Darf meine Freundin unter der Woche in meiner Wohnung leben?
Hallo,
meine Freundin kommt von weiter weg und lebt seit ca. 4 Monaten bei mir im Zimmer meiner WG mit 3 Zimmern. Ich bin der Hauptmieter und die bei anderen Zimmer sind von zwei Untermietern bewohnt.
An den Wochenende fahren wir zu ihr nach Hause, sind also nur Montag - Freitag bei mir im Zimmer.
Jetzt zum Problem: Im Mietvertrag steht, dass sie Wohnung von maximal 3 Menschen bewohnt werden darf.
Meine Freundin und ich waren der Meinung, dass ihre Aufenthalte unter der Woche bei mir nur als Besuch gelten, da wir ja fast jedes Wochenende weg sind, also unter das Besuchsrecht fallen.
Jetzt droht der Vermieter allerdings mit fristloser Kündigung. Hat er ein Recht dazu und hat er auch ein Recht dazu meiner Freundin den Besuch unter der Woche bzw. komplett zu verbieten?
Danke im Voraus.
UPDATE:
Ich habe bereits gekündigt, es geht jetzt darum ob meine Freundin die letzten 3 Monate noch hier bleiben darf?
8 Antworten
Nach deinem Text vermute ich dass du selbst nur ein Zimmer hast und da kommt es darauf an, was in deinem Mietvertrag steht.
Wenn deine Freundin stets von Montag - Freitag in deiner Wohnung übernachtet, kann man nicht mehr von Besuch reden.
Ansonsten musst du wohl einem deiner Untermieter kündigen.
Nur ob dies so ohne weiteres möglich ist, möchte ich bezweifeln.
Warum sucht ihr euch keine gemeinsame Wohnung für 2 Personen!
Nur wenn du dich mit dem Vermieter einigst.
Sie kann sich ja noch nicht mal in deiner Mietwohnung mit Nebenwohnsitz anmelden, wenn der Vermieter ihr keine Bescheinigung ausstellt.
Ich meine, dass sie dort wohnen bleiben darf, weil sie ja nicht über sechs Wochen am Stück dort verweilt, sondern immer wieder pausiert (Samstag und Sonntag zu Hause) und Besuch darf man so oft haben, wie man möchte:
Wann wird der Gast zum Mitbewohner?Wenn der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der «Besucher» müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
auch wenn im Mietvertrag steht, dass maximal 3 Menschen in der Wohnung wohnen dürfen?
Ja, weil sie wohnt ja nicht dort. Sie ist "nur" der Besuch.
Ich frg mich grad, ob die Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist.
Teile dem Vermieter auf jeden Fall mit, dass deine Freundin weder dort wohnt, noch dort gemeldet ist. Wenn er das als Kündigungsgrund hernimmt (wobei eben fraglich ist, ob das einer ist) muß er das Gegenteil beweisen. Überbelegt ist eine - 3-zimmer-Wohnung mit 4 Bewohnern nicht. Andernfalls müßten viele Familien ihre Wohnung gekündigt kriegen.
Widerspreche einer eventuellen Kündigung und wende dich an einen Mieterverein oder an einen Anwalt.
ich habe bereits gekündigt, darf sie rein rechtlich die letzten 3 monate noch hier verbringen?
Dass du gekündigt hast, ändert nicht an meiner Antwort. Has du deinen Untermietern auch fristgerecht und rechtskonform begründet gekündigt?
Fünf Tage in der Woche, in manchen Wochen sieben Tage, ist deine Freundin bei dir in der Wohnung. An einigen Wochenenden seid ihr nicht dort. Da kann man doch von "Wohnen" ausgehen. So verhalte ich mich in meiner Wohnung. Den Großteil meiner Zeit verbringe ich dort, manchmal bin ich am Wochenende verreist. Sieh zu, dass du dich mit dem Vermieter einigst. Er scheint im Recht.
Ich kann mich leider mit ihm nicht wirklich einigen. Er sagt er wird mir fristlos kündigen wenn meine Freundin nicht unverzüglich verschwindet.
Dann muss sie raus. Hat sie Freunde, Bekannte, Verwandte, wo sie unterkommen kann? Kennst du jemanden, der sie (bis sie eine eigene Wohnung hat) aufnehmen kann?
leider nein das ist das problem. Ich habe allerdings bereits gekündigt, die frage ist jetzt ob sie rechtlich gesehen die letzten 3 monate noch hier verbringen darf
Wenn es sich nur um drei Monate handelt, sollte der Vermieter sich nicht anstellen. Es kostet ja auch sein Geld und seine Nerven, wenn er dich rausklagen will. Sprich mit dem Vermieter, biete eine etwas höhere Miete an und deine Freundin soll die Nebenkosten, die sie verursacht, mittragen.
Bei der Häufigkeit ist das schon ein Wohnen und kein Besuch mehr.
Evtl. kannst dich mit dem Vermieter einigen, zum Beispiel indem die Nebenkosten erhöht werden...
wir haben bereits gekündigt und sind auf der suche nach einer wohnung für uns beide. Darf sie jetzt rechtlich gesehen die letzten 3 monate noch hier verbringen?