Vorvertrag für Hauskauf gültig ohne Notar?

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Definitiv nein, notarielle Beurkundung obligatorisch!

§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass

(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. (2) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein künftiges Vermögen oder einen Bruchteil seines künftigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, ist nichtig. (3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, bedarf der notariellen Beurkundung. (4) Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten ist nichtig. Das Gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. (5) Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird. Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

yacofred 
Fragesteller
 25.04.2014, 14:01

Bezüglich der Eigentumsübetragung hat der Vertrag keine Gültigkeit,. Was mich vor allem interessieren würde ist aber, ob der Vertrag vor Gericht als Mietvertrag betrachtet werden würde, wenn kein Kauf zustande kam. Anders ausgedrückt: Hat man ein Recht auf Röumung, wenn der Kauf bis zum vereinbarten Termin nicht stattgefunden hat, ohne dass man erst noch kündigen muss?

Eigentlich ist der von mir angedeutete Vor-Vertrag ja bloß ein Vorkaufsrecht mit unverbindlicher Überlassung für ein Jahr bei Nebenkostenübernahme durch den Nutzer, der zugleich dann das Vorkaufsrecht hat. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für Renovierung und Einbauten durch den Verkäufer bei Nichtzustandekommen des Verkaufs soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Eine Bekannte von mir musste ins Pflegeheim und ihr Haus zurücklassen. Jetzt hat Sie einen Käufer gefunden, der zwar schon einziehen will, aber erst in einem Jahr kaufen kann. Bis dahin will er alle Nebenkosten, Renovierungen und Instandhaltungen übernehmen, aber mietfrei wohnen dürfen.

Ja ne is klar und nach einem Jahr zieht er aus und will nicht kaufen und hat dann schön kostenlos gewohnt.

MfG

Johnny

bauteufel  21.09.2015, 09:17

Na, wenn er denn auszieht....
Ich schätze mal nicht, daß er das vor hat.

Um Gottes Willen niemals auf so windige "Geschäfte" einlassen. Das geht zu 99,9 % gründlich schief. Der angebliche Käufer wird jetzt alles Mögliche versprechen und wenn er mal drin ist, bekommt man ihn nicht mehr raus.

Hinterher hat sie weder Geld noch kann sie über das Haus verfügen. Und das Geld wird sie für das Pflegeheim dringend brauchen.

Erst zahlen, dann einziehen !

Und einen Immobilienkauf ohne Notar gibt es in Deutschland sowieso nicht.

Hilf ihr lieber dabei zeitnah einen ehrlichen Käufer zu finden, mit dem man zügig zum Notar geht und auch möglichst bald übergibt.

Da die Bekannte nicht mehr selbst aktiv werden kann, sollten es entweder die künftigen Erben machen oder man beauftragt einen zuverlässigen Makler.

Einen solchen Käufer würde ich NIE in das Haus lassen. Er zieht ein reist alle Wände auf, macht Schaden ohne Ende, nichts fertig und wenn der Eigentümer viel Glück hat zieht er nach einem Jahr aus. Wenn er Pech hat bleibt er drin zahlt aber weiterhin Nichts......

Auf keinen Fall ohne Notar machen - das kann nur daneben gehen. Nachher ist er im Haus, aber kaufen will er es dann nicht mehr. Dann ist er Mieter und Mieter bekommt man fast nicht aus dem Haus, wenn man es verkaufen will.