Jemand hat Schuh-Einlagen auf ärztliches Rezept im Juni 2018 anfertigen lassen. Das Sanitätshaus, welches wohl für die Arztpraxis arbeitet, hatte bei der Anfertigung lediglich angegeben, dass man sich meldet und abgeholt werden können, wenn diese Sohlen fertig sind. Ein Abholschein oder Änliches gäbe es nicht. Es wurde lediglich vereinbart, dass man sich telefonisch melden würde.
Nun sind diese einfach mal so im Februar 2019 tatsächlich beim Patienten angekommen- ohne jegliche Ankündigung.
Die Sohlen können nun nicht mehr verwendet werden, da inzwischen der Patient neues Schuhwerk erworben hatte. Nun kommt eine Mahnung nach der anderen, obwohl in einem Telefonat besprochen wurde, dass diese Sohlen nicht mehr verwendet werden können und der Patient diese wieder zurück geben kann.
Wie ist nun die rechtliche Lage? Inzwischen hat sich die Creditreform mit der Forderung gemeldet. Der Patient hat die Sohlen unbenutzt noch in seinem Besitz, möchte diese aber ganz sicher nicht behalten und auch nicht bezahlen.
Was kann er tun, um aus diesen Schlamassel raus zu kommen????