abschließen kann und der Vermieter uneingeschränkten Zugriff auf den "fremden" Dachboden hat?

Darf der Vermieter dann so ne Szene machen und einen darstellen, als ob man ein Messi wäre?

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben zu diesem Problem. Es ist sehr nervig wenn der Vermieter andauern Welle schiebt und meint immer einen Befehlen zu müssen was auf einem Dachboden zu stehen hat oder was auch nicht... -.-

Ich bitte um Rat liebe Community!

Lagerung, Mietrecht, Privatsphäre, Mietvertrag, Dachboden
Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietvertrag