Hallo zusammen,
als wir in unsere Wohnung eingezogen sind, wurde uns diese mit zwei Zimmern übergeben, in denen jeweils ein Fenster mit Verdunkelungsrollo drin war. Beide Zimmer werden auch als Schlafzimmer genutzt (ein Kinderzimmer, ein Elternschlafzimmer). Nun muss in einem der beiden Räume das Fenster getauscht werden, es ist ein altes Holzfenster, teils schimmelig und undicht. Dass das Fenster ausgetauscht werden muss, sehen die Vermieter mittlerweile ein. Allerdings sind die Vermieter der Meinung, dass sie durch die Reparatur kein Rollo mehr einbauen müssen, das sollten wir dann selber anschaffen und einbauen oder den Aufpreis übernehmen, den die Fensterbauer für das Rollo nehmen würden. Wie ist denn hier die Sachlage? Eigentlich dachte ich, dass bei einer Reparatur der Zustand wiederhergestellt werden muss, wie er vorher war. Der Vermieter meint, dass er keinerlei Verpflichtungen hat, den Zustand von vorher (Fenster mit Rollo) nach der Reparatur wiederherstellen zu müssen.
Als im anderen Raum mal Wasser ins Mauerwerk eingedrungen war, haben wir auch auf unsere Kosten, nachdem der Schaden von Außen behoben wurde, das Zimmer neu streichen müssen (Wasserflecken) da er auch hier anscheinend nicht die Pflicht bei sich sah.
Was meint ihr?