Kann ich eine Antwort vom "Vermieter" erwarten?

Hallo

Ich habe eine Wohnung gefunden, die für mich und meinen Partner perfekt wäre. Ich habe mich mit dem Vermieter getroffen und die Wohnung im Rohbau besichtigt. Da wir noch andere Wohnungen offen hatten, wollte ich gerne direkt das Bewerbungsformular zusenden, was ich von ihm erhalten habe und Ihm dann zurückgesendet habe. Da wir eine Zusage hatten für eine kleinere Wohnung, habe ich mich bei Ihm gemeldet 1 Woche später um nachzufragen, ob er sich die Unterlagen schon durchsehen konnte und das wir eine Zusage hätten, die Wohnung von ihm für uns aber besser passen würde. Seine Antwort war, dass die Unterlagen für ihn in Ordnung seien, er aber gerne noch meinen Partner kennenlernen wollte. Am darauffolgenden Samstag haben wir die Wohnung nochmals besichtigt und der Vermieter und mein Freund haben sich sehr gut verstanden. Der Vermieter hat immer davon geredet, dass er sich noch meldet, uns war aber nicht klar ob er sich bezüglich der Zusage meldet oder dem Einzugstermin (da er immer vom Einzugstermin gesprochen hat, dass er dies noch nicht genau festlegen kann, da es von den Handwerkern abhängig ist. Er hat gesagt, er meldet sich im Verlauf der Woche so habe ich Ende der Woche nachgefragt ob er schon mehr Wisse. Seine Antwort war, dass er immer noch keine Antwort von den Handwerkern hat und am Samstag noch weitere Besichtigungen hat und am darauffolgenden Wochenende sich mit seinem Vater (dem Eigentümer) gerne entscheiden würde. So habe ich gewartet, mittlerweile fast 4 Wochen nach Abgabe des Bewerbungsformular. Ich habe ihm am Montagabend geschrieben, ob er schon eine Entscheidung treffen konnte etc. Einen Tag später habe ich ihn noch versucht, telefonisch zu erreichen und bis jetzt keine Antwort obwohl er auf Whatsapp online war (habe ihm SMS geschrieben, da wir bis jetzt die Termine so vereinbart haben, da er glaube ich geschäftlich sehr eingebunden ist). Auf jeden Fall erwarte ich eine Antwort ob Zusage oder Absage, darf ich das von Ihm erwarten?

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

Bild zu Frage
Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag
Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?

Hallo zusammen,

ich (Vermieter) hatte für den 01.01.19 einen Mietvertrag geschrieben, dieser wurde auch von den zukünftigen Mietern vorher unterschrieben. Leider kam es am im Dezember zu einem Brand im Dachstuhl, daher bin ich selbst in die Mietwohnung gezogen. Nach Rücksprache mit den Mietern, wurde mündlich vereinbart, dass Sie aufgrund der Vorfälle erst am 01.02 einziehen können. Ich habe alle Räume renoviert und aufbereitet und war soweit dafür startklar. Nun kam in der ersten Januar Woche der Kaminkehrer, der sagte der Holzofen müsse stillgelegt werden, aufgrund der Feinstaubbelastung. Die Wohnung kann man sich vorstellen, wie einen langen Gang. Der Holzofen ist in der Küche und diese befindet sich genau in der Mitte der Wohnung. Der Holzofen muss komplett erneuert werden im Sommer (Innen wie Außen). Ich habe dies alles am 06. Januar den Mietern mitgeteilt (telefonisch) und gesagt, dass es mit der Mietwohnung nichts mehr wird. Dies wurde mir auch mit einem Okay soweit bestätigt und bedankte sich für die Info. Gestern bekam ich nun eine Nachricht, wann Sie denn mit dem Einzugstermin rechnen können? Das Thema war allerdings für mich erledigt, da die Umbauarbeiten erst im Sommer beginnen und vorher der Wohnung durch die Kälte mehr als ausgekühlt ist. (Keine Gas oder Zentralheizung vorhanden) (Aussage der Ofenfirma: Solange ist die Wohnung nicht bewohnbar).

Muss ich nun noch eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung schreiben? Das Mietverhältnis wie es im ursprünglichen Vertrag (für den 01.01) ist nie Zustande gekommen. Telefonisch wurde es mir vom "fast" Mieter auserdem bestätigt

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Farbmarke zum streichen angeben?

Sehr geehrte gutefrage.net-Community,

ich ziehe diesen Monat aus meiner Mietwohnung aus und plötzlich verlangt der Vermieter, dass ich die Wohnung in einem ganz speziellen Farbton und mit einer allergikerfreundlichen Farbe streiche. Als ich den Mietvertrag durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass in diesem nichts über Farbton oder Ähnliches steht. Unter "§20 Auszug des Mieters" des Mietvertrages steht lediglich "Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben". Jedoch hat der Vermieter selbst, einen handschriftlichen Zusatz bei "§22 Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt, und zwar steht dort: "Die Wohnung wir bei Einzug in fachgerecht renovierten Zustand übergeben und bei Auszug fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückgegeben. (Flächen sind mit Brillux zu verwenden. [...]"

Mal abgesehen von Grammatikfehler, kommt es mir auch sehr bizarr vor, dass er sich über die Marke der zu verwendenden Farbe äußert. Nun wollte ich mal nachfragen, ob dies überhaupt erlaubt ist, eine bestimmt Marke zum streichen der Wände vorzuschreiben? Ebenfalls wollte ich nachfragen, ob es ihm überhaupt möglich ist, jetzt noch einen Farbton zu wünschen, plus der Bedingung einer allergikerfreundlichen Farbe, da dies im Mietvertrag ja nirgends vereinbart wurde.

Nach eigener Recherche im Internet, habe ich bereits herausgefunden, dass die Farbauswahl allgemein sehr eingeschränkt ist und der Vermieter höchstens Farbtöne angeben darf (bspw. "Neutrale Farben"), aber auch nur, wenn dies im Mietvertrag notiert wurde. Deshalb bin ich mir fast sicher, dass sein Wunsch nach einem bestimmten allergikerfreundlichen Farbton, nun im Nachhinein, nichtig ist. Ebenfalls habe ich gelesen, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag nicht rechtens ist, entfällt meine komplette Pflicht zur Renovierung als Mieter und wird somit an den Vermieter selbst übertragen. Wissen sie, ob das stimmt?

Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich schon einmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

SnAcKx

streichen, Recht, Mietrecht, renovieren, Mietvertrag, Auszug, Mietstreit
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Auszug
Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

Hallo,

meine Freundin wohnt seit ca. einem halben Jahr in meiner Wohnung mietfrei, da Sie Studentin ist und kein eigenes Einkommen besitzt.

Die Eltern besitzen ein Haus in dem Mieter seit mehreren Jahren wohnen, welche aber nur Probleme machen. Es wurde Eigenbedarf angemeldet und wir dürfen in dieses Haus einziehen, natürlich ist die Miete in dem Haus sehr günstig, da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Ich soll die Hälfte der Miete bezahlen und die andere Hälfte der Miete wird durch die Eltern meiner Freundin für meine Freundin bezahlt.

Ich habe dadurch natürlich deutlich geringere Fixkosten im Monat, da ich nicht mehr eine ganze Wohnung alleine zahlen muss und zudem auch nochmal die Hälfte von einer deutlich geringeren Miete zahle.

Durch das hohe Einkommen der Eltern und das Wohnen im Eigentum der Eltern, kriegt meine Freundin weder BAFÖG oder Wohngeldzuschuss, obwohl Sie nicht arbeiten geht. Sie ist zu dem Schwanger geworden. Mein Schwiegervater möchte jedoch das nur meine Freundin im Mietvertrag steht, da dann eine Chance besteht wohl BAFÖG zu beantragen???

Ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann - ich bezahle ja auch schließlich meinen Anteil (Auch wenn es deutlich geringer ist als das was ich vorher bezahlt habe).

Ich habe ja auch meine eigene Wohnung gekündigt, wo ich geschützt war vor "Rausschmiss" für eine Wohnung wo ich jederzeit rausgeschmissen werden kann.

Wie sieht Ihr das ganze? Klar soll man die Zukunft in der Beziehung nicht schwarz malen aber es man muss es auch auf diese Hinsicht betrachten.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schwiegereltern
Wohnungsübergabe / recht und unrecht?

Hallo zusammen,

ich habe mal mal eine Frage.

Ich habe vor 5 Monaten eine Wohnung bezogen die ich selbst streichen musste und in einem desolaten Zustand war. Alles war dreckig und siffig. Ich habe die Wohnung trotzdem so übernommen, habe alle gestrichen, in meinen Möglichkeiten gesäubert, Bohrlöcher zugemacht usw usw usw...

die Wohnung war für uns nur eine Zwischenlösung bis wir in unser Haus einziehen konnten. Somit habe ich oberflächlich alles gereinigt aber z.B mich nicht daran aufgerieben, dass der Wasserhahn nun verkalkt ist (vom Vormieter).

Nun sind wir nach 5 Monaten ausgezogen in einer Hauruck Aktion da wir nur zwei Tage frei bekommen haben. Der Weg zwischen den Wohnorten liegt bei 149km. Somit sind wir am Dienstag raus aus der Wohnung, alles rein ins Haus und Mittwoch bin ich dann zurück in die Wohnung im zu Saugen und zu wischen, Oberflächen alles abgewischt und den FI Schalter rausgenommen.

Drei Wochen bevor ich die Wohnung übergeben konnte, da der markler keine Zeit hatte.

Ich habe die Wohnung dann irgendwann dem beauftragten MARKLER übergeben, dieser hat sich alles angesehen und das Wohnungsübergabeprotokoll OHNE MÄNGEL geschrieben. Beide haben unterschrieben.

Da ich E-Mail Kontakt mit dem Nachmieter hatte, wusste ich das er am gleichen Abend noch die Wohnung übernommen hat... auch bei der Übernahme von ihm gab es ein Protokoll was er unterschrieben hat. Auch OHNE MÄNGEL...

zwei Wochen später, meldet sich der neue Mieter per Mail bei mir und terrorisiert mich... wie asozial ich wäre.. die ganzenwohnung sei dreckig und ob ich gar keinen Anstand hätte. Türen dreckig, die Wasserhähne verkalkt und der Kühlschrank schimmelig. Er meldet das dem Vermieter und ich müsste dann mit dem Vermieter eine Lösung finden...

er hätte wohl nach der Übergabe erstmal Handwerker durch die Wohnung gejagt und er hätte die Wohnung erst jetzt, zwei Wochen später, richtig gesehen.....

ich hingegen bin mir keiner Schuld bewusst.... ich habe die Wohnung besenrein übergeben.. ja die Türen haben Spuren aber die waren nicht von mir und auch ich hatte daran geschruppt. Und im Kühlschrank haben sich natürlich nach 4 Wochen Stillstand und abtauen Kulturen gebildet... aber bei meinem Auszug waren die noch nicht da.. bin ich dafür zuständig ihn noch die Armaturen blank zu putzen??

meine frage: was kann mir der Vermieter nun? Er hat meine Kaution noch.. was soll ich jetzt?? Eine Putzfrau zahlen???

Mein übergabeprotokoll war OHNE MÄNGEL...!!

Wohnung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
Vermieter teilt Übergabetermin nicht mit. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

vor kurzem bin ich aus der gemeinsamen Wohnung vom damaligen Lebenspartner ausgezogen. Wir beide sind im Mietvertrag (zu gleichen Rechten, anteilige Kaution etc.) eingetragen. In Kürze soll ein Termin zur Wohnungsübergabe anstehen, da es schon zum 01.12 Nachmieter geben soll, was ich jedoch nicht vom Vermieter, sondern vom ehemaligen Lebenspartner erfahren habe. Eigentlich soll das vertragliche Mietverhältnis zum 31.12 enden.

Problematisch ist, dass ich vom Vermieter nicht über den Tag und die Uhrzeit informiert wurde. Mehrmalige Versuche (per Mail, telefonisch und Handynachricht) den Vermieter zu kontaktieren, um den Übergabetermin zu erfahren, sind gescheitert, da dieser mich ignoriert. Da mein ehemaliger Partner ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter hat, kennt er den genauen Termin bereits. Ich wiederrum erhalte keine Auskunft.

Schon in der Vergangenheit hat sich der Vermieter gerne um seine Pflichten gedrückt, z.B. gab es mehrere Wochen kein warmes Wasser und keine warme Heizung, nur um hier Beispiele zu nennen.

Ich befürchte, dass in meiner Abwesenheit die Kautionsrückgabe zu meinen Ungunsten geregelt wird (mutmaßliche Beschädigungen oder Instandsetzungsarbeiten auf mich abgewälzt werden) und mir der Vermieter meine anteilige Kaution nicht zurückgeben möchte.

Kann ich dem Vermieter eine Frist setzen bis wann er mir den Termin zur Wohnungsübergabe mitteilen soll?

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich schon gleich einen Anwalt nehmen?

Danke für Euren schnellen Rat.

 

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Mieter Unbekannt verzogen. Briefe und Rechnungen häufen sich.Meldeamt kann und möchte auch keine Auskunft geben?

Hallo liebes GF Nutzer,

abgesehen davon das der Mieter mir einen Berg an Spermüll hinterlassen hat und die letzte Miete nicht gezahlt häufen sich nun die Briefe und Rechnungen des Mieters der Unbekannt verzogen ist. Das Bürgerbüro/Meldeamt hat keine Einträge und würde diese mir auch nicht nennen. Ich war bereits da

Versicherung 6000 Euro, Telekom 400 Euro, Krankenkasse usw. Gerichtsbriefe Es hört nicht auf mit seinen Briefen.

Mehrfach hatte ich Ihn vor Auszug drauf hingewiesen einen Nachsendeantrag der Post zu stellen und auch sich rechtzeitig abzumelden und mit der neuen Adresse anzumelden. Anscheinend ist dem alles egal gewesen.

1.) Was kann ich als Vermieter tun? Ich werde mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Sollte ich lediglich einen einen Zettel an den Briefkasten kleben mit Name XXX unbekannt verzogen. Bitte keine Zustellung.

2.) Wir haben 2 neue Mieter. Die sind jedoch der deutschen Sprache nicht mächtig und es erfordert viel Hilfe von mir als Vermieter. Mit dem unverschämten spurlosen verschwunden Mieter habe ich immerhin eine Schlüsselübergabe gemacht und auch die Zählerstände für Strom Gas und Wasser am Tage des Auszuges notiert und festgehalten.

Die Mieter werde ich erstmal rückwirkend in die Grundversorgung anmelden. Was passiert wenn der Ex Mieter jetzt auch bei Gas Strom und Wasser nicht gekündigt hat und ich diese Rechnungen in Zukunft wieder im Mietsobjekt im Postkasten erhalte? Und was ist mit der Telekom? Mieter haben kein Telefon und auch kein Internet daher können sie ohne das Passwort icht rein. Im Telekom Brief steht das er demnächst gekündigt wird wegen offenen Rechnungen

3.) Ich bin nicht Vertagsinhaber und auch werde ich mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Er ist 100 Prozent ins Ausland verschwunden. Habt ihr einige Tipps für mich??

Vielen Dank

Rechnung, Umzug, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gerichtsvollzieher, BGH, Bürgerbüro
Mietaufhebungsvertrag Abfindung aushandeln, wie gehe ich vor?

Wir wollen aus einem Gentrifizierungs-Viertel wegziehen (Kinder und bedürfniss nach mehr Platz und Natur) und erhoffen uns eine Abfindung ( unsere Kaltmiete würde bei einer Neuvermietung laut Mietspiegel um 200€ steigen). 

Würde der Mieterschutzbund bei einem Beitritt helfen, eine Abfindung auszuhandeln? Auch wenn es keinen Rechts-Anspruch darauf gibt?

Falls Mieterschutzbund nicht hilft, worauf können wir uns berufen? Gibt es Paragraphen die Ausgleichszahlung festlegen/rechtfertigen? Unser Mietvertrag ist fast 15 Jahre alt, das tut vielleicht noch zur Sache. Sie ist ca 70qm2 groß, drei Räume ist (inzwischen) " gute Wohnlage", Szeneviertel, Park ÖPNV-Knotenpunkt 3min zu Fuß, und Bahnhof 8min, Balkon und Hinterhof. Also begehrte Wohnung, gute Ausgangslage für Verhandlungen über eine Ausgleichszahlung.

Wir wohnen bei der Vonovia (vormals Annington), schröpfen also niemanden,der es nicht verdient hätte.

Allerdings bezweifle ich, daß sie uns Kampflos das Geld hinterherschmeißen. Bevor ich mich an der Seite eines Anwalts in die "Schlacht" werfe, möchte ich nur Sichergehen, daß ich zu den Kosten eines Umzugs nicht noch Geld in ein aussichtsloses Projekt stecke.

Unsere Wohnung ist die Einzige im Haus, die nur teilsaniert (unser Vormieter hatte sich geweigert, Vollsanierung zu lassen) ist (undichte Fenster,Schimmel und Wasserschäden, um nur ein paar der Mängel aufzuzählen,die erst die Gagfah, dann die Vonovia jahrelang ignoriert hat, bis der Mietspiegel durch die Decke Schoß) , sie haben also ein gesteigertes Interesse daran,die kürzlich beschlossenen Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Abfindung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Ausgleichszahlung, Gentrifizierung
Gemeinsamer Mietvertrag, er ist ausgezogen, will den Mietvertrag nicht kündigen. Wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

mein Exfreund ist vor ca. 1,5 Jahren zu meinen Kindern und mir gezogen und steht auch im Mietvertrag mit drin, es hat nicht geklappt, er ist vor zwei Monaten überstürzt ausgezogen und zahlt seitdem keine Miete mehr. Ich habe ihn bereits mehrfach aufgefordert mir die Kündigung des Mietverhältnisses zukommen zu lassen, er sagt dazu hat er keine Zeit bzw. Lust und das sei mein Problem. Weiterhin hat er noch seine ganzen Sachen bei mir, die er nicht alltäglich braucht. Ich fordere ihn seit sechs Wochen dazu auf endlich seine Sachen zu holen. Das sind so viele, dass ein ganzer Raum dadurch nicht nutzbar ist und stellt für mich eine psychische Belastung dar, da ich dadurch immer wieder an die recht unschöne Trennung erinnert werde. Er hat sich auch nicht abgemeldet, so dass seine ganze Post immer noch bei mir ankommt. Da er hoch verschuldet ist, stand schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Meine Kinder leiden extrem unter dieser Situation.

Was kann ich tun um ihn aus dem Mietvertrag zu streichen und was ist mit seinen Sachen? Muss ich die für ihn aufbewahren? Habe ich das Recht ihn abzumelden, da er es nicht macht? Er wollte unbedingt aus dem Mietvertrag raus, da er sich die Miete nicht leisten kann, jetzt zahlt er einfach gar nichts und holt seine Sachen nicht und meldet sich nicht um. Ich möchte nicht länger mit seinen Angelegenheiten konfrontiert werden. Welche Rechte habe ich?

Kündigung, Recht, Mietvertrag
Muss ich nach Schlüsselübergabe und Mietende noch Nebenkosten bezahlen?

und zwar geht es darum ..
mein Mann und ich haben unsere Wohnung zum 31.10.18 fristgerecht gekündigt. Wir haben auch für den 31.10 den Termin für die Wohnungsübergabe.
Jetzt kommen wir aber zu meinem Problem, bei dem mein Mann und ich nicht einer Meinung sind.
Unser Mietverhältnis endet am 31.10. Also schließt sich für MICH daraus, dass wir für November und Dezember ja logischerweise nichts mehr zahlen müssen, weder Miete noch Nebenkosten. Mein Mann hatte mit dem Hauswart gesprochen und dieser sagte ihm, dass wir für November und Dezember die vollen Nebenkosten, sowie einen Zuschlag von 12-18% zu zahlen hätte ?!
Mein Mann hat dies abgenickt, da der Hauswart ihm gesagt habe, er müsse ja die Kosten trotzdem denken.
Aber es ist doch nicht mein Problem, wenn es keinen Nachmieter gibt, der zum 01.11 hätte einziehen können, oder sehe ich das falsch ?!
Das ich für den 31.10 keine Abrechnung verlangen kann, ist mir bewusst. Es geht mir nur expliziet daraum, dass ich denke, dass die uns über den Tisch ziehen wollen.
Zumal im Mietervertrag nur etwas davon steht, dass ein angemessener Teil er Kaution einbehalten werden kann. Weder von weiteren Nebenkostenzahlungen noch von irgendwelchen Aufschlägen ist dort die Rede.
Ich hoffe, ich finde Jemanden, der mir weiterhelfen kann.
P.S mein Mann ruft nachher auch nochmal seinen Anwalt an.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Rücktritt Vonovia Mietvertrag?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine neue Wohnung, der Mietvertrag ist ab dem 4.10.2018 gültig also erst seit gestern. Und ich sitze NICHT in meiner neuen Wohnung sondern bin woanders untergekommen weil ich leider noch keinen Schlüssel für meine Wohnung bekommen habe. Nach seeeehr sehr langem Hinterhertelefonieren wurde ich von der Vonovia auf einen Objektverwalter verwiesen den ich anrufen sollte. Hab ich gefühlte 100 mal angerufen keiner hat abgenommen. Ich schrieb eine SMS mit bitte auf Rückmeldung ect.. Es kahm recht schnell eine Sms zurück "Ich bin im Urlaub und nicht vor ort ich melde mich am Sonntag für einen Übergabetermin. Also ich Miete eine Wohnung an, ab dem 4.10 und soll die Schlüssel aber erst am 8.10 bekommen. So wieder Vonovia angerufen darauf hingewiesen. Mir wurde mitgeteilt dann müsse das seine Vertretung eigentlich machen...Ja schön is aber keine da, anscheinend das war's. Ich war ein wenig wütend und sagte das ich aber auch erst Miete zahle ab dem Tag wo ich mein Mietobjekt auch nutzen kann. Es wurde erst einmal bejaht und Mietvertrag wird nochmal geändert ect blabla... Ich habe es dann geschafft dem Objektverwalter dazu zu bekommen das ich meine Schlüssel schon morgen bekomme wow toll ey nach der oddysee...

nach einiger Recherche habe ich festgestellt das diese Wohnungsverwaltung Vonovia eine sehr konstante durchgehend richtig miese Bewertung hat...

Nun ist meine Überlegung da der Mietvertrag erst seit gestern läuft, und ich ja noch nich mal hin oder rein kann. Die ganze Sache noch abzubrechen und den Vertrag zu widerrufen. Aber im Netzt steht geht ja eigentlich aber dafür muss das das und das vorrausgesetzt sein. Kann ich in diesem Fall widerrufen oder werden die sich quer stellen ?!? Man muss dazu sagen komplette Vertragsabwicklung lief über Fernkommunikation Email Telefon Post ect...Achso man muss auch noch dazu sagen das unerwarteter Weise fehlerhaft war...offiziell stand ein Neubeginn ab 4.10.2019 drin auf Nachfrage sollte ich es Handschriftlich durchstreichen und ändern...aber das bringt mich bestimmt auch nicht weiter...Ja und wenn nich muss ich da wohl durch und bei den Bewertungen graults mich richtig. Hät ich mal vorher geguckt.

Ich hoffe hier ist ein Fuchs bei, der sich in Sachen Mietrecht auskennt. Ich bedanke mich schon einmal im voraus

Mfg

Benny

Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Muss ich zum Auszug die Tapeten in meiner Wohnung entfernen?

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine erste Wohnung bezogen. Die Vormieterin habe ich noch kennengelernt, aber in meinem Vertrag steht nichty von einer Übernahme der Wohnung. Die ist an sich nicht mehr besonders gut in Schuss.

Gestern war der Hauswart da und hat die Vorabnahme gemacht. Er meinte dann, die Wohnung ist so runtergekommen, ich brauche nicht zu streichen. Sobald ich ausziehe, würde die Wohnung von grundauf renoviert. Deshalb müsste ich jetzt zum Auszug die Tapeten runter holen, damit die Wohnung quasi renovierbereit ist. Eigentlich hätte das ja die Vormieterin übernehmen müssen, aber ich hätte die Wohnung ja so mit einigen ihrer Möbel übernommen und damit auch ihre Pflichten.

Nun steht im Internet überall, dass Schönheitsreparaturen, die das Runterholen der Tapete auf jeden Fall miteinbezieht (das habe ich auch bei der Verwaltung nochmal nachgefragt, die haben mir das so bestätigt), nur dann machen muss, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Wohnung renoviert ist. Ist sie ja aber anscheinend nicht, sonst müsste sie ja nicht renoviert werden. Im Vertrag ist auch gar kein Zustand festgehalten, da steht nur "der tatsächliche Zustand der Wohnung ist im Übergabeprotokoll festgehalten". Im Übergabeprotokoll steht "Die Wohnung ist in vertragsgedecktem Zustand übernommen".

Irgendwie bin ich mit dem ganzen gerade etwas überfordert. Ich sehe überhaupt nicht ein, für die die verranzte Wohnung bereit zum Renovieren zu machen, nur weil ich ein paar Möbel übernommen habe. Der Hauswart meinte zu mir, es habe da schon Verfahren gegeben, aber das sei immer so eine Sache, wie die ausgehen. Verklagen will ich die jetzt auch nicht unbedingt, weil unnötiger Aufwand und mein Vater will ja auch seine Kaution bald wieder zurück. Gibt es sonst noch irgendwas was man da machen kann? Ich hatte schon überlegt, Mitglied beim Mieterverein vor Ort zu werden, aber das kostet aus 87 Euro im Jahr.

Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag
Darf mein Ex meine Wohnung betreten?

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Ex zusammen gewohnt (Mietvertrag lief nur auf ihn), seit April 2017 läuft dieser nur (!) auf mich, weil wir uns getrennt haben und er in der Kaserne wohnt (da hat er sich aber anscheinend erst vor 1 Monat gemeldet).

Er hat bei der Kündigung seines Mietverhältnisses im März 2017 gleichzeitig den Satz mit unterschrieben "Der Mieter sichert zu, die Wohnung sowie Nebenräume inkl. aller Schlüssel zum o. g. Datum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben".

Jetzt ist ihm gestern eingefallen, dass er hier noch Sachen von sich drin hat die er haben will. Ich möchte ihn aber am liebsten nicht mehr wieder sehen (er hat mich damals verletzt mit der Trennung), habe ihm damals schon gesagt er soll alles mitnehmen und er war auch einmal hier. Erst haben wir uns mündlich geeinigt dass er die Wohnung ja wieder haben kann sobald ich eine neue habe, aber er wollte sie seit gestern am liebsten sofort zurück und den Mietvertrag wieder abändern lassen, ohne meine Einverständnis. Er wollte dann ein Schreiben aufsetzen dass ich bis Dezember 2019 noch hier wohnen dürfte, aber ich denke dass er mich dennoch raus werfen könnte wenn er ja allein im Mietvertrag steht zählt diese Vereinbarung vestimmt weniger ?!

Er droht mir mit der Polizei zu kommen um die Sachen rauszuholen (Schloss habe ich natürlich nach der Trennung austauschen lassen).

Ich wollte eine Auflistung haben damit ich diese Sachen raus stellen kann in den Flur im Dachgeschoss, er meinte bloß ich wüsste genau was es alles wäre und hat mich daraufhin blockiert.

Was soll ich jetzt am besten machen ?

Fühle mich auch etwas bedroht durch ihn. Und muss ich an dem von ihn genannten Termin den er haben will zur Ausräumung wirklich zu Hause sein und ihm die Türe öffnen?

Wohnrecht, Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung

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