Unterschied im Mietvertrag zwischen -> 3 Person oder Bürgen ?

3 Antworten

Ein Bürge muss evt. ausfallende Mietzahlungen übernehmen.

Ich vermute, Euer Vermieter will mit "3. Person" den Ausdruck "Bürge" umgehen, meint aber damit einen solchen.

ICH würde so einen Mietvertrag nicht unterschreiben. 

peterobm  16.08.2018, 13:53

der Bürge ist nur in einer "Teilhaftung", als Mit-Mieter Voll

peterobm  16.08.2018, 14:18
@beangato

https://www.mietrecht.org/buergschaft/hoehe-mietbuergschaft-risiko-der-unbegrenzten-haftung/

Diese Begrenzung gilt nicht nur dann, wenn der Mieter dem Vermieter seine Geldsumme zur Verfügung stellt, sondern für alle Arten der Sicherheitsleistung und damit auch für die Mietbürgschaft. Für den Bürgen bedeutet dies, dass er für die Forderungen des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis grds. nur bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten in Anspruch genommen werden kann.

Wenn der Vermieter wünscht, dass eine dritte Person in den Mietvertrag aufgenommen wird, so ist diese Person, auch wenn sie nicht in der Wohnung wohnt, für alles haftbar, was an finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis entsteht und zwar in unbegrenzter Höhe, während eine Bürgschaft, die durch einen Dritten geleistet wird, durch die maximale Höhe des Kautionsbetrags begrenzt wird.

Oder andersrum: Wird keine Kaution gestellt, kann stattdessen eine Bürgschaft gestellt werden in maximal der Höhe, die auch für eine Kaution möglich ist.

Selbst, wenn der Bürge eines Mieters anbietet, ggf. die unbegrenzte Haftung zu übernehmen, darf man im Zweifeld davon ausgehen, dass sich ein solcher Bürge im Ernstfall auf die gesetzliche Begrenzung berufen wird und zumindest dicker Streit ist vorprogrammiert.

Wohingegen die Aufnahme in den Mietvertrag als Teil der Mietpartei die größtmögliche Sicherheit bietet, sofern diese Person entsprechend finanziell leistungsfähig ist. Das wird natürlich vor Abschluss des Mietvertrags auch geprüft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ist das gleiche wie ein Bürge - die Personen die den Mietvertrag unterschreiben, sind gleichermaßen für die Zahlung der Miete verantwortlich, der Vermieter sucht sich einfach eine Person raus. gemeinschaftliche Haftung dem Vermieter gegenüber

derjenige der dann in die Pflicht genommen wird, hat Anspruch im Innenverhältnis den anderen gegenüber.

eine Bürgschaft ist aufwendiger; dazu muss ein eigener Vertrag her.