Mitbewohnerin kündigen und Zimmer räumen?

2 Antworten

Selbst wenn ihr fristlos kündigt, ist sie noch lange nicht draußen. Wenn sie sich stur stellt, müsst ihr Räumungsklage erheben. Das kann dann auch schnell mal ein halbes Jahr dauern, bis ihr da überhaupt einen Termin bekommt.

Müssen Hauptmieter und Untermieterin B im Falle, dass sie einfach abgehauen ist, eine Räumungsklage einreichen

Zunächst muß der Vermieter (das ist der mit dem sie einen Mietvertrag hat) ihr kündigen. Bei Mietrückstand in Höhe von 2 MM ist das fristlos möglich.

oder reicht es fürs erste, wenn sie die Möbel und Habseligkeiten von
Untermieterin A in der Garage lagern, um das Zimmer neu zu vermieten?

Nein. Das wäre verbotene Eigenmacht.

Dürfen Wertsachen verkauft werden, um die Schulden zu begleichen?

Auch nein.

Auch in sog. WGs oder bei sog. Untermietverträgen gilt das Mietrecht!