Regelmäßiger Ausfall der Heizung. Kann man den Vermieter zur Reparatur zwingen?
Bei meinem Bekannten fällt alle paar Tage mal die Heizung aus, somit ist er immer wieder genötigt, den Vermieter anzurufen, damit der sie wieder zum Laufen bringt.
Nun ist das im Laufe des Jahres mehrfach (über 10 mal) passiert. Und jedes Mal sitzt mein Bekannter für zwei drei Tage in der kalten Wohnung bis der Vermieter seinen Hintern hochkriegt. Miete und Nebenkosten zahlt mein Bekannter aber normal.
Kann man den Vermieter dazu zwingen einen Reparaturservice für die Reparatur zu bestellen, damit die Heizung auch mal ein ganzes Jahr ohne Ausfall durchheizen kann?
Wie sieht es rein rechtlich aus? Was kann man da machen?
4 Antworten
Eine regelmäßige Wartung der Heizung sorgt dafür, dass sie zuverlässig läuft. Davon geht man aus. Hast Dein Bekannter in Deiner Nebenkostenabrechnung auch den Posten "Heizungswartung"? Dann soll er sich doch mal vom Vermieter zeigen, ob die regelmäßige Wartung auch durchgeführt wurde (1x jährlich). Wenn er das nicht kann, z. B. weil er keine Wartungsrechnung vorlegen kann oder wenn er im Rahmen eines Wartungsvertrags die Wartung bezahlt, sollte er immerhin noch belegen, wann ein Handwerker im Haus war. Kann der Vermieter das nicht belegen, wird dieser Posten auf jeden Fall aus der Rechnung gestrichen.
Ansonsten: Für jeden Tag, an dem die Heizung nicht die erforderlichen m/m 18 °C bzw. 20 °C schaffen kann, wird die Miete gemindert. Dazu wäre ein genaues Temperaturprotokoll zu führen.
Für den Betrag der geminderten Miete kann man zumindest einen Heizlüfter betreiben oder ein ähnliches Ersatzgerät, das man wenigstens 1x in jedem Haushalt vorhalten sollte.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde das Ganze an meinem Bekannten weiterleiten und sehen, was sich da machen lässt.
Er kann ihm das mal vorschlagen aber zwingen geht nicht.
Miete kann er mindern.
Zunächst mal danke für die Antwort, aber gibt es da nichts, was den Vermieter dazu bewegen kann, dass er die Heizung mal richtig repariert anstatt sie „anzustoßen“?
Wenn der Vermieter nur den Entstörknopf drückt, kann das dein Bekannter auch. Aber der Ursache für den Ausfall der Heizung muß der Vemieter durch einen Fachmann/-frau nachkommen.
Zentralheizung? Fernheizung? Etagenheizung (eigene Therme für Heizung und Warmwasser in der Wohnung)?