Bei Beleg-Einsicht zur BKA in den Räumen des Vermieters wurde Mieter schikaniert. Gibt es eine Möglichkeit, Einsicht an einem neutralen Ort vornehmen zu lassen?

1 Antwort

Diese Sticheleien muss sich doch kein Mieter 2,5 gefallen lassen.

Wenn sich die Einsichtnahme in die Originalbelege in den Räumlichkeiten des Vermieters als unzumutbar erweist, dann kann man auch Kopien dieser Belege einfordern.

An einen neutralen Ort bringen muss der Vermieter seine Unterlagen ganz sicherlich nicht.