Mietrecht - mündliche Zusage und dann doch absagen?
Ich habe jetzt für die Zwischenmiete bis Ende März/Anfang April eine WG. Ich werde heute Abend (übers Telefon) zusagen, die anderen WGs jedoch auch noch besichtigen. Wenn ich dort eine Zusage für eine WG auf unbegrenzte Zeit bekomme, werde ich natürlich ein solches WG-Zimmer nehmen.
Nun meine Frage: Ist das legal? Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren?