Keine Schlüssel ohne Kaution?
Hallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar, ziehe ich demnächst mit meinem Freund zusammen. Mein Freund geht arbeiten und ich bekomme ALG2. Wir haben den Mietvertrag unterschrieben und uns wurde gesagt, dass wir die Schlüssel für die neue Wohnung erst bekommen, wenn die Kaution komplett gezahlt ist oder ich wenigstens ein Schreiben vom jobcenter vorlegen kann, in dem bestätigt ist, dass sie die Kaution übernehmen. Da es für mich allerdings ein neuantrag ist, braucht die arge wohl etwas länger und ich bekomme die Bestätigung zwecks Kaution nicht einfach mal auf die schnelle in die Hand gedrückt. Mietbeginn ist der 01.08.2018. Ich gehe davon aus, daß seitens des jobcenters erst Mitte August etwas kommen wird. Das würde bedeuten, wir zahlen Miete für eine Wohnung, zu der wir erstmal keinen Zutritt haben. Ist das rechtens? Ich meine, kann ein Vermieter die komplette Miete verlangen, obwohl wir erstmal nicht in diese Wohnung rein kommen? Ich bin der Meinung, dass ein Vermieter sich auch mit einer 3maligen Ratenzahlung abfinden muss. Kann doch nicht sein, dass wir kein Zutritt zur Wohnung haben aber trotzdem die volle Miete zahlen sollen.
6 Antworten
Gehen Sie zu Gericht und beantragen eine einstweilige Verfügung. Der Vermieter muss es erlauben die Kaution in Raten zu zahlen.
Und was macht man wenn der nicht will. Luftanhalten bis er einen reinlässt ?
Also bei meinen Wohnungen war es so gewesen das ich erst de Schlüssel bekommen habe wenn ich ein Teil der Kaution (3Raten) oder halt die Kaution bezahlt habe. Bevor ihr keinen zutritt habt müsst ihr auch keine Miete bezahlen das ist Schwachsinn. Ihr habt ja nicht mal die Schlüssel für eure Wohnung und die bräuchtet ihr. Einfach mal mit dem Vermieter reden eig sind die in der Sache immer Kulant außer ihr habt ein richtiges Arsch** als Vermieter dann viel Spaß ._.
Dann haben wir wohl ein Arsch.... Erwischt. Ich verstehe nur nicht, weil mein Freund ja quasi von seiner 2-raum in eine 3-raum wechselt. Ist ja der selbe Vermieter. Bei mir war es damals so, als ich innerhalb vom Vermieter die Wohnung gewechselt habe, meine Kaution gleich übernommen wurde und ich nur noch die Differenz zahlen musste aber bei ihm haben die sich blöde. Keine Schlüssel ohne volle Kaution. Deswegen frage ich ja... Wenn ich von der arge erst Mitte August oder später sie Bestätigung bekomme... Warum sollen wir dann die volle Miete für eine Wohnung zahlen, die wir erstmal im höchstfall nur 2 Wochen vom ganzen Monat nutzen können?
Also als ich mit meinen Freund zusammengezogen bin war es die gleiche Genossenschaft und da mussten wir für die neue Wohnung auch komplett die Kaution zurückzahlen und nach einen halben Jahr hat er die alte zurück bekommen. Viele Mieter wollen sich da absichern weil ja immer diese Abschlussrechnung ende des Jahres anfällt und falls bei deinen Freund noch was anfällt kann er dies gleich von der Kauton abziehen. So ist er sich sicher das es das Geld auch bekommt. Also das ist völlig Korrekt zwar doof wenn man nicht so viel Geld zur Verfügung hat aber so kann der Vermieter das Regeln. Zu dem Miete Zahlen wenn ihr zum 1.08 eig rein könnt aber am ende erst zum 15.08 rein könnt müsst ihr nur die hälfte der Miete Zahlen. Ihr müsst erst ab der Schlüsselübergabe bezahlen.
Mein Freund hatte die Abrechnung aber schon bekommen. Naja wir bzw er hat jetzt einen Monat mietfrei für seine 2-raum-wohning bekommen aber ich sehe es irgendwie nicht ein, die Miete für die 3 raum zu zahlen, obwohl wir nichtmal Zutritt haben. Ich habe zwar rechtsanwaltsfachangestellte gelernt aber das Mietrecht war nicht so meins. Aber ich bin dennoch der Meinung, dass der Vermieter sich mit einer 3 malign Ratenzahlung zufrieden geben muss. Nicht jeder hat einfach mal so 900 Euro zum ausgeben da.
Also mit einer Ratenzahlung MUSS er sich zufrieden geben. Wie du schon sagst nicht jeder kann dies zusammensparen. Und wie gesagt Miete musst du erst zahlen wenn du die Schlüssel hast. Hast du keinen in der Familie der euch da bisschen unterstützen kann zb. bei einen Gespräch mit dem Vermieter ? Manchmal macht es schon viel aus wenn man eine Ältere Person mit bei hat.
Da der Mietvertrag bereits unterschrieben wurde, kann der VM den und damit die geschuldete Übergabe der Wohnung zum vertragl. Mietbeginn nicht mehr von Zahlung der Kaution abhängig machen.
Allerderings fristlos und hilfsweise ordentlich kündigen, wenn die erste Mietzahlung und die erste von drei aufeinanderfolgenden Raten der Kaution nicht "spätestens bis zum dritten Werktag" überwiesen würde. Das wäre Freitag, 03.08. ds. J., nicht Mitte August :-O
Zahlungen des Jobcenters haben den VM nicht zu interessieren, ihr seit seine Vertragsschuldner und habt die fälligen Beträge jeweils fristwahrend aufzubringen :-O
G imager761
...."ziehe ich demnächst mit meinem Freund zusammen. "
Das besagt gar nichts über den Mietvertrag, der vermutlich wirksam mit dem Vermieter abgeschlossen und in dem der Mietbeginn 01.08.2018 festgeschrieben wurde. Wenn du als Mieterin mit deinem Freund als Mieter eine Mieterpartei in Personenmehrheit bildest, dann gilt die Kautionsübergabe für beide Mieter und nicht nur für dich. Dein Freund wird wohl hier zunächst die 1. Kautionsrate aufbringen müssen.
Der Vermieter stellt nun den Mietbeginn in Frage und macht ihn außerhalb des Mietvertrages von der vollständigen Übergabe der Kaution vor Mietbeginn abhängig. Falls das im MV so steht, wäre diese Klausel unwirksam.
Der Vermieter ist aufzufordern die Herausgabe der Mietwohnung am 01.08.2018 an euch als Mieterpartei ohne Vorbedingungen zu bewerkstelligen. Richtet ein Kautionssparbuch ein und übergebt vorab eine Erklärung der Bank über Einrichtung des Kautionskontos an den Vermieter. Dem Vermieter schuldet ihr nur dann Miete und Kaution(rate), wenn ihr in Besitz der Mietsache gelangt seid.
Ein Mieter ist berechtigt, die Kaution in 3 Raten zu zahlen, das ist gesetzlich so festgelegt. Die erste Kautionsrate ist mit der ersten Miete fällig, die beiden anderen mit den darauffolgenden Mieten.
Die erste Kautionsrate ist mit der ersten Miete fällig,
Falsch! Die erste Rate ist zum Mietbeginn fällig, die beiden Folgeraten jeweils mit der Miete (anzuweisen).
Klär mich mal auf, wo der Unterschied liegt? Da Miete ja im voraus gezahlt wird, ist die erste Miete doch auch zu Mietbeginn fällig. Oder wo mache ich den Denkfehler?
Die Mietzahlung ist bis zum 3. Werktag des Zeitraums, für den sie bestimmt ist, zu entrichten (§ 556b (!) BGB), die erste Rate der Kaution dagegen zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 (2) BGB).
Es kann aber vertraglich wirksam vereinbart werden, dass die erste Mietzahlung vor Übergabe der Wohnung zu erfolgen hat (LG Bonn, Beschluss v. 1.4.2009, 6 T 25/09)
Die Miete ist bis zum dritten Werktag anzuweisen (im Voraus für den laufenden Monat). Das hat durchaus mitunter die Folge, dass sie erst am 5., 6., 7., Kalendertag auf dem Konto des Vermieters gebucht wird und trotzdem pünktlich gezahlt gilt.
Die Kaution muss am ersten Kalendertag (wenn Mietbeginn der erste Kalendertag ist) auf dem Konto des Vermieters sein bzw. anderweitig geleistet sein. Das gilt für die erste Rate. Die zweite und dritte Rate ist in den beiden Folgemonaten mit der Miete fällig (sprich anzuweisen).
Eigentlich logisch......habe den Fälligkeitszeitpunkt der Mieten erfolgreich verdrängt. :-)
Danke.
Der Vermiet muss nichts erlauben und der Mieter benötigt auch keine einstweilige Verfügung. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Mieter die Kaution in drei Raten zahlen darf.