Ich habe seit einiger Zeit ein Haus vermietet. Gemäß Mietvertrag hat der Mieter das Wasser auf sich selbst angemeldet. Letztes Jahr ist die Wasserversorgung wohl von den Stadtwerken an eine andere Gesellschaft übergegangen. Das habe ich aber erst erfahren, als ich neulich plötzlich eine Mahnung bekam, weil das Wasser seit einigen Monaten nicht bezahlt worden war. Als ich nachfragte hieß es, die neue Gesellschaft rechne nur mit dem Eigentümer ab. Ich frage mich jetzt, ob das zulässig ist. Ich habe weder den Wasseranschluss angemeldet, noch die Wasserlieferung in Auftrag gegeben, noch je irgendetwas unterschrieben. Ich bin also nicht Vertragspartner des Wasserversorgung. Wie kann es dann sein, dass ich trotzdem als Schuldnerin herangezogen werde für die Versäumnisse des MietersWeiß jemand, wie das rechtlich aussieht?