Wohnung trotz Mietschulden und Hartz4
Dank eines ehemaligen Kumpel habe ich Mietschulden die ich aber schon über die Hälfte abgezahlt habe. Das Jobcenter meinte ich soll bitte Wohnungsangebote bringen...(bin immer bei Freunden untergekommen) habe bei dem Vermieter wo ich halt auch die Schulden habe Nachgefragt die haben mir ein Wohnungsangebot gemacht ich hsb mir die Wohnung angesehen wollte sie auch nehmen. ..Amt hat alles genehmigt. ..nur die Vermieting zögern das mit dem Mietvertrag immer weiter raus...nun ist die Frage kann das amt da irgendwas machen. ..muss die Vermietung mir die Wohnung geben...muss dazu sagen die Vermietung hat sämtliche Sicherheiten von mir und dem Amt bekommen schriftliche Bestätigung das Miete und Kaution direkt vom Amt zur Vermietung überwiesen wird genauso wie eine Abtrittserklärung das dass Amt halt über 50% der von mir vereinbarten Rate vom Amt dahin gewiesen wird
6 Antworten
nur die Vermieting zögern das mit dem Mietvertrag immer weiter raus...nun ist die Frage kann das amt da irgendwas machen. ..muss die Vermietung mir die Wohnung geben.
Nein, die Vermieterin muss dir keinen Mietvertrag anbieten, selbst wenn Kaution und Miete durch das Amt gesichert scheint.
Denn sie befürchtet zurecht, sich in die Reihe der Mietgläubiger einreihen zu müssen, wenn du Grund zu fristlosen Kündigung gibst oder dein Sozialhilfeanspruch entfällt.
G imager761
Ich zahle seit fast einem Jahr ich habe immer mein komplettes Elterngeld hingebracht jeden Monat und mein Mann gibt mir auch noch was dazu
nun ist die Frage kann das amt da irgendwas machen. .
Nein, denn es ist nicht Aufgabe der Jobcenter-Mitarbeiter, sich mit Vermietern abzuquatschen.
.muss die Vermietung mir die Wohnung geben...
Natürlich nicht!
muss dazu sagen die Vermietung hat sämtliche Sicherheiten von mir und dem Amt bekommen schriftliche Bestätigung das Miete und Kaution direkt vom Amt zur Vermietung überwiesen
Die Sicherheiten sind faktisch kuam etwas wert, denn das Amt muss natürlich nur zahlen, solange du Leistungsanspruch hast; kommst du auf die Idee, nichts zu beantragen, oder setzt du dich ab oder handelst dir eine Sanktion bis in die Kosten der Unterkunft ein, schaut der Vermieter in die Röhre.
Nein der Vermieter alleine entscheidet wenn er zur Miete nimmt.
Der Vermieter muss gar nichts.
nun ist die Frage kann das amt da irgendwas machen.
Außer der Zusage für Mietzahlung und Kautionszusicherung, nichts.
muss die Vermietung mir die Wohnung geben.
Der Vermieter muss Ihnen die Wohnung nicht geben. Da es sein Eigentum ist, hat kein Amt ein Mitspracherecht.
Da bleibt Ihnen also nur abwarten und hoffen dass die Vermieterin Ihnen die Wphnung gibt.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
MfG
Johnny