Bürgen bei Hartz 4 Empfänger

5 Antworten

Kann das Amt mir die Miete verwehren wenn ich schriftlich habe das mein Kumpel nur als Bürgen im Mietvertrag steht und er seinen eigenen Wohnsitz hat?

Nein.

Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an; und wenn er nicht in deinem Haushalt lebt und sogar woanders gemeldet ist, wird das Amt die volle angemessene Miete tragen müssen.

Allerdings würde ich deinem Kumpel ohne zu zögern davon abraten, eine solche Bürgschaft zu übernehmen, da er sich dir auf Gedeih und Verderb ausliefert.

Da dieses Thema bei dir sehr speziell ist, kannst du eine wirklich richtige Antwort nur vom Jobcenter bekommen. Die entscheiden was sie akzeptieren oder nicht.

Allerdings bist du durch den Auszug nicht die Mietschulden los. Auch darüber musst oder kannst du mit dem JC reden. Sie müssen auch erst mal die jetzige Miete für mindestens 6 Monate weiter zahlen.

LexieCooper 
Fragesteller
 16.07.2013, 18:44

Ich hatte auch vor beim Jobcenter direkt nochmal nachzufragen aber ich wollte vorab mit einfach Infos & Meinungen einholen da ich wie gesagt keine Ahnung von Hartz 4 habe.

Ein Danke an alle ernst gemeinten Ratgeber :)

Geh erst einmal zur Schuldnerberatungsstelle. Alternativ könntest Du auch dem Vermieter eine Abtretungserklärung geben, d.h. dass das Amt die Miete direkt an ihn überweist.

Das Wichtigste ist, dass Du nicht noch einmal so in Verzug gerätst, dass Du rausfliegst.

LexieCooper 
Fragesteller
 16.07.2013, 17:08

Um es mal klar zustellen...ich bin verheiratet...mein mann war der verdiener...ich hab die 2 kinder gehütet....er verlor seinen job und ist plötzlich ausgezogen und hat mich sitzen lassen..mit mietschulden....ich hab weder die miete bewusst nicht bezahlt oder sonst irgendwas. ich habe vorher auch nie geld vom amt bezogen. Und es geht um dir frage ob das amt das anerkennt und nich wie ich meine miete zahle muss oder meine schulden in griff kriegen kann.

KaeteK  16.07.2013, 17:47
@LexieCooper

http://www.hartz4hilfthartz4.de/

Wieso hat dein Mann nicht die Miete bezahlt? 'Hast du denn keine Kontrolle über das Konto gehabt? Klär das jetzt, ob das Amt dir nicht die Mietschulden vorstreckt.# Ansonsten, eine Abtretungserklärung ans Amt, damit die Mieter direkt an den Vermieter geht.

LexieCooper 
Fragesteller
 16.07.2013, 17:51
@KaeteK

Nein ich konnte mich bisher IMMER drauf verlassen...es handelt sich um 2 Monatsmieten wegen denen ich nicht ausziehen muss. ich muss ausziehen weil ich nun kein einkommen habe,Hartz 4 beantragen muss und die wohnung über dem Satz liegt den das Amt bewilligt. Der Vermieter besteht auf eine Bürgschaft. ich wollte einfach nur wissen ob das vom Amt anerkannt wird wenn ein bürge mit im Mietvertrag steht. Zudem gäbe es eine schriftliche bestätigung vom vermieter das mein bester freund nur Bürge ist.

lennier101  16.07.2013, 19:03
@LexieCooper

Wo liest Du etwas von Schuldzuweisungen? Wichtig ist, dass Du von den Schulden runter kommst, damit Du den Scherbenhaufen aufräumen kannst und Dir nicht noch mehr sorgen machen musst, oder? Und da würde ich Dir die Beratungsstelle ans Herz legen. Die Behörde wird Dir dort weniger Probleme machen. Ganz besonders nicht wenn sie wissen, dass die Schuldernberatungsstelle hilft. Nur weil jemand für Dich bürgt, wird man nicht davon ausgehen, dass er bei Dir wohnt. Also keine Sorge. Fazit: Nimm alle Unterstützung an, die Du kriegenkannst. Du muss es nicht allein lösen. Und vielleicht kriegt man Deinen Ex auch noch bezüglich der Mietschulden ran. Alles Gute.

Kann das Amt selbst nicht die Bürgschaft für die Miete übernehmen und die Zahlungen direkt an den Vermieter leisten? Dann ginge das Geld überhaupt nicht durch Deine Hand und würde mit Sicherheit auch sein Ziel erreichen. Sprich mit Deinem Sachbearbeiter, da gibt es bestimmt einen Weg.

VirtualSelf  16.07.2013, 18:32

Das Amt übernimmt grundsätzlich keine Mietbürgschaft. Wäre auch selten dämlich. Das Amt kann lediglich Geld direkt an den Vermieter überweisen, was aber NICHTS mit einer Bürgschaft zu tun hat.

Zyogen  17.07.2013, 09:54
@VirtualSelf

Ich hätte den Begriff "Bürgschaft" wohl in Anführungszeichen setzen oder durch etwas Passenderes ersetzen sollen. Denn vermutlich gibt es irgend eine "Bestätigung", daß das Amt die Mietzahlung direkt an den Vermieter vornimmt.

Denke schon dass das gehen würde,aber warum fragst du den Vermieter nicht,ob er auch mit einer Abtrittserklärung einverstanden ist !!! Das Jobcenter überweist dann direkt an deinen Vermieter,da kann er sicher sein,das er sie pünktlich bekommt.

LexieCooper 
Fragesteller
 16.07.2013, 18:30

Das ist ihm zu riskant da meine Bonität aufgrund von mietschulden zuschlecht ist.

isomatte  16.07.2013, 19:14
@LexieCooper

Dein Freund kann auch von Heute auf Morgen seine Arbeit verlieren und könnte dann nicht mehr für deine Miete aufkommen,dann hat er mit sich selber zu tun !!! Was hat deine Bonität mit der Abtretung zu tun ? Er bekommt ja ein Schriftstück vom Jobcenter,das die Miete vom Amt direkt an ihn überwiesen wird,du bekommst das Geld ja gar nicht in die Hand.

LexieCooper 
Fragesteller
 16.07.2013, 19:52
@isomatte

Eine Abtretungserklärung reicht einigen Vermietern leider nicht.