Mietvertrag für Bafög ändern?
Hallo, das Studierendenwerk Aachen hat gesagt, dass ich einen gültigen Mietvertrag, vorlegen muss um den Zusatzbetrag von §13 zu erhalten. Der Mietvertrag den ich denen gegeben habe ist aber gültig.
Das einzige Problem ist, dass im Mietvertrag steht, dass dieser mindestens bis zum 31.05.2020 gültig ist. Das hat der Vermieter gemacht, damit man mindestens 6 Monate in der Wohnung bleibt, und erst nach 6 Monaten den Mietvertrag kündigen kann. Das Studierendenwerk hat mir jetzt für Juni das Bafög gekürzt und verlangt einen anderen Mietvertag, obwohl dieser noch gültig ist.
Ich habe gemeinsam mit dem letzten Folgeantrag für das Bafög eine Mietbescheinigung ausgefüllt bzw. von meinem Vermieter ausfüllen lassen, welche das Studierendenwerk Aachen selber bereitstellt auf ihrer Website. https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/bafoeg.html
Das hat aber leider nichts gebracht. Hat jemand eine Idee was ich jetzt genau machen soll? Mein Vermieter ist sehr kooperativ und wir könnten theoretisch einen neuen Mietvertrag machen, aber was genau muss dann da drin stehen, damit die das akzeptieren?
3 Antworten
Hallo,
scheinbar ist dein Sachbearbeiter nicht die hellste Kerze auf der Torte...
Probier es mit der Meldebescheinigung. Ansonsten musst du denen halt erklären, dass da ein Kündigungsverzicht drin steht und kein befristeter Mietvertrag. Das muss der Mensch einfach verstehen und dann klappt das auch.
Auch eine Methode. Jedes Amt hat einen Abteilungsleiter, der meist wirklich mehr Ahnung hat. Nur weil ein Sachbearbeiter die eigenen Gesetze nicht versteht, muss man jetzt nichts neues aufsetzen (was vermutlich eh abgelehnt wird, weil der Sachbearbeiter selbst nicht versteht, was eigentlich benötigt wird).
Solche Vereinbarungen/Laufzeiten sind ja nicht zulässig und somit muss tatsächlich ein Schriftstück vom Vermieter nachgereicht werden.
Hast Du gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, nicht vergessen!
Warum soll so ein Kündigungsverzicht nicht möglich sein? Welches Gesetz verbietet das?
Das BGB, und der BGH.
In der Frage steht nichts von Kündigungsverzicht.
So ein Verzicht hat ja auch gar nichts mit einer Vertragslaufzeit zu tun, die hier laut Frage vereinbart wurde.
Wenn die Vertragslaufzeit mind. bis Mai 2020 geht, dann ist das ein Kündigungsverzicht. Weder das BGB noch das BGH verbietet einen vereinbarten Kündigungsverzicht. Der Mietvertrag hat keine Befristung, sondern eine Mindestlaufzeit, was gerade in Studienorten nicht ungewöhnlich ist.
Ich glaube du bringst hier was durcheinander..
Praxis-Beispiel
Abschluss des Mietvertrags: 10.3.2011
Mietbeginn: 1.4.2011
- Kündigungsverzicht unwirksam, wenn Kündigung erst am 1.4.2015 erklärt werden kann, da Vertragsbindung dann 4 Jahre + 3 Monate (gesetzliche Kündigungsfrist) beträgt.
- Kündigungsverzicht auch unwirksam, wenn Kündigung zum 1.4.2015 erklärt werden kann. Auch hier beträgt die Vertragsbindung mehr als 4 Jahre, da diese vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (10.3.2011) gerechnet werden muss.
- Kündigungsverzicht wirksam, wenn Kündigung erstmals zum 28.2.2015 erfolgen kann (4 Jahre zwischen Vertragsabschluss und Beendigung des Mietverhältnisses werden nicht überschritten).
Bei 6 Monaten Kündigungsverzicht ist das nicht unwirksam...
Nachtrag: Achso schleudermaxe. Wie immer falsche Kommentare.
Nö, Kündigungsverzicht geht nicht einseitig.
Das musst Du die fragen.
Oder er muss es sich vom Chef erklären lassen ... ;-)