Teilkautionszahlung ohne Unterschrift im Mietvertrag?
Hallo miteinander,
meine Verlobte und ich haben für eine Hochzeit einen Saal reserviert, wofür eine Kaution von 1000€ fällig war. Weitere Bedingungen wurden NICHT gestellt. Einen Monat später haben wir einen Mietvertrag vorgelegt bekommen, den wir nicht unterschrieben haben, da wir eventuell noch einen anderen Saal zur Verfügung gehabt hätten. In diesem Mietvertrag steht aber, dass bei Rücktritt aus dem Vertrag 50% der Kaution vom Vermieter einbehalten wird. Da wir uns für einen anderen Saal nun entschieden haben, wollten wir die 1000€ Kaution zurückerhalten und sahen uns im Recht, da wir a) den Mietvertrag nicht unterschrieben haben und b) vorab nicht über diese Klausel informiert wurden. Allerdings will der Vermieter uns jetzt nur die Hälfte überweisen.
Wer hat nun Recht? Was können wir tun, um doch die gesamte Kaution zu erhalten?
Liebe Grüße
Tolik
3 Antworten
Reserviert, auch das ist ein mündlicher Vertrag; damit ist der Vermieter im Recht. Die 500 sind weg; Das einzigste wäre eine Zivilklage anstrengen
ihr habt doch schon bei der Reservierung die 1000 gezahlt; da MUSS man sofort stutzig werden. Dabei ist schon ein mündlicher Vertrag entstanden; der sollte nur noch schriftlich fixiert werden.
Verträge sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung zustande.
Offensichtlich hattet ihr euch ja bereits für diesen Saal entschieden. Sonst hättet ihr die Kaution ja nicht hinterlegt. Dann muss man auch zahlen.
Der Vermieter ist hier auf der stärkeren Seite, schließlich hat er ja euer Geld bereits. Wenn ihr es zurück haben wollt, müsst ihr klagen.
Aber wir wurden ja über Vertrags- und Kündigungsbedingungen nicht informiert. Das einzige, was wir wussten: wir können den Saal für 1000€ reservieren. Hätten wir das mit der Teilrückerstattung vorher gewusst, hätten wir uns die Reservierung noch überlegt.
Aber wir wurden ja über Vertrags- und Kündigungsbedingungen nicht informiert.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wer klaglos 1000 EUR Kaution hergibt ohne sich über deren Rückerstattung zu erkundigen, muss sich nicht hinterher beklagen :-)
Und das sagt einem wohl der gesunde Menschenverstand: Wer für eine verbindliche Reservierung eine Kaution hinterlegt, verliert sie, wenn er verabredungswidrig dann keinen Vertrag eingeht.
Welchen Sinn sollte wohl eine beiderseits verbindliche Reservierung machen, wenn man mit euch keinen Vertrag eingehen würde, weil sich eine größere Gesellschaft mit mehr Umsatz anmeldet?
Kaution zurück und das wars mit der Zusage? So etwas funktioniert eben auch andershereum: Kaution (anteilig) weg, wenn ihr euch nicht an eure Zusage haltet :-O
G imager761
wie lautet der vertragstext? Gibt es eine Widerrufsklausel? Wann habt ihr widerrufen (Zeitraum zw, Zahlung und Widerruf)?
Was spielt das für eine Rolle, wenn man den schriftlichen Vertrag garnicht eingehen will, sondern den verbindlichen, durch Kautionsstellung wirksam zustandegekommenen mündlichen Vertrag einging? Genau der sah eine Widerrufsklausel garnicht vor, sondern verbindliche Reservierung wie gesehen.
Manch anderer hätte sowohl die Alternativen geprüft wie die schriftliche Vereinbarung dieser Lokalität abgewartet, bevor man dort reserviert und stattliche 1000 EUR zahlt, aber ein Muss ist das nicht.
Ohne Widerrufsklausel kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Wenn außerdem im Vertrag nichts von einer anteiligen Leistung bei Rücktritt bzw. Widerruf steht. ist diese auch nicht fällig. Stell doch bitte mal den Vertragstext vollinhaltlich hier ein. Gegebenenfalls suche Rat bei der Verbraucherzentrale.
Müssen vorher nicht die Bedingungen geklärt werden? Theoretisch könnte man dann ja in den Vertrag noch zusätzliche Entschädigungsgelder oder schlimmeres setzen, wenn man diesen nicht vorher vorlegt.. Ich verstehe da die Rechtslage/-grundlage nicht wirklich..