Darf meine Freundin unter der Woche in meiner Wohnung leben?

8 Antworten

Nach deinem Text vermute ich dass du selbst nur ein Zimmer hast und da kommt es darauf an, was in deinem Mietvertrag steht.

Wenn deine Freundin stets von Montag - Freitag in deiner Wohnung übernachtet, kann man nicht mehr von Besuch reden.

Ansonsten musst du wohl einem deiner Untermieter kündigen.

Nur ob dies so ohne weiteres möglich ist, möchte ich bezweifeln.

Warum sucht ihr euch keine gemeinsame Wohnung für 2 Personen!

Mietermann3000 
Fragesteller
 16.06.2018, 14:36

wir haben bereits gekündigt und sind auf der suche nach einer wohnung für uns beide. Darf sie jetzt rechtlich gesehen die letzten 3 monate noch hier verbringen?

Apolon  17.06.2018, 10:46
@Mietermann3000

Nur wenn du dich mit dem Vermieter einigst.

Sie kann sich ja noch nicht mal in deiner Mietwohnung mit Nebenwohnsitz anmelden, wenn der Vermieter ihr keine Bescheinigung ausstellt.

Ich meine, dass sie dort wohnen bleiben darf, weil sie ja nicht über sechs Wochen am Stück dort verweilt, sondern immer wieder pausiert (Samstag und Sonntag zu Hause) und Besuch darf man so oft haben, wie man möchte:

Wann wird der Gast zum Mitbewohner?

Wenn der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der «Besucher» müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.

https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3183720-739654-besuch-in-der-wohnung-wie-lange-darf-er-.html

Mietermann3000 
Fragesteller
 16.06.2018, 15:02

auch wenn im Mietvertrag steht, dass maximal 3 Menschen in der Wohnung wohnen dürfen?

DogDiego  16.06.2018, 15:20
@Mietermann3000

Ja, weil sie wohnt ja nicht dort. Sie ist "nur" der Besuch.

Ich frg mich grad, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist.

Teile dem Vermieter auf jeden Fall mit, dass deine Freundin weder dort wohnt, noch dort gemeldet ist. Wenn er das als Kündigungsgrund hernimmt (wobei eben fraglich ist, ob das einer ist) muß er das Gegenteil beweisen. Überbelegt ist eine - 3-zimmer-Wohnung mit 4 Bewohnern nicht. Andernfalls müßten viele Familien ihre Wohnung gekündigt kriegen.

Widerspreche einer eventuellen Kündigung und wende dich an einen Mieterverein oder an einen Anwalt.

Mietermann3000 
Fragesteller
 16.06.2018, 14:35

ich habe bereits gekündigt, darf sie rein rechtlich die letzten 3 monate noch hier verbringen?

Bitterkraut  16.06.2018, 14:49
@Mietermann3000

Dass du gekündigt hast, ändert nicht an meiner Antwort. Has du deinen Untermietern auch fristgerecht und rechtskonform begründet gekündigt?

Fünf Tage in der Woche, in manchen Wochen sieben Tage, ist deine Freundin bei dir in der Wohnung. An einigen Wochenenden seid ihr nicht dort. Da kann man doch von "Wohnen" ausgehen. So verhalte ich mich in meiner Wohnung. Den Großteil meiner Zeit verbringe ich dort, manchmal bin ich am Wochenende verreist. Sieh zu, dass du dich mit dem Vermieter einigst. Er scheint im Recht.

Mietermann3000 
Fragesteller
 16.06.2018, 14:14

Ich kann mich leider mit ihm nicht wirklich einigen. Er sagt er wird mir fristlos kündigen wenn meine Freundin nicht unverzüglich verschwindet.

Schuhu  16.06.2018, 14:16
@Mietermann3000

Dann muss sie raus. Hat sie Freunde, Bekannte, Verwandte, wo sie unterkommen kann? Kennst du jemanden, der sie (bis sie eine eigene Wohnung hat) aufnehmen kann?

Mietermann3000 
Fragesteller
 16.06.2018, 14:34
@Schuhu

leider nein das ist das problem. Ich habe allerdings bereits gekündigt, die frage ist jetzt ob sie rechtlich gesehen die letzten 3 monate noch hier verbringen darf

Schuhu  16.06.2018, 15:35
@Mietermann3000

Wenn es sich nur um drei Monate handelt, sollte der Vermieter sich nicht anstellen. Es kostet ja auch sein Geld und seine Nerven, wenn er dich rausklagen will. Sprich mit dem Vermieter, biete eine etwas höhere Miete an und deine Freundin soll die Nebenkosten, die sie verursacht, mittragen.

Bei der Häufigkeit ist das schon ein Wohnen und kein Besuch mehr.
Evtl. kannst dich mit dem Vermieter einigen, zum Beispiel indem die Nebenkosten erhöht werden...