Besuchsrecht alle 14 Tage, wer zahlt die Reisekosten wenn sie in eine andere Stadt zieht?

10 Antworten

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, hast du bezüglich des Umzugs der Kinder ein Mitspracherecht.

Die Frau kann nicht "einfach nur mal so" weit wegziehen mit den Kindern und diese somit aus der gewohnten Umgebung reißen, sondern dafür muss es einen triftigen Grund geben, z.B. die Aussicht auf eine besser bezahlte Arbeit o.ä....

Sollte dir durch den Umzug der Frau der Umgang mit den Kindern erschwert werden, die Kosten dafür unverhältnismäßig steigen (Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten am neuen Wohnort der Kinder etc...), so kann ggf. von der Frau verlangt werden, sich an den erhöhten Kosten zu beteiligen oder dir in anderer Weise entgegen zu kommen (z.B. durch Bringen/ Abholen der Kinder.)

Schnoofy  08.02.2016, 11:14

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, hast du bezüglich des Umzugs der Kinder ein Mitspracherecht.

Das kann so sein, muss aber nicht. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschließlich der Kindesmutter zugesprochen wurde muss der Kindesvater einen Umzug akzeptieren.

maja11111  09.02.2016, 06:45
@Schnoofy

deine antwort ist falsch und ein sache die du dir ausgedacht hast. abr ist bestandteil des gsr und in der regel verbleibt es bei beiden eltern. selbst wenn die mutter es hat, kann der vater einen antrag auf entzug des abr stellen und auf sich übertragen lassen.

in der regel ist es aber nicht so und verbleibt bei beiden eltern.

wenn die Mutter mit den Kindern so weit weg zieht und somit die große Entfernung ja geschaffen hat muß sie auch dafür sorgen das die Kinder den Vater weiterhin regelmäßig sehen können , somit muß SIE auch die Reisekosten zahlen damit der Umgang stattfinden kann .......... so wurde es mir jedenfalls mal vom JA erklärt ......

Natürlich kann das Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt, etwas gegen den Umzug haben! Meist haben doch beide Eltern das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Soweit ich weiß, muss in erster Linie das "besuchende" Elternteil die Kosten tragen, obwohl man sich die Kosten natürlich auch teilen darf. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet im Zweifel das Familiengericht.

Die Ehefrau darf nicht einfach mit den Kindern so weit wegziehen um das Besuchsrecht zu unterlaufen. Da muss man sich rechtzeitig wehren.

warum sollte keiner was gegen den umzug haben? wenn der vater mit dem umzug über weite strecken nicht einverstanden ist, dann kann er das der mutter deutlich machen und dann kann sie umziehen, aber die kinder nicht mitnehmen.

ansonsten gilt, wer die distanz schafft, der zahlt auch die kosten des umgangs jede zwei wochen. warum verwehrst du dich nicht gegen den umzug unter mitnahme der kinder? kannst du die kids nicht zu dir nehmen und klagen auf abr unter hinweis das du das soziale umfeld erhältst oder wollen das die kinder nicht?