Wohngemeinschaft Mietrecht - Beide Hauptmieter

5 Antworten

Wenn KV = Kollektivvertrag sein soll, dann hat dein Mitmieter recht, denn allein kann er nicht kündigen. Am 4.3. 14 muss die Kündigung beim Vermieter sein, damit der Mietvertrag zum 31.05.14 endet. Stimmst du also nicht bis morgen zu, dann wird dich der Mitmieter auf Schadensersatz (mehrere Monatsanteile) und Zustimmung zur Kündigung verklagen und vermutlich gewinnen! Eine sehr kostspielige Angelegenheit für dich.

Du hast noch die Möglichkeit mit dem Vermieter eine Vereinbarung über Entlassung deines Mitmieters aus dem MV zu treffen. Der Vermieter muss aber nicht darauf eingehen. Auch die Auflösung des Mietvertrages im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten ist eine Variante zur Beendigung des MV. Auch hier muss der Vermieter nicht einwilligen.

euza98 
Fragesteller
 02.03.2014, 18:11

KV = KÜNDIGUNGSVERTRAG!!!!!!!!!!! Da zwei Hauptmieter, wie oben beschrieben, kann man eh nur zu zweit kündigen

euza98 
Fragesteller
 02.03.2014, 18:12

Morgen ist der 3.3!

Außerdem bin ich Student, bei mir ist eh nichts zu holen.

anitari  02.03.2014, 19:06
@euza98

Aber bei Deinen Kindern und Enkeln, wenn Du mal welche haben solltest. Ansonsten bei den anderen Verwandten. Wenn denn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.

KV = KÜNDIGUNGSVERTRAG!!!!!!!!!!! Da zwei Hauptmieter, wie oben beschrieben, kann man eh nur zu zweit kündigen

Dazu ist aber kein Kündigungsvertrag nötig. Nur eine Kündigung von beiden als Mieter im Vertrag stehenden Personen erklärt und unterschrieben.

Gerhart  03.03.2014, 06:41
@euza98

In Deutschland spricht keiner im Mietrecht von "Kündigungsvertrag", weil die Kündigungsklausel für Vermieter- und Mieterparteien ohnehin alleinige Gültigkeit besitzt. Deshalb ist deine Abkürzung "KV" auch so vieldeutig missverständlich, weil ungebräuchlich. Deine Feststellung, heute sei der 3.3., ist richtig. Meine Feststellung, dass dich dein 2. Hauptmieter nach dem 4.3. verklagen wird, ist bestenfalls zu vermuten. Ungewöhnlich ist die Abfolge der erpresserischen Zustimmungseinforderung innerhalb von 3 Tagen. Den Grund dazu musst du noch liefern.

Sie müssen als Mitmieter der WG der gemeinsamen Kündigung zustimmen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und von allen Mietern ausgesprochen an alle Vermieter adressiert sein. Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft die Wohnung gemeinsam angemietet, so kann die Wohnung auch nach einer Trennung nur von allen gemeinsam gekündigt werden. Sie sind gegenseitig verpflichtet, der Kündigung des Ex-Partners zuzustimmen.

Ausnahme: Alle Beteiligten - auch der Vermieter- sind einverstanden. Stellt sich einer quer ist eine Vereinbarung nicht möglich, auch nicht zwischen Vermieter und dem ausziehenden Mieter.

In so einem Mietaufhebungsvertrag ( Mietvertragsänderung ) kann man Kündigungsfristen oder den Kündigungszeitpunkt festlegen. Auch ob einer der Parteien die Wohnung alleine übernimmt zum Zweck Neugründung einer WG. hier sollte man auch die Erlaubnis der Untervermietung vereinbaren.

Die Zustimmung zur Kündigung kann in angemessener Frist gefordert werden. Ein Tag / Nacht wäre definitiv zu kurz.

Was davon ist Dein KV?

http://de.wikipedia.org/wiki/KV

Wieso MUSST Du die Kündigung unterschreiben? Soll er doch mit Anwalt drohen. Dem wird dazu auch nichts einfallen.

anitari  02.03.2014, 16:26
Dem wird dazu auch nichts einfallen.

Doch, die Klage auf Zustimmung zur Kündigung.

ArminSchmitz  02.03.2014, 17:02
@anitari

Klar, ohne Klage verdient er nix. Aber ob der Klage stattgegeben wird ist die andere Frage. Den Richter interessiert nämlich auch die Rechtsgrundlage und wenn der auch nix findet, sieht es mau aus. Man müßte wissen, was die Mieter hier zuvor intern für die Mietzeit vereinbart haben...

euza98 
Fragesteller
 02.03.2014, 18:12
@ArminSchmitz

Es ist ein UNBEFRISTETER MIETVERTRAG

anitari  02.03.2014, 19:09
@euza98
Es ist ein UNBEFRISTETER MIETVERTRAG

Wir sind nicht schwerhörig.

KV???

Dann wurde mir direkt mit einem Anwalt gedroht, wenn ich die Kündigung nicht bis Montag unterschreibe und das ich die Mehrkosten sonst alleine zahlen muss..

Drohungen sind erst mal Schall und Rauch.

Ernster wird es wenn der Mitbewohner dich auf Zustimmung zur Kündigung verklagt.

Und das geht nicht von heute auf Morgen.

Mein Mitbewohner möchte aus der WG ausziehen, er hielt mir den KV erst am Wochenende unter die Nase. Dann wurde mir direkt mit einem Anwalt gedroht, wenn ich die Kündigung nicht bis Montag unterschreibe und das ich die Mehrkosten sonst alleine zahlen muss..

Gemeinsame Mietverträge müssen gemeinsam gekündigt werden oder wenn Mieter und Vermieter einverstanden sind, kann man einen Aufhebungsvertrag machen.

Er möchte unbedingt nach 3 Monaten Kündigungsfrist raus, und sieht es nicht ein, einen Monat länger zu zahlen. Wie siehts aus?

Es ist sein gutes Recht, dass er aus dem Vertrag kommt und nicht ewig zahlen muss,nur damit Du abgesichert bist.

Zudem hast Du drei Monate Zeit dir etwas anderes zu suchen oder falls der Vermieter einverstanden ist, einen Nachmieter/Untermieter zu finden.

Ich muss mich rechtlich im Vorfeld absichern und da ich Vollzeit arbeite, schaffe ich es nicht direkt am Anfang der Woche meine Termine wahrzunehmen.

Du hast drei Monate Zeit etwas zu unternehmen.

Kann er da etwas gegen mich unternehmen? Ist es schlimm, wenn ich jetzt noch warte, bis ich mich selbst abgesichert habe und meine Termine wahrgenommen habe.. da es doch sehr kurzfristig Kam von seiner Seite aus?

Wenn du die Kündigung nicht unterschreibst oder hinausziehst, kann er Dich auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Außerdem bin ich Student, bei mir ist eh nichts zu holen.

Mit einem Titel kann man 30 Jahre lang etwas fordern und er kann Dir mehrmals im Jahr einen Gerichtsvollzieher auf den hals schicken, was die Kosten in die Höhe treibt.

Irgendwann wirst Du zahlen können und dann auch müssen.