Gehört Brunnen zum Mietobjekt?
Hallo zusammen,
wir sind vor einem Jahr in ein großes Haus mit Garten gezogen. Alles ist prima, nur gibt es ein Problem: Im Garten befindet sich ein Brunnen (Grundwasser) mit einer Pumpe unten im Schacht. Laufend funktioniert irgendwas nicht. Mal ist die Pumpe defekt, dann springt mal ein Schlauch im Loch ab usw usw. Länger als 2 Wochen am Stück kann man das Ding jedenfalls nicht nutzen. Gerade jetzt, wo alles dabei ist zu vertrocknen, wollen wir die Pumpe gerne wieder nutzen, leider gestern wieder ein Defekt. Da wir natürlich nicht unbedingt Leitungswasser zum Wässern des ganzen Gartens nutzen wollen, stellt sich uns eine Frage:
Gehört die Erhaltung der Funktion des Brunnens / der Pumpe zu den Pflichten des Vermieters?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.