Ab wann darf ich die miete Kürzen (Heizung ständig kaputt)?
Hallo,
wie so viele andere Menschen zahle auch ich für meine Wohnung Miete. Allerdings habe ich seitdem die Heiz-Zeit angefangen hat, immer zu eine kaputte Heizung (im Keller, die ist vom Vermieter). Das ganze Haus ist so schlecht isoliert das die besagte Heizzeit hier schon am 15.09 anfing... Wie dem auch sei, ich hab hier alle 12-24 std einen Ausfall der wiederrum min 6-10 Std. dauert und kann nicht arbeiten weil es hier schlappe 7-10 grad ist und ich friere. Nun stellt sich mir die Frage ab wann ich hier Miete einkürzen darf und wie genau diese Einkürzung aussehen muss.
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Stelle dem Vermieter ein Ultimatum Bewegungsweise dein anwalt den diese Temperaturen sind eine Körperverletzung!
Ehrlich gesagt hört sich das nicht nach einem Ausfall an sondern das dein Vermieter die Heizung ausschaltet bzw so einstellt das sie zu bestimmten Zeiten nicht heizt!
Wen das so ist weis e ihn darauf hin das sein verhalten als Körperverletzung vor Gericht angesehen wird! Entweder ändert sich was oder du musst vor Gericht!
Wollte er dich schon mal kündigen bzw loswerden würde ich mich auch fragen!
stelle dem Vermieter schriftlich eine Frist, innerhalb derer die Therme repariert werden muss. Stelle darin dem Vermieter eine Mietkürzung in Aussicht oder dass Du die Therme reparieren läßt und das mit der Mietzahlung verrechnen wirst
Okay, ja kann ich schlecht da es nur eine Wohnung ist die wiederrum zum haus gehört und im keller steht halt so ein fetter diesergenerator mit 4000 liter heizöl aufm hof.
Wird wohl die Nachtabschaltung sein !