Schimmelwohnung Entschädigung?

9 Antworten

Rückwirkenden Anspruch auf irgendeine Entschädigung hast Du nicht. Worauf möchtest Du noch warten? Du bekommst es Alleine nicht hin. Also Juristische Beratung durch einen Anwalt ( die ihr wahrscheilich sowieso braucht ) oder Mieterschutzbund.

Keine Miete mehr zahlen würde bedeuten - Ihr habt spätestens in ca. 3 Monaten die fristlose, dann berechtigte Kündigung in Eurem Briefkasten.

Du solltest eventuell dem Mieterverein beitreten - der Jahresbeitrag ist wirklich nicht hoch! Dort bekommst du entsprechende Unterstützung und die meisten Vermieter reagieren ganz schnell, wenn Post vom Mieterverein kommt.

Hallo,

du kannst die Miete mindern! Bei einem Mangel in der Wohnung kann die Miete vermindert und vom Vermieter Abhilfe verlangt werden. Ein Mangel beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung spürbar (Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache“ wird eingeschränkt.). Die Minderung gilt für die Bruttomiete (WuM 2005, S. 384). Die Nebenkosten mindern sich also ebenfalls. Minderungen sind nur über den Zeitraum der Beeinträchtigung möglich. Zuerst sollte der Mangel möglichst genau dokumentiert werden (Fotos / Videos, Zeugen, Messungen, Protokolle, Sachverständige, …). Dann gilt es den Vermieter unverzüglich durch eine schriftliche Mängelanzeige zu informieren (§ 536c Abs. 2 BGB). Dabei ist nicht zu vergessen eine Frist zur Beseitigung zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Mietminderung. Die Verminderung der Miete muss aber per Definition
nicht erwähnt / angedroht werden. Die Zahlungen können einfach gekürzt werden. Im Sinn einer weiterhin guten Beziehung sollte das aber nicht gemacht werden. Fest Sätze zur Mietminderung gibt es nicht. Das hängt natürlich auch immer von Einzelfällen ab. Mietminderungstabellen bieten allerdings Anhaltspunkte.

Bei Schimmel ->

Kleine Schimmelstellen: Etwa 5-10%


Feuchtigkeit und Schimmel in einem Einfamilienhaus durch undichtes Dach: 20% (AG Hamburg, 42 C 634/76)


Feuchtigkeit und Schimmel im Wohnzimmer: 50% (LG Hamburg, 307 S 144/07)


Schimmelbefall in der ganzen Wohnung der auch die Gesundheit gefährdet: 80-100%


Siehe auch www.immobilien-einblick.de/mietminderung

Beste Grüße



Gut, wenigstens bist du deiner Meldepflicht nachgekommen. Hier kann man dir also nichts vorwerfen. Ich hoffe, das hast du schriftlich und nachweislich gemacht? Solche Sachen macht man am besten IMMER per Einschreiben. Das erleichtert dir die Situation, falls es zum Streit vor Gericht kommt.

Für eine Mietminderung musst du den Mangel schriftlich und nachweislich melden, dem Vermieter eine Frist setzen (ca. 2 Wochen) und wenn sich dann nicht getan hat, darfst du die Miete mindern. Rückwirkend wird hier schwierig, weil du nicht gleich den korrekten Weg gegangen bist.

Bzgl. der Mietminderung lohnt es sich außerdem, anwaltlichen Rat einzuholen, der euch darin berät, wie viel ihr die Miete mindern solltet. Es gibt zwar im Internet diese Mietminderungstabellen. Die beruhen aber auf Einzelfällen und Urteilen und natürlich ist es ein Unterschied, ob man Schimmel im Schlafzimmer hat oder im Bad, wieviel der Wände davon betroffen ist usw. Wenn du zu viel minderst, kann daraus ganz schnell ein Mietrückstand entstehen und das berechtigt den Vermieter zur Kündigung: https://kautionsfrei.de/blog/bgh-urteil-voreilige-mietminderung-kann-k%C3%BCndigungsgrund-sein

Evtl. ändert der Vermieter etwas an der Schimmel-Situation, wenn du ihm ab jetzt zeigst, dass du Druck machst und alle Schritte, wie Minderung, korrekt und wirksam angehst. Bisher muss er sich ja einen Spaß daraus gemacht haben, dass du das über Jahre hinweg alles hingenommen hast. 

Sollte sich aber abzeichnen, dass er auch weiterhin nichts oder nur sporadisch etwas tut, würde ich über einen Umzug nachdenken. Schimmel ist sehr gefährlich für die Gesundheit!

Und falls künftig solche Situationen auftreten: IMMER alles per Post machen, nicht per Mail!

Alles Gute!

Tja, kaum wartet man 1,5 Jahre und schon beschwert sich der Mieter :-))) So einen Mieter möchte ich auch mal haben... Mietminderung gibt es immer erst ab dem Zeitpunkt, an dem man sie geltend macht. Am besten schriftlich per Einschreiben, damit man den Nachweis führen kann. Könnt ihr das nachweisen, dass ihr euch schon vor 1,5 Jahren beschwert habt?

Ansonsten jetzt ein Einschreiben mit angemessener Frist zur Mängelbeseitigung. Tabellen für die entsprechende Mietminderung gibts im Internet zu Hauf.