Hallo,

die Küche in unserer aktuellen Mietwohnung haben wir vom Vormieter unentgetlich übernommen. Unseren Nachmietern haben wir mitgeteilt, dass sie die Küche ebenfalls gerne unentgeltlich übernehmen können, weil wir sie im neuen Wohnraum nicht brauchen. Nun haben sich die Nachmieter aber doch dazu entschieden eine neue Küche einzubauen.

Sind wir verpflichtet die alte Küche rauszubauen? Für uns war ja der Einzugszustand "Küche drinnen". Und das ist doch in der Regel auch der Auszugszustand, oder nicht? Die Küche ausbauen war bei uns eigentlich nicht eingeplant.

Wie ist denn das aus rechtlicher Sicht?