Muss ich zum Auszug die Tapeten in meiner Wohnung entfernen?

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine erste Wohnung bezogen. Die Vormieterin habe ich noch kennengelernt, aber in meinem Vertrag steht nichty von einer Übernahme der Wohnung. Die ist an sich nicht mehr besonders gut in Schuss.

Gestern war der Hauswart da und hat die Vorabnahme gemacht. Er meinte dann, die Wohnung ist so runtergekommen, ich brauche nicht zu streichen. Sobald ich ausziehe, würde die Wohnung von grundauf renoviert. Deshalb müsste ich jetzt zum Auszug die Tapeten runter holen, damit die Wohnung quasi renovierbereit ist. Eigentlich hätte das ja die Vormieterin übernehmen müssen, aber ich hätte die Wohnung ja so mit einigen ihrer Möbel übernommen und damit auch ihre Pflichten.

Nun steht im Internet überall, dass Schönheitsreparaturen, die das Runterholen der Tapete auf jeden Fall miteinbezieht (das habe ich auch bei der Verwaltung nochmal nachgefragt, die haben mir das so bestätigt), nur dann machen muss, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Wohnung renoviert ist. Ist sie ja aber anscheinend nicht, sonst müsste sie ja nicht renoviert werden. Im Vertrag ist auch gar kein Zustand festgehalten, da steht nur "der tatsächliche Zustand der Wohnung ist im Übergabeprotokoll festgehalten". Im Übergabeprotokoll steht "Die Wohnung ist in vertragsgedecktem Zustand übernommen".

Irgendwie bin ich mit dem ganzen gerade etwas überfordert. Ich sehe überhaupt nicht ein, für die die verranzte Wohnung bereit zum Renovieren zu machen, nur weil ich ein paar Möbel übernommen habe. Der Hauswart meinte zu mir, es habe da schon Verfahren gegeben, aber das sei immer so eine Sache, wie die ausgehen. Verklagen will ich die jetzt auch nicht unbedingt, weil unnötiger Aufwand und mein Vater will ja auch seine Kaution bald wieder zurück. Gibt es sonst noch irgendwas was man da machen kann? Ich hatte schon überlegt, Mitglied beim Mieterverein vor Ort zu werden, aber das kostet aus 87 Euro im Jahr.

Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag
Darf mein Ex meine Wohnung betreten?

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Ex zusammen gewohnt (Mietvertrag lief nur auf ihn), seit April 2017 läuft dieser nur (!) auf mich, weil wir uns getrennt haben und er in der Kaserne wohnt (da hat er sich aber anscheinend erst vor 1 Monat gemeldet).

Er hat bei der Kündigung seines Mietverhältnisses im März 2017 gleichzeitig den Satz mit unterschrieben "Der Mieter sichert zu, die Wohnung sowie Nebenräume inkl. aller Schlüssel zum o. g. Datum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben".

Jetzt ist ihm gestern eingefallen, dass er hier noch Sachen von sich drin hat die er haben will. Ich möchte ihn aber am liebsten nicht mehr wieder sehen (er hat mich damals verletzt mit der Trennung), habe ihm damals schon gesagt er soll alles mitnehmen und er war auch einmal hier. Erst haben wir uns mündlich geeinigt dass er die Wohnung ja wieder haben kann sobald ich eine neue habe, aber er wollte sie seit gestern am liebsten sofort zurück und den Mietvertrag wieder abändern lassen, ohne meine Einverständnis. Er wollte dann ein Schreiben aufsetzen dass ich bis Dezember 2019 noch hier wohnen dürfte, aber ich denke dass er mich dennoch raus werfen könnte wenn er ja allein im Mietvertrag steht zählt diese Vereinbarung vestimmt weniger ?!

Er droht mir mit der Polizei zu kommen um die Sachen rauszuholen (Schloss habe ich natürlich nach der Trennung austauschen lassen).

Ich wollte eine Auflistung haben damit ich diese Sachen raus stellen kann in den Flur im Dachgeschoss, er meinte bloß ich wüsste genau was es alles wäre und hat mich daraufhin blockiert.

Was soll ich jetzt am besten machen ?

Fühle mich auch etwas bedroht durch ihn. Und muss ich an dem von ihn genannten Termin den er haben will zur Ausräumung wirklich zu Hause sein und ihm die Türe öffnen?

Wohnrecht, Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung
Küche abbauen lassen und Kosten?

Hallo,

meine Familie und ich hatten ein kleines Problem mit unserer Nachbarin und Vermieterin.

Anscheinend soll bei derNachbarin richtig nass gewesen sein, weil ein Wasserrohr kaputt ist.

Sie war auch richtig aggressiv als sie mit mir darüber geredet hat (war alleine an dem Tag).

Dann hat sie mir auch gesagt, dass sie ein Reparierer / Installateur kontaktiert hat und wir sollen die Küche "spontan" bis morgen abgebaut haben, weil die Leute es auch dann reparieren.

Danach hab ich ein Anruf vom genannten R/I bekommen und der meinte auch dass wir die Küche versuchen sollen abzubauen.

Ich habe ihm aber auch direkt gesagt, dass wir davon nichts wussten, also vom Küchenabbau, weil es damals eingebaut wurde (meine Eltern haben die Wohnung geholt bevor ich und mein Bruder in Deutschland waren).

Der hat sich entschuldigt und meinte, aber auch dass er davon auch nichts wüsste und nur sein Job macht.

Nach dem Telefonat hab ich mir aber direkt sorgen gemacht, weil wir wirklich nicht wussten, was wir machen mussten.

Als die dann kamen hat sich aber festgestellt dass, die einfach ein Loch in die Wand schneiden konnten. Gut dass wir die Küche doch nicht zwingend mit Gewalt abgebaut haben.

Aber dann kam die Vermieterin heute Morgen mit ein Mann und hat sich das Loch angeguckt.

mein kleiner bruder wa da und wäre ich nicht aufgewacht währen die wahrscheinlich nur reingekommen und wieder raus ohne was zu sagen.

aber als ich dann gefragt hab was die da wollen, meinte die Vermieterin dass sie jemanden selbst engagiert hat um das Wasserrohr zu fixen (echt schnell wie sie reagiert hat, die vorherige Situation, die ich erzählt habe ist schon 3 Wochen her).

Sie meinte, dass wir die Küche abbauen sollen und ist dann zügig wieder rausgegangen, ich bin aber hinterher gerannt und hab ihr gefragt, wer die Kosten übernehmen soll und sie meinte was von Versicherung oder so, ich konnte es, aber leider nicht wirklich verstehen, weil sie so gestottert hat und hab leider auch vergessen nachzufragen (ich weiß, selbst schuld).

hab auch leider vergessen ihr zu sagen dass wir wirklich nichts vom abbauen wüssten und wir nicht sicher sind ob wir es abgebaut bekommen.

das passiert halt alles so schnell für uns und ich denk mir immer noch was die alle denken. die kommen hierher und sagen dass alles und erwarten, dass wir einfach mitspielen. Die Nachbarin engagiert Leute und sagt uns spontan "baut eure Küche ab" .

jetzt kommt die Nachbarin und versucht noch nicht mal uns zu sagen wie und wo wir die Hilfe oder Service für sowas bekommen.

  • was ist wenn die jetzt da sind und wir die Küche nicht abgebaut haben?
  • was kann dadurch passieren?
  • wie sollten wir mit der lage vorgehen?
  • müssen wir irgendwelche kosten übernehmen, auch wenn wir nichts kaputt gemacht haben? (wie denn auch, das Wasserrohr ist in der Wand)
  • wenn wir dazu gezwungen werden die Küche abzubauen, an wem sollten wir uns wenden? (Köln)

tut mir leid für manche unnötigen Informationen und für mein Deutsch.

Bild zu Frage
Wohnung, Küche, Mietrecht, Kosten, Mietvertrag, abbauen
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.

Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.

Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.

Die Rechnungen soll ich zahlen.

Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.

§10 bagatellschäden/Kleinreparturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )

Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.

Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?

Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
Wg Mitbewohner kündigen?

Hallo zusammen, leider habe ich folgendes Problem :

ich wohne seit einiger Zeit in einer Wohngemeinschaft. Mitte Dezember haben wir einen neuen Mitbewohner bekommen, den wir nicht gekannt haben. Seit dem gab's nur Probleme. Bis mai diesen Jahres haben wir noch in einer Wohnung gewohnt, da war meine Freundin hauptmieterin und wir hatten untermietverträge. Jetzt sind wir im Mai aber zu 4 in ein Haus umgezogen und da mein Vermieter mir den Mietvertrag noch nicht gegeben hat habe ich auch noch keine untermietverträge erstellt. Der neue Mitbewohner hat ein möbliertes zimmer, es gibt seit seinem Einzug immer wieder stress (bis zu Schlägereien mit unseren Freunden und Schläge androhen an uns), mittlerweile haben wir fast keinen besuch mehr von unseren Freunden da niemand mehr kommen mag wenn er da ist. Er trinkt sehr viel und rastet öfters mal aus. Hat sich mittlerweile mit allen in der wg verkracht, pisst öfters neben die Toilette und sagt jetzt mittlerweile sogar dass er im Haus raucht, weil wir einmal vergessen haben den Bio Müll rauszubringen. Dabei macht er selber keinen Finger krumm im Haushalt. Seit ein paar Wochen beleidigt er mich regelmäßig, so dass ich bereits vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin. Außerdem hat er wie wir rausgefunden haben unerlaubte Substanzen in seinem Zimmer.

Wir wollen ihn jetzt rausschmeißen, wissen aber nicht genau wie die Kündigungsfrist ist da er ja zwar ein möbliertes zimmer hat und auch hier gemeldet ist aber wir noch keinen Mietvertrag haben. Kann mir da vllt jemand weiterhelfen?

Wäre für jeden Tipp dankbar :)

Kündigung, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung, Fristlos, Streit, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Hab ich Recht auf die Hälfte von Miete von meinem Ex-Freund?

Hallo ,mein ex freund ist in Mitte Oktober 2017 ausgezogen, bis da hat er mir auch bar bezahlt die Hälfte und die Miete würde von Anfang an immer von meine Konto abgezogen( es war sein Vorschlag dass ich in Wohnung bleiben soll und er zieht zu seinem Vater ein) trozdem ist in Mietvertrag drin geblieben , Schlüssel hat er mir auch freiwillig abgegeben. Wohnung haben wir auch schon gemeinsam gekündigt da ich auch mittlerweile ausgezogen bin( Mai 2018), Kündigungsfrist endet Ende August 2018.Ich habe aber bis vor kurzem erfahren dass i eigentlich recht auf die Hälfte von Miete habe da er in Mietvertrag drin steht. Ich wollte erstmal nur das er mir die letzte 3 Monaten ( Kündigungsfrist ) zahlt aber da hat er natürlich nicht drauf reagiert dann habe es weiter an Anwalt gegeben.Er hat seinem Anwalt mit fast ganze Aussage voll angelogen und so entsprechend hat auch der erste Brief an mein Anwalt ausgeschaut hat. In zwischen ist der Stand dass es wahrscheinlich noch ein Brief von unsere Seite geschickt wird und danach wahrscheinlich aber schon kommt zu Prozess. Meine Frage ist hat hier jemand mit so eine Situation wie meine Erfahrung ?wie sind meine Chancen das ich das Geld bekomme weil wenn ich wegen seine ständigen anlügen nicht der recht bei Prozess bekomme müsste ich wieder wegen ihm weiters Geld zahlen weil er mich schon genug Geld in Beziehung gekostet hat😔 Werde für jede Hilfe dankbar

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Perfekte Wohnung, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Finanzen, Inflation, Wohnung, Miete, Berlin, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Mietvertrag unterschrieben vor Jobcenter?

Ich und mein Mann bekommen in 2 Monaten unser erstes Kind. Wohnen beide auch noch getrennt also bei Eltern, weil es bei beiden kein Platz mehr gibt für noch mehr Personen brauchen wir eine Wohnung dringend. Das Amt hat uns erlaubt zusammen zu ziehen aus dringenden Gründen. Das Problem ist aber wir suchen schon 9 Monate lang Eine Wohnung, eine aber unter der mietobergrenze zu bekommen ist unmöglich überhaupt eine zu bekommen, da mein mann Grade mit der Ausbildung fertig ist und ich Ausbildung durch Schwangerschaft abgebrochen habe. Also Chancen gleich null. in paar Wochen ist unser Kind da aber wir haben kein Dach über dem Kopf. Keine Wohnung in Aussicht. Allerdings haben wir durch Zufall privat heute eine gefunden durch ein Aushang im Hausgang, wir gingen hin und die Vermieter waren älter wollten nur schneller neuer Mieter finden also würden wir die Wohnung nur sofort kriegen, wenn wir den Mietvertrag sofort unterschreiben würden das taten wir auch. Meine Angst ist das das Jobcenter und sperrt, und das Geld würde uns so nicht reichen zahlt das Jobcenter trotzdem die mietobergrenze, die Wohnung ist etwas teurer als sie dürfte. Oder werden wir gesperrt und müssen sofort da wieder raus ? Wir hatten aber keine andere Chance wo soll unser Kind sonst hin? wir wohnen Grade bei Eltern in 3 Zimmern Wohnung wo jeweils nochmal 3 weitere Geschwister und Eltern wohnen 8 Personen in einer 3 Zimmer Wohnung, geht ja garnicht bitte um Rat.

Kinder, Recht, Mietvertrag, Jobcenter Miete
Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag
Kann mein Vermieter mir meinen Keller streitig machen?

das Haus in dem wir wohnen wurde verkauft, jetzt wollen uns die neuen Vermieter den Keller Raum streichen, da er nicht explizit im Vertrag steht. Das wurde aber zunächst von mir ausgehebelt da laut einem Gerichtsbeschluss ja auch impliziter Anspruch besteht, besonders den Stromanschluss der über unseren Zähler geht habe ich hierbei angeführt.

Jetzt habe ich ein schreiben bekommen (heute 25.5.) das ich bis zum 10.6. den Keller räumen soll, am 9.6. würde der Strom für den Keller abgeklemmt und hätte daher keine Bedeutung mehr.

Meiner Ansicht nach habe ich trotzdem den Anspruch auf den Keller da er ja implizit zur Wohnung gehört, egal ob der Strom nachträglich abgeklemmt wird.

Entsprechender Ausschnitt eine Urteils:

LG Berlin, Urteil vom 13. März 2015, Az.: 65 S 396/14

Die Beklagten haben keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der beiden Kellerräume, § 546 BGB.

Denn die Kläger haben ein fortbestehendes Recht zum Besitz an diesen Räumlichkeiten. Diese gehören zur Mietsache. Zwar ist im Mietvertrag nicht aufgeführt, dass zur Wohnung die jetzt innegehaltenen Kellerräume gehören. Jedoch haben die Kläger dargelegt, dass die beiden Kellerräume bei Anmietung der Wohnung zu ihr gehörten, mit der Wohnung mit übergeben wurden und zudem der Stromanschluss für die Kellerräume in die Stromanlage der Wohnung eingebunden war. Dieses haben die Beklagten und Widerkläger nicht hinreichend bestritten. Auch nach ihrem Vorbringen sollten vermieterseits die Keller bei dem Modernisierungsvorhaben im Jahr 2004 in die Stromversorgung der dazugehörigen Wohnung eingebunden werden. Das impliziert aber das beiderseitige Verständnis, dass die in die Stromanlage der jeweiligen Wohnung eingebundenen Kellerräume nicht nur unverbindlich zur Nutzung überlassen wurden, sondern Bestandteil der jeweiligen Mietsache sein und zur Wohnung gehören sollten. Sind die Keller aber Bestandteil der Mietsache, dann steht den Klägern ein aus dem Mietverhältnis resultierendes Recht zum Besitz im Sinne von § 986 Abs. 1 BGB gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB zur Seite. ZP 450 3 Dass und inwieweit die Stromanbindung ohne großen Aufwand wieder getrennt werden kann, ist für die Beurteilung, ob die Kellerräume nach dem beiderseitigen Verständnis von Vorvermieter und Mieter zur Mietsache gehören, unerheblich. Wollte sich der Vermieter tatsächlich offen halten, über die Kellerräume anders zu verfügen, wären auch unkompliziert andere Möglichkeiten gegeben, die Kellerräume mit Strom zu versorgen und deren Verbrauch einzeln zu erfassen, um die Kosten den Verursachern aufzuerlegen.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Keller
Kann man mich verklagen?

Kurze Beschreibung der Situation: Ich bin zu meiner Freundin in ihre Mietwohnung gezogen. Damit ich da wenigstens schon mal gemeldet bin, habe ich für die Ummeldung die Mietbescheinigung vom Vermieter (natürlich) ausfüllen lassen und unterschrieben. Offiziell wohne ich also da. Seit dem teilen wir uns auch die Miete; alles kein Problem. Wichtige Nebeninfo: Wir haben (noch) keinen Mietvertrag untereinander bzw. mit dem Vermieter ausgemacht. Er weiß lediglich nur, dass ich hier bin und möchte damit am liebsten auch nichts zu tun haben, da meine Freundin sich darum kümmern soll.

Jetzt ist leider die Situation so, dass die Beziehung auseinander bricht und von ihrer Seite kommt nur noch böses. So will sie z.B., dass ich sofort ausziehe, aber ich soll natürlich weiterhin Miete zahlen. Ich denke mir: Warum soll ich dann noch Miete bezahlen, für eine Wohnung in die ich nicht rein darf? Darüber hinaus entsteht dann das Problem, dass, wenn ich eine andere Wohnung finde, ich quasi doppelt bezahlen würde, was ich als Schüler natürlich nicht tragen könnte. Sie besteht trotzdem darauf und wollte es "notfalls einklagen" und bezieht sich dabei auf die 3 Monate Kündigungsfrist.

Meine Frage also: Kann sie tatsächlich von mir verlangen (auch gesetzlich) ihre Wohnung zu bezahlen - auch wenn ich bereits eine neue Wohnung habe - obwohl ich nicht mal in einem Mietvertrag stehe?

Nachtrag: Meine Freundin ist die alleinige Mieterin und ich bin (zumindest mündlich) ihr Untermieter. Ich zahle ihr einen Teil ihrer Miete (quasi Hälfte Hälfte), aber es steht nirgends wie viel ich eigentlich zahlen müsste. Der Vermieter weiß nur, dass ich mit ihr wohne auf Grund der Mietbescheinigung für die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen,

Claver

Miete, Recht, Mietvertrag

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