Kann ich meine Wohnung zu einem festen Zeitpunkt kündigen?
Hallo,
meine Wohnung möchte ich zum 30.Juni kündigen. Deshalb würde ich, damit die Kündigung frühzeitig beim Vermieter ist, im Kündigungssschreiben möchte ich daher schreiben: Kündigung zum 30.Juni. Meine Frage ist, ist das möglich. Wenn ich sie morgen abschicke halte ich die Frist ja weit über 3Monate ein. Nimmt der Vermieter das so an oder muss man da punktgenau kündigen.
Danke im Voraus.
10 Antworten
Kann ich meine Wohnung zu einem festen Zeitpunkt kündigen?
Du kannst auch jetzt schon kündigen.
Nimmt der Vermieter das so an oder muss man da punktgenau kündigen.
Du musst nachweisen dass er sie erhalten, dn Erhalt einer Kündigung muss man nicht bestätigen.
Du solltest es per EINwurfeinschreiben machen.
Danke für die Antwort. Mir ging es nur darum, dass ich schon morgen die Kündigung zum 30.Juni absende.
Es gibt eigentlich nur eine Situation, in der der Vermieter die Kündigung zurückweisen, bzw. als nicht erfolgt, beachten kann.
Wenn Du mit dem Vermieter im Mietvertrag die Vereinbarung geschlossen hast, dass die Kündigung beiderseits nicht vor dem 1.3. (oder später) erfolgen darf.
Kommt die Kündigung in so einem Fall schon mit Datum 19.2. am 21.2. beim Vermieter an, kann er sie direkt ignorieren.
Die Logik ist, das eine ordentliche Kündigung nichtig ist, also als nie geschrieben gilt, wenn man sie vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erklärt oder sie vor diesem Zeitpunkt dem Gekündigten zuginge.
Das unterscheidet einen Kündigungsverzicht "vor Ablauf des ..." eben vom regulären Kündigungsrecht, dass bereits im Zeitpunkt Mietvertragsschluss unter Einhaltung der Kündigungsfrist i. S. d. § 573c I BGB jederzeit erklärt werden dürfte
Du kannst Dein Kündigungsschreiben noch heute in den Hausbriefkasten Deines Vermieters werfen - relevant ist nur der von Dir vorgegebene Kündigungstermin - der dann korrrekterweise : Kündigung zum 30. Juni lauten muss.
Spätestens am 3. April müsste dem Vermieter die Kündigung vorliegen, wenn du zum 30.6.d.J. aus dem Vertrag raus möchtest.
Du kannst auch drei Jahre vorher kündigen.
Die Kündigung darf nur nicht zu spät kommen.
Sofern Sie jetzt zum 30.06.2019 kündigen, ist die dreimonatige Kündigungsfrist gewahrt.
Das ist etwas, was ich nie verstehen werde und was mir auch völlig unlogisch erscheint. Solange der Mieter die Fristen einhält, sollte es doch völlig egal sein, ob die Kündigung bereits 4 Wochen früher beim Vermieter eingeht - solange die Kündigungsfrist erst ab dem 01.03, eingehalten wird.