Zwei Hauptmieter - Wer darf bleiben?

7 Antworten

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Wenn ihr beide gleichberechtigte Hauptmieter seid, kann Deine Mitbewohnerin Dir weder kündigen, noch auffordern auszuziehen.

Rechtlich wäre es so, daß man einen gemeinsamen Mietvertrag entweder nur mit einer gemeinsamen Kündigung gegenüber dem Vermieter oder einem einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag wirksam beenden kann. Auch kann Dich Deine Mitbewohnerin nicht einfach aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen, denn Deiner Entlassung müssten alle Beteiligten (also Du, Deine Mitbewohnerin und der Vermieter) ausdrücklich zustimmen. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag bilden mehrere Hauptmieter gegenüber dem Vermieter eine Mieterpartei.

Falls ihr beide allerdings separate Hauptmietverträge habt, kann sie Dir ebenfalls nicht kündigen, denn Deine Mitbewohnerin hat zu Dir dann keinerlei Vertragsbeziehungen. Dies könnte nur der Vermieter, allerdings benötigt er dafür berechtigte Gründe.

Allerdings könnte der Freund Deiner Mitbewohnerin jederzeit einziehen, denn der Vermieter müßte den Zuzug eines Lebenspartners seiner Mieter zustimmen. Nur bei Überbelegung der Wohnung könnte er diesen Zuzug ablehnen. Jedoch wäre der Vermieter (oder auch Du) keinesfalls gesetzlich verpflichtet, den Freund in den gemeinsamen oder separaten Mietvertrag mitaufzunehmen.

Weiter könnte Dich Deine Mitbewohnerin auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Allerdings besteht dann für den Vermieter keine gesetzliche Verpflichtung mit ihr und ihrem Freund einen neuen Mietvertrag abzuschließen - ebenso muß es nicht bei den bisherigen Konditionen bleiben.

Gerhart  06.12.2015, 08:35

Dem Zuzug des Freundes der Mitmieterin kann die zweite Mieterin/Mieter widersprechen, denn damit würde sie/er in der Nutzung der gemeinsamen Mietsache eingeschränkt. 

karonullacht 
Fragesteller
 06.12.2015, 10:48

Danke für eure Hilfe. Wirklich. Jetzt kann ich schon beruhigter schlafen. :)

Sie kann gar nichts. Kündigen könnte euch nur euer Vermieter und zwar euch beiden, wenn er denn einen Grund hat. Ebenso wie ihr nur gemeinsam kündigen könnt, kann man euch auch nur gemeinsam kündigen. Einfach zu sagen "Nu zieh mal aus, ich brauch Platz für meinen Freund" geht nicht. Da müsst ihr euch schon einig werden. Ebenso macht deine Mitbewohnerin (wie so viele) die Rechnung ohne den Vermieter. Ihr hab nur folgende Möglichkeiten:

Ihr kündigt gemeinsam. Dann kann der Vermieter, wenn er will, entweder mit dir oder mit deiner Mitbewohnerin und ihrem Freund einen neuen Mietvertrag machen. Oder auch mit gar keinem von euch.

Ihr schließt mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag, der entweder dich oder die andere Hauptmieterin aus dem Mietvertrag entlässt. Der Mietvertrag wird dann mit der verbleibenden Person weitergeführt. Einer derartigen Lösung des Problems müssen alle Vertragspartner zustimmen, also Du , die andere Hauptmieterin und vor allem der Vermieter. Kann ja auch sein, dass er keine von euch als alleinige Mieterin will. Das ist sein gutes Recht, denn nur er allein entscheidet, an wen er vermietet.Ein Anrecht darauf, die Wohnung weiterhin allein zu mieten, hat keine von euch. Also wird euch nichts anderes übrig bleiben, als euch irgendwie zu einigen.

Deine Mitbewohnerin kann dich auch auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Die Entscheidung des Gerichtes ersetzt deine Zustimmung. Blöd ist dann aber nur, dass sie damit auch gekündigt hat. Damit kann der Vermieter dann an jeden anderen vermieten, nur nicht an eine von euch. Das ist seine Entscheidung.

Ich will aber nicht. Kann sie mir kündigen?

Nein. Allenfalls zu einer gemeinsamen Kündigung auffordern, deine Weigerung durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen und dann gemeinsam mit ihrem Freund einen neuen Mietvertrag über die Wohnung schliessen.

Gleiches Recht stünde aber auch dir zu - es kommt also darauf an, sich mit dem Vermieter dahingegehend zu verständigen, dass er mit dir einen Alleinmietvertrag eingehen würde, wenn eure gegenwärtig gemeinsamer Mietvertrag durch ordentliche Kündigung beendet wäre.

G imager761

Wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, kann nur gemeinsam gekündigt werden oder man macht gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag.

Ein Hauptmieter kann nicht dem anderen Hauptmieter kündigen oder rausschmeißen.

Der Vermieter kann bei berechtigten Gründen auch nur der Partei Mieter kündigen und nicht einem Hauptmieter.

Mieter können sich nicht gegenseitig kündigen.