Bei Beleg-Einsicht zur BKA in den Räumen des Vermieters wurde Mieter schikaniert. Gibt es eine Möglichkeit, Einsicht an einem neutralen Ort vornehmen zu lassen?
Bei der Einsichtnahme kommt es immer wieder vor, dass der Vermieter dem Mieter unterstellt, nicht zahlen zu wollen, oder dem Vermieter kriminelle Machenschaften unterstellen würde. Immer dann, wenn der Vermieter nicht den Betrag nachweisen kann. Zudem wird Mieter zur Unterschrift auf ein Protokoll genötigt, welches jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Diese Sticheleien muss sich doch kein Mieter 2,5 gefallen lassen. Dem Mieter wurde Wasser angeboten und einen Toiletten Gang nach 2h nicht gestattet. Kann auch taktisch sein. Alles in Allem wird es keine Einsicht mehr in den Räumlichkeiten des Vermieter geben. Welche Möglichkeiten gibt es, um die nächsten Einsichten an einem neutralen Ort mit einem Ombutsmann durchführen zu lassen?
1 Antwort
Diese Sticheleien muss sich doch kein Mieter 2,5 gefallen lassen.
Wenn sich die Einsichtnahme in die Originalbelege in den Räumlichkeiten des Vermieters als unzumutbar erweist, dann kann man auch Kopien dieser Belege einfordern.
An einen neutralen Ort bringen muss der Vermieter seine Unterlagen ganz sicherlich nicht.