3 Hauptmieter und eine gleiche Mietverteilung bei ungleicher Zimmer Größe.

11 Antworten

Alle Hauptmieter haften gegenueber dem Vermieter gemeinschaftlich. Das heisst, jeder einzelne Hauptmieter haftet fuer die gesamte Miete plus saemtliche weiteren sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Forderungen des Vermieters.

Wie die Mieter das unter sich aufteilen, ist deren Sache und hat mit dem Mietverhaeltnis selbst nichts zu tun. Die koennen im Innenverhaeltnis (also unter sich) sehr wohl Kostenbeteiligungen vereinbaren, die von der Groesse der jeweils genutzten Zimmer voellig unabhaengig sind.

Natuerlich kann keiner der Hauptmieter einem anderen Hauptmieter das Mietverhaeltnis kuendigen. Zwischen den Hauptmietern untereinander bestehen ja gar keine Mietverhaeltnisse. Ein solches besteht nur zwischen der aus den 3 Hauptmietern bestehenden Mietpartei (sie sind alle gemeinsam Mieter) und dem Vermieter. Kuendigen koennen sie jedoch die GbR, die sie als gemeinsame Mieter darstellen. Dies hat aber keinen Einfluss auf das Mietverhaeltnis bzw. die gemeinschaftliche Haftung der einzelnen Gesellschafter der GbR gegenueber dem Vermieter. Wenn mn es aber richtig macht und mit dem Vermieter einig ist, kann man ueber dieses Instrument sehr wohl erreichen, dass ein ungeliebter Mitmioeter ausziehen muss. Ist aber ne komplizierte Nummer, die man ohne Anwalt besser nicht durchzuziehen versuchen sollte.

DerCAM  22.11.2013, 16:46

Ergaenzung: Ich ging bei meiner Antwort davon aus, dass alle 3 Mieter der Wohnung als Hauptmieter im Mietvertrag stehen, die Wohnung also gemeinsam gemietet haben. Dann stellen die einzelnen Mieter aber nicht 3 verschiedene Mietparteien dar sondern bilden gemeinsam eine Mietpartei.

Haben die aber unabhaengig voneinander nur jeweils ihre eigenen Zimmer angemietet (separate Mietvertraege nur ueber die jeweils genutzen Zimmer), sieht es natuerlich voellig anders aus.

Es geht um eine 3 Zimmer Wohnung in der alle Partein die gleiche Miete zahlen

3 Parteien oder 3 Personen?

Aber eigentlich ist das egal. Wenn 3 Parteien und die Miete vertraglich so vereinbart ist, ist das so.

Und wenn 3 Personen müssen die 3 unter sich ausmachen wer wie viel zahlt.

Und haben 2 Mieter das recht einen Mieter zu kündigen?

Einem Mieter kann nur der Vermieter kündigen.

Nun mal langsam, wer hat den nun mit wem einen Vertrag?

Verträge kündigen kann logischerweise nur der, der auch Vertragspartner ist...

Die Frage ist, ob es rechtens ist, wenn einer der Mieter darauf besteht, die Zimmer jeweils abzumessen und dann die Mietaufteilung festzulegen.

Was ihr im Innenverhältnis untereinander regelt ist eure Sache, da könnt ihr euch hinsetzen und die entsprechenden Verträge ausarbeiten.

Im Außenverhältnis zum Vermieter ebenfalls, der will nur seine volle Miete haben. Von wem die kommt kann ihm egal sein.

Und haben 2 Mieter das recht einen Mieter zu kündigen?

Selbstverständlich nicht. Der Mieter (ihr 3 seid diese 1 Person) hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Ihr tretet ihm gegenüber immer als eine Partei auf und könnt nur gemeinsam Willenserklärungen abgeben. Wenn 2 Mieter z.B. kündigen wollen und einer stellt sich quer müssen die beiden eben auf Zustimmung klagen.

Und haben 2 Mieter das recht einen Mieter zu kündigen?

Das Recht steht nur dem Vermieter zu.

Es geht um eine 3 Zimmer Wohnung in der alle Partein die gleiche Miete zahlen, obwohl die Zimmer unterschiedliche Größe haben.

Der Vermieter darf unterschiedliche Miete nehmen, das nennt man auch Vertragsfreiheit.

Selbst bei identischen Zimmern darf er unterschiedliche Mieten nehmen.

Sie haben ein Mietangebot bekommen und haben dieses auch angenommen.