Muss Mieter den Vertreter (Makler) des Vermieters in Wohnung lassen?

15 Antworten

Was hat denn ein Makler mit einem Mietmangel zu tun?. Dafür ist entweder ein Handwerker oder ein Gutachter zuständig. Das sollte der Vermieter dir erst einmal erklären.

DonFredericus 
Fragesteller
 01.02.2012, 11:20

Danke :D

Viel gute Antworten bis jetzt, aber diese zeigt, dass auch mitgedacht wird!

Das Verhalten des Mieters ist irrational. Er zeigt einen Mangel an und will natürlich, dass dieser beseitigt wird, mindert womöglich sogar die Miete. Andererseits verwehrt er dem vom Vermieter Beauftragten den Zutritt. Das allerdings ist widerrechtlich. Er ist verpflichtet zum Zweck der Instandhaltung der Mietsache Zutritt zu gewähren. Wen der V. beauftragt ist allein dessen Entscheidung, der Mieter hat das nicht zu befinden. Der V. könnte den Zutritt einklagen und den Mieter für sämtliche Unkosten ersatzpflichtig machen.

anitari  01.02.2012, 11:54

Korrekt ... DH

Das ergibt gar keinen Sinn. Der Makler kommt ja im Auftrag des Vermieters und daher verstehe ich den Mieter nicht.

Er kann sich Zeugen mit einladen und schadet sich ja sonst selbst, da der Vermieter ja die Behebung der Mängel damit anstrebt.

Natürlich muss es schriftlich eine Vereinbarung zum Termin geben, eigentlich geht ja auch mündlich, aber der Mieter scheint da etwas eigen zu sein.

Der Mieter hat wohl nicht verstanden, was der Vermieter hier eigentlich tun möchte.

DerHans  01.02.2012, 10:31

Was soll denn ein Makler zu einem Mietmangel sagen?

Da hast Du wohl Pech, wenn Dein Vermieter den Makler bevollmächtigt, wirst Du ihn reinlassen müssen

Ja, wenn sich der Makler mit entsprechender Vollmacht ausweist und aber der Besichtigungstermin vorher rechtzeitig vereinbart war.

Ansonsten ist es wie sehr oft ein Problem, wenn was mündlich "versprochen" wurde. Mündliche Absprachen sind in Mietsachen praktisch wertlos.

DonFredericus 
Fragesteller
 01.02.2012, 09:01

Es gibt hierfür laut Mieter 3 Zeugen (2 die damals ebenfalls die Wohnung besichtigten und einen weiteren Zeugen des Mieters).

imager761  01.02.2012, 09:12
@DonFredericus

Ich verstehe ja, dass du ein Problem mit dem Makler hast - aber wenn du den Mangel beseitigt haben willst, solltest du den VM auch und in der Form, die er für richtig hält, Mängelbeseitigung ermöglichen :-(

Deine Weigerung wäre dem VM sehr wilkommen, dies zu unterlassen, weil du es nachweislich nicht ermöglicht hast :-O