Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter
Wie weit darf die Miete gemindert werden?

Hallo,

Ich lebe in einer 40qm großen, 2 Zimmerwohnung, in der (Regen)Wasser von der Wohnzimmerdecke tropft. Über dem Teil meines Wohnzimmers befindet sich der Balkon des Nachbars über mir. Dieser Balkon ist undicht, so dass das Wasser von dort zu mir durchsickert, wodurch ein unangenehmer Geruch in meinem Wohnzimmer entsteht. An der Zimmerdecke bilden sich schon mehrere Wasserflecken ab. An einer anderen Wand in meiner Küche bildet sich Schimmel und feuchtet meine Küchenschränke an. Meinem Vermieter haben mein voriger Nachbar (der oben wohnte) und ich, dies per Email mitgeteilt, ca. Anfang diesen Jahres. Bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen. Als es vor ca. 20 Tagen wieder regnerischer wurde, habe ich dem Vermieter ein Einschreiben geschrieben, in dem ich ihn darüber in Kenntnis setzte dass es rein regnet. Bis Heute ging er auf dieses Thema nicht ein.

Ich würde nun eine Mietminderung von 20-25% ansetzen, und ihm das natürlich per Einschreiben mitteilen. Wie erfahre ich nun, wie hoch genau ich die Minderung ansetzen darf?

Hinzu kommt noch, dass das Licht im Hausflur seit etwas mehr als 1 Jahr nicht funktioniert, und der Türsummer samt Gegensprechanlage auch seit langer Zeit defekt ist, so das ich ständig aus dem 2. OG (mit Taschenlampe, am Abend) runter rennen muss um die Tür zu öffnen.

Mein Hauptproblem betrifft den ersten Absatz mit der Feuchtigkeit und dem Schimmel, dennoch, wenn ich schon eine Mietminderung ankündigen muss, würde ich gerne alle Mängel miteinbeziehen

Anbei 2 Fotos, eins zeigt den Schimmel in der Küche, das andere zeigt 7 wasserflecken, durch die das Wasser kommt im Wohnzimmer.

Bild zu Frage
Schimmel, Mietminderung
Kellerräume werden unrechtmäßig von einem Nachbarn genutzt. Kann man die Miete mindern?

Hallo liebe Community,

ich wohne schon seit etwas mehr als 4 Jahre in meiner Wohnung und habe den Kellerraum bisher nie genutzt. Der Keller wurde jedoch bei meinem Einzug von mir, durch ein Vorhängeschloss verschlossen. Aufgrund eines Schreibens von einem meiner Nachbar habe ich meinen Kellerraum vor einigen Wochen kontrolliert. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein andere Nachbar unrechtmäßig meinen Keller nutzt und die Beschilderung an der Tür verändert hat. Mein Schloss war weg. Glücklicherweise waren keine Gegenstände von mir dort gelagert.

Ich habe daraufhin umgehend die Hausverwaltung informiert und um Klärung gebeten. Man setzte sich umgehend mit dem betreffenden Nachbarn in Verbindung und setzte eine Frist zur Räumung des Kellers. Ein Tausch war laut Hausverwaltung nicht möglich. Die Frist verstrich und der Keller wurde nicht geräumt. Hierzu informierte ich erneut die Hausverwaltung. Der Hausmeister nahm dann wohl persönlich Kontakt mit den Nachbarn auf und es wurde erneut eine Frist bis 29.3. gesetzt. Leider wurde diese Frist erneut nicht eingehalten. Da ich den neuen Kellerraum unverschlossen lassen musste, damit der andere Mieter seine Sachen umräumen konnte, hat hier offenbar zwischenzeitlich jemand Hausmüll abgestellt.

Ich habe meine Hausverwaltung am 31.03. nochmals kontaktiert und um Klärung der Angelegenheit gebeten. Bisher habe ich nichts gehört. Besteht aufgrund dieser Sachlage grundsätzlich die Möglichkeit mit einer Mietminderung zu drohen? Letztendlich nutze ich den Keller nicht, aber ich möchte bei einem Auszug nicht für Unrat von fremden Leuten verantwortlich gemacht werden. Da die Kellerräume nur mit Nummern beschriftet sind, weiß ich leider nicht um welchen Nachbarn es sich handelt um das ggf. auch selbst zu klären.

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.

Recht, Mietrecht, Mietminderung
Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Mietminderung durch Bautrockner nach Wasserschaden?

Hallo,

vor etwa 3 Monaten ist den Parteien unter meiner Wohnung aufgefallen, dass Wasser von oben durch die Wände läuft. Als der Klempner bei mir war, hat er festgestellt, dass mein Wannenabfluss überdreht und damit undicht war. Dadurch war das ganze Dusch- und Badewasser unter die Wanne gelaufen und durch die Wände auch in die zwei Wohnungen unter mir. Den Abfluss hat er nach 3 Tagen wieder repariert.

Es dauerte fast 2 Monate, bis dann mal jemand da war, um einen Bautrockner in alle 3 feuchten Badezimmer zu stellen. Nach 2 Wochen war jemand da, um die Messwerte zu nehmen. Die waren aber noch knapp über dem Normalwert. Also musste das Gerät noch länger bleiben.

Mittlerweile steht dieser Trockner schon 4 Wochen in meinem Bad. Der Raum ist natürlich kaum noch zu gebrauchen. Meine Katzen können nicht rein, da sie die Rohre zerlegen würden und ich kann mich auch kaum bewegen. Jetzt habe ich natürlich mal grob errechnet, was mich der Spaß an Strom kostet und bin fast in Ohnmacht gefallen. Diese Firma meldet sich einfach nicht, wegen einem Termin zum abbauen und dieser Stromfresser saugt fröhlich weiter an meinen Kosten.

Ein Freund meinte mal kurz, ich könnte Mietminderung verlangen. Stimmt das? Oder kann ich andere Ansprüche geltend machen? Immerhin muss ich ja auch am Ende des Jahres diese horrende Geldsumme zahlen.

Schonmal danke für die Antworten.

Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Mietminderung bei Badsanierung trotz Benutzung des leerstehenden Bades im Stockwerk darüber?

Hallo

Das Badezimmer in unserer Wohnung wird seitens des Vermieters umgebaut. Abgesprochen waren zwei Wochen Umbau und nur die Erneuerung der Dusche, sowie der darunter liegenden Leitungen.
Da die neue Dusche nicht in den Platz der alten Dusche passt, wurde in der ersten Woche deutlich, dass das komplette Bad renoviert werden muss. Der Umbau zieht sich jetzt in die siebte (!) Woche und ein Ende ist nicht in Sicht, hauptsächlich da die Handwerker im Schnitt nur ca. 1 Mal pro Woche auftauchen (Genaue Daten wann Handwerker da waren und wann nicht haben wir für die letzten Wochen aufgeschrieben.). Zudem hat der Vermieter der Fliesenlegerfirma vermeintlich falsche Angaben gemacht ("nur 2, 3 Fliesen austauschen" statt "etliche Fliesen entfernen, sowie das komplette Bad verputzen und fliesen") wodurch diese beim ersten Termin wieder gehen mussten da sie weder nötiges Werkzeug noch Material dabei hatten.
Wir dürfen seit Umbau das leer stehende Bad einen Stock über uns benutzen. Allerdings wurde auch dies erst saniert, ist noch mit Baustaub verschmutzt und der Vermieter beschwert sich über unser Badzeug, dass wir dort lagern ("Zähneputzen sollt ihr in eurer Küche und eure Handtücher, Shampoo, Deo usw bitte immer nach Benutzung wieder in eure Wohnung mitnehmen").
Auf Gespräche über eine Mietminderung reagiert der Vermieter mit "Es ist ja nicht mein Fehler, dass der Umbau jetzt so lange dauert.".

Folgende Formel habe ich aus Onlinequellen: Unsere Wohnung ist ca. 75 m² groß, das Badezimmer macht etwa 10% der Wohnfläche aus. Durch die Wichtigkeit des Bads ist ein Aufschlag von 5 - 10 % gerechtfertigt. Warmmiete beträgt 950 Euro.
(10% + 5%) * (950€ / 30 Tage) * Anzahl der Tage des Umbaus
Damit kommen wir bei 49 Tage Umbau auf eine Mietminderung von ca 320€. Ist das gerechtfertigt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mietrecht, Mietminderung, Badsanierung
Mietminderung bei verzogene Fenster & Terrassentür, defekte Außenwasserleitung?

Hallo,

ich wohne seid drei Jahren in einem Holzhaus.

Mein Vermieter hat seit meines Einzuges nichts mehr am haus gemacht.

Im folgenden geht es um zwei bzw. drei Ereignisse.

1. Im Winter von 2016 - 2017 ist die Wasserleitung außen am Haus für die Bewässerung des Gartens auf Grund der Witterung kaputt gegangen. Diesen Schaden musste ich auf eigene Kosten von einem entsprechenden Fachmann reparieren lassen, was vollkommen gerechtfertigt war. Die Reparatur fand im Sommer 2017 statt.

Im März diesen Jahres ging diese Leitung erneut kaputt, was in diesem Fall aber nicht auf den Winter und damit auf das gefrorene Wasser in der Leitung zurück zu führen sei. Hierüber informierte ich umgehend den Vermieter, der sich um die Angelegenheit kümmern wollte und einen Fachmann zur ersten Begutachtung des Schadens schicken wollte. Seid her kann die Wasserleitung nicht mehr genuzt werden. Dies ist mittlerweile etwas mehr wie vier Monate her. Auf Nachfrage heißt es, das er niemanden finden würde, der derzeit Zeit für die Begutachtung und/oder Reparatur hat. Frage: Bin ich als Mieterin in der Pflicht mich nun darum zu kümmern obwohl sich der Vermieter der Sache schriftlich angenommen hat? & kann ich in hier eine Mietminderung geltend machen, wenn ja in welcher Höhe?

2. Im Winter 2017 - 2018 viel mir auf, dass die Fenster im Erdgeschoss so wie im Obergeschoss undicht sind, und immer ein kalter Luftzug hin durch kommt. Bei vier Fenstern deutlich spürbar und bei zwei Fenstern nur leicht spürbar. Auch hierüber ist mein Vermieter umgehen Informiert worden. Er hat damit schon gerechnet, da bei einem Holzhaus die Fenster regelmäßig nachgezogen werden müssten, so seine Aussage. Er wollte sich um einen Fachmann kümmern, der die Fenster neu einstellt. Dies ist mittlerweile etwas über fünf Monate her. Auch hier die Aussage, nach mehrmaligem Nachfragen, er finde keinen Fachmann der Zeit hätte die Reparatur vorzunehmen. Er kümmere sich aber. Hier ebenfalls die Frage wie bei der Wasserleitung für den Garten.

3. Zum Winter 2017 hin fing die Terrassentür an zu schleifen. Dies war am Anfang nicht störend und kaum auffällig, doch desto wärmer es im Jahr 2018 wurde, wurde das Schleifen immer auffälliger. Zeitgleich mit den Fenstern informierte ich den Vermieter auch über die schleifende Tür. Dies wollte er über den gleichen Fachmann abwickeln lassen, da er der Ansicht ist das die Tür nur nachgezogen bzw. neu justiert werden müsse. Mittlerweile kann man diese Tür seid April 2018 nur noch mit einem immensen Kraftaufwand des ganzen Körpers öffnen. Hier ebenfalls die Frage wie bei 1. & 2. .

Ich bedanke mich im Voraus schon einmal für die Rückmeldung und die Mühe

Recht, Mietrecht, Mietminderung
Kakerlaken im Wohnheim, Mietminderung und fristlose Kündigung?

Hallo.

Ich bin am Anfang April in einem neunen Studentenwohnheim eingezogen und finde seitdem häufig Kakerlaken in meinem Zimmer.

Erst versuchte ich so wenig wie mögliche Lebensmitteln im Zimmer zu halten, alle Lebensmitteln zu verpacken und vor allem das Zimmer oft zu putzen. Auch keine Müll außer ein normaler Abfalleimer für Papier und so (kein Essen drin) steht im Zimmer.

Aber Kakerlaken tauchen noch auf. Zumindest 10 habe ich selber getötet (und danach den Boden/die Wand gereinigt).

Ich habe die Verwaltung schriftlich gemeldet, aber sie greifen gar keine Maßnamen dagegen.

Kann ich die Mietminderung bekommen?

Habe ich das Recht den Mietvertrag sofort fristlos zu kündigen wenn ich eine neue Wohnung finde? (Nach dem Mietvertrag ist nomalerweise die Kündigung nur Semesterweise möglich, aber ich will nicht mit Kakerlaken noch 5 Monaten leben. Eine neue Wohnung, habe ich schon eigentlich eine Absicht).

Zusätzlich zum Kakerlakenproblem fehlt im Wohnheim die Kabelverbindung zum Internet, die auf der Webseite des Wohnheims beschrieben ist. Der Lan-anschluss ist kaputt/funktioniert nicht aber die Verwaltung lehnt Reparatur des Aschlusses ab und sagt nur "Bitte W-lan nutzen". W-lan ist auch nicht so gut, oft wird Streaming mit geringerer Qualität abgebrochen.

Wie bekommt man die Mietminderung oder wie macht man den Vermieter mich erlauben fristlos zu kündigen?

Bitte geben Sie mir Rat, genau was für Aktion ich treten kann.

LG

Mietrecht, Mietminderung, fristlose Kündigung, Kakerlaken, Ungezieferbekämpfung
Welche Rechte habe ich nach Wasserschaden?

Hallo zusammen.

Wir hatten vergangene Woche einen erheblichen Wasserschaden, da auf dem (schlecht bis gar nicht isolierten) Dachboden über uns ein Wasserrohr gefror und platze. Das Wasser lief an mehreren Stellen stark durch die Decke und Wände in Schlafzimmer, Büro und Bad. Wir haben es glücklicherweise schnell bemerkt, dennoch lief das Wasser teilweise bis ins Erdgeschoss (Wir leben in der 2. Etage). Nachdem der erste Schock verdaut ist gehen nun die Aufräumarbeiten los. Das heißt die Tapeten an Decke und Wänden in Büro und Schlafzimmer wurden entfernt, und es wurden mehrere Trocknungsgeräte aufgestellt. Diese dürfen wir über Nacht ausstellen. Mittlerweile ist unser Wohnzimmer (zusammen mit der Küche der einzige unversehrte Raum) umfunktioniert zu einem Möbel- und Kleidungslager, der auseinandergebaute Kleiderschrank versperrt den Flur. Zudem hat sich schon jetzt ein sehr unangenehmer modriger Geruch im Schlafzimmer breit gemacht gepaart mit der heißen, trockenden Luft der Trocknungsgeräte. Diese sollen ca. 3 Wochen bleiben, danach beginnt dann voraussichtlich die Renovierung.

Langsam wird uns das Ganze nun doch zu viel. Der Geruch lässt uns kaum schlafen, die Räume sind völlig zweckentfremdet und das Wohnzimmer kaum noch betretbar. Wir leben quasi auf einer Baustelle, der Vermieter zeigt sich da leider recht uneinsichtig und ist der Meinung wir können hier leben wie bisher.

Haben wir als Mieter hier in irgendeiner Form das Recht Ersatz für die Wohnung zu verlangen (Hotel?)? Oder ggf. auch nur eine Mietminderung? Für ein paar Tage wäre das Ganze kein Problem, aber drei Wochen können so schon recht lang werden.

Vielen Dank für die Ratschläge!

Wohnung, Mieter, Mietminderung, Rechte, Gesetz, Rohrbruch, Wasserschaden
Darf der Vermieter uns kündigen wegen einer Mietminderung?

Hallo Leute,

ich hoffe auf diesem Weg mir Erstmeinungen zu meinem Problem zu finden.

Es geht darum, dass unsere Heizkörper schon einige Monate nicht richtig funktionieren, manchmal sogar ganz ausfallen. Das ist eigentlich schon seit unserem Einzug im Juni 2017 so. Dem Vermieter haben wir sofort daraufhin aufmerksam gemacht. Dennoch kam bisher nur die Antworten, dass wir uns an den Hausmeister wenden sollten. Was wir auch gemacht haben, aber dieser konnte es nicht beheben. Wir haben dann nochmal mit dem Vermieter gesprochen und dieser sagte er würde ich darum kümmern. (sollte schon seit September-Oktober behoben werden) Jedoch besteht das Problem weiterhin. Mein Freund und ich haben uns dann etwas schlau gemacht und eine Mietminderung vorgenommen. Natürlich haben wir auch das dem Vermieter mitgeteilt und bis heute kam von ihm nichts. Wir haben also für November, Dezember und Januar eine Mietminderung von 100€, das ist ungefähr 16% vorgenommen.

Auch habe ich eine Liste geführt, an welchen Tagen der Heizungsausfall aufgetreten ist. (mit Datum, Zeitangaben ect.) Dadurch das die Heizung ständig ausfällt, ist die Wohnung unserer Meinung nach zu urteilen schon fast unbewohnbar. An einigen Tagen sitzen wir hier mit Jacken und Decken. Denn auch einige Fenster sind unseres Erachtens nicht richtig eingebaut, wodruch es dann auch gerne mal zieht. Dazu kommt dann auch noch, dass wir an einigen Tagen kein warmes Wasser haben. Auch die anderen Mieter haben diese Probleme, kümmern sich darum aber anscheinend nicht. (wohnen in einem Mehrfamilienhaus)

Heute habe ich mit dem Vermieter gesprochen, der mir sagte er würde sich darum kümmern und ich sollte doch das Geld, welches ich bisher einbehalten habe nachzahlen. Meines Wissens nach, müssen wir dies jedoch nicht tun. Denn eine Mietminderung soll eine Entschädigung für die Mängel darstellen. Dies habe ich ihm mitgeteilt und daraufhin sagte dieser nur, dass wir in den nächsten Tagen eine schriftliche Kündigung bekommen würden. (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten)

Meine Frage wäre nun ob dies vom Vermieter rechtens wäre? Darf er uns wegen der Mietminderung die Kündigung aussprechen? Oder haben wir einen Fehler gemacht und hätten dafür gar keine Mietminderung vornehmen dürfen? Im Moment sind wir auch auf Wohnungssuche, weil wir hier sowieso nicht wohnen bleiben wollen. Aber ob wir in 3 Monaten etwas finden, können wir schlecht einschätzen.

LG Nayrore

Und vielen Dank schon einmal im Voraus.

Kündigung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietminderung
Mietminderung wegen plätscherndem Heizkörper?

Hallo,

es geht um eine 1-Raum-Whg, die nur einen Heizkörper besitzt. Ergo ist sie auch Schlafzimmer. Im Heizungssystem ist dermaßen viel Luft, dass der Mieter jeden Tag mehrmals entlüften kann. Dies hält jedoch maximal 30min.

Vor allem JEDE Nacht fängt die Heizung an sich einzuplätschern und wird dabei immer hörbarer. Egal ab komplett abgedreht oder voll aufgedreht. Alles probiert.

Nun wird der Mieter das ganze Spiel beginnen und zunächst den Vermieter informieren, Frist setzen usw. Aus der Erfahrung heraus bekommt die Vermietung das Problem nicht in de Griff, da einfach das System nicht das beste ist. Die Verwaltung wird zwar ihr bestes geben, jedoch wird dies nicht zum erfolg führen.

Weder das gängige Entlüften, noch das was der Hauswart direkt am Verteiler macht, noch Wasser auffüllen wird das Plätschern dauerhaft in den Griff bekommen. Länger als 1 Woche ist da keine Ruhe, dann geht alles wieder los. Da die Miete durchaus ordentlich ist, sieht es der Mieter auch nicht ein, sich Nacht für Nacht mit Oropax helfen zu müssen. Das kann es ja auch nicht sein. Diesen Mangel kann auch keiner bei Wohnungsbesichtigung einschätzen (Sommer/Winter). Auch mehrmaliges eigenes Entlüften PRO TAG ist sicher etwas zu viel des Guten.

Daher denkt der Mieter bereits jetzt über die Mietminderung nach. Aktuell hat er folgendes Szenario:

  • Mängel jetzt bekannt geben und Frist bis von etwas über 2 Wochen setzen
  • Tagebuch führen - Videokamera Smarthphone abfilmen (Spiegel.de oder Tagesschau.de als Timestemp) und Dezibel-App als Messinstrument. Im Schnitt erreicht das Plätschern deutlich die 30db, gilt also als Störgeräusch (vor allem im Schlafraum)
  • Ab Januar 2018 Miete mindern

Daher die übliche Preisfrage, wo setzt man an? Urteile im Internet sind teilweise aus 80er Jahren. Da es um Schlafqualität geht, würde der Mieter sich schon ein bisschen was trauen und mit 15-20% reingehen.

Mit besten Grüßen

Recht, Mietrecht, Anwalt, Mietminderung, Heizung, Klempner
Schikane Vermieter, nach Mietminderungsanzeige, Mahnung ?

Hi, Wir wohnen seit dem 1.6. offiziell in einem Haus zur Miete. Seit der Übergabe ist das Verhältnis gesplittet und Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Schon die Übergabe war ein Drama! Haus noch immer nicht geräumt, was wir dann machen dürften. Möbelstücke des Vormieters in die Doppelgarage. Ständig Stress mit einem Motoradbesitzer dessen Honda auch noch bei uns stand. Egal... Schon zur Übergabe im April,hatten wir mehrere Sachen beanstandet. Wenn icv etwas Miete, dann ja wohl im vernünftigen oder wenigstens zum Mietpreis angemessenem Zustand. Unsere Eingangtür hat seit Übergabe keinen Beschlag und massive Löcher in der Tür. Seit einem halben Jahr appellieren wir an den Vermieter da wir bei Einbruch nichteinmal Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit haben... Da wir nun die Faxen dicke hatten haben wir ihn Anfang September schriftlich eine Mängelanzeige mit Frist der Erledigung zum 30.9. gesetzt. In einem Telefonat während des zeitraums, teilte uns der Vermieter mit das der Fensterbauer ziemlich viel zu tun hätte, er aber nochmal nachhaken würde... Es passiert nix. Wir haben dann Mitte Oktober, weit nach dem Fristende, den Fensterbauer kontaktiert. Dieser Tat kund das kein Auftrag erteilt wurde und er auch keinen annehme so lange der Vermieter nicht deine alten Schulden begleicht. (GING uns mehrfach so) Daraufhin habe ich am 22.10. eine Anzeige zur Mietminderung gemacht indem ich ihm letztmalig bis einschließlich 3.11. Zeit eingeräumt habe. Habe auch darauf hin gewiesen das ich die 10% bereits von der Novembermiete kürzen werde, bei nichterledigung. Seitens Vermieter, keine Reaktion. Erneuter versuchte telefonische Kontaktaufnahme wurde ignoriert. Nun am ! 4.11. Mittags, erhalte ich eine Email wegen Zahlungsverzug der Miete mit 50 Euro Mahngebühren! (Hat er vertraglich festgesetzt) Ich hatte grade die Miete abzüglich der Mietminderung veranlasst so wie im Schreiben angekündigt. Kommt der damit durch? Im übrigen er hat uns einen kaputten Kamin geliefert, der Schornsteinfeger hat ihn nicht abgenommen und auch diese Mängelanzeige mit Androhung des Ordnungsamtes ignoriert er...

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

LG Divel0

Bild zu Frage
Miete, Mietminderung, Einbruch, Mahnung, Versicherungsschutz, Frist, Mietzahlung, Mängelanzeige
Was tun wenn die Heizung nicht geht und der Vermieter nichts unternimmt?

Hallo Leute. Ich brauche euren Rat. Bin vor einem Jahr mit meinem Kind in dieser Wohnung eingezogen. Habe es später fest gestellt,daß nur die Hälfte Heizung ging. Wir haben keine Heizung in der Küche und im Bad, außerdem sind noch im Dachgeschoß und es war schon damals richtig kalt. Dieses Jahr geht die Heizung gar nicht mehr. Der Vermieter war hier dreimal und hat jedes mal mit dem Wasser und Heizung "gespielt" , es ist ein bisschen lauwarm geworden, er sagte es wird jetzt richtig heiß. halbe Stunde später ist es ganz ausgegangen, und dreimal das gleiche. Bis jetzt war es auch nicht so kalt, ich gehe ganztags arbeiten, mein Kind kommt auch spät von der Schule und bis jetzt war es zu aushalten, aber seit paar Tagen habe ich Urlaub und habe überall Krämpfe bekommen, so eiskalt hier ist.

Außerdem es läuft Wasser vom Dach runter. Wenn es stark regnet, muss ich bei jedem Fenster alte Handtücher und Eimer legen, damit der Boden nicht nass wird. Am Dach gab es riesige Wasserflecken, habe immer alles gleich gezeigt. Er sagt ja, ja, ich werde nächste Woche vorbei kommen und reparieren. Seit einem Jahr hat sich nichts verändert.

Ich habe schon langsam das Gefühl, dass er mich für dumm hält. Weiß gerade nicht genau, was ich machen soll. Ich habe ja Kind und möchte kein Stress mit ihm haben, Übrigens die Mieter unter mir haben auch Kinder und bei denen wird auch nur die Hälfte Heizung warm.

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Familienrecht, Mietvertrag, Soziales
Mein Vermieter hat mich mehrmals angelogen - was für Möglichkeiten habe ich?

Hallo Mitglieder,

Ich bin vor einigen Monaten in eine Wohnung eingezogen, die frisch renoviert war. Abgesprochen mit dem Vermieter/Hausbesitzer war, dass im Garten noch einige Zeit ein Gerüst stehen wird, damit auf dem Dach Arbeiten verrichtet werden können. Die Dachdecker kommen teilweise wochenlang nicht, mein Garten sieht wegen des Gerüsts unmöglich aus. Plötzlich kommen jedoch auch noch Bauarbeiten am Haus dazu, die niemals kommuniziet wurden. Mein ganzer Eingangsbereich wurde aufgerissen und wird scheinbar erneuert, unangmeldet konnte ich montags um 7 nicht aus meinem Eingang treten und es gab tagelange Lärmbelästigung direkt an meiner Haustür, wie gesagt, alles ohne jegliche Absprache und Voranmeldung. Dazu erzählen die Nachbarn, dass der Vermietr eigentlich schon seit Jahen plant, den Garten vollkommen zuzupflastern und den Rasen zu tilgen. Das soll diesen Sommer passieren und auch das ist nicht mir mit abgesprochen. Ich habe die Wohnung explizit WEGEN des Gartens/Grüns mieten wollen. Und das Beste zum Schluss. Nach drei Monaten kam heute endlich ein Telekom Techniker um Internet und Telefon zu schalten. Er sagte, dass die Leitung in der Wand gerissen sei, das sei schon den vorherigen Mietern und dem Vermieter genaustens bekannt. Um Internet/Fon zu nutzen müsste die ganze Wand wieder aufgerissen werden. Mein Vermieter sagte mir (untr Zeugen) wortwörtlich, alle Leitungen seien intakt. Nun weiß ich, dass Internet/Fon in meiner (teuren) Wohnung nahezu unmöglich sind.

Ich fasse die Vorkommnisse noch einmal zusammen - Mir wurde versprochen, dass ich mich selbst um den Garten kümmern darf. Nun soll er zugepflastert werden.- Mein Vermieter hat mir diverse laute und einschränkende Arbeiten verschwiegen und einfach unangemeldet durchgeführt. - Mein Vermieter hat mich unter der Lüge einziehen lassen, dass Telefon/Internetleitungen intakt seien.

Liebe Community, wie gehe ich nun vor? Ich lebe mit einem Hund und finde aufgrunddessen nicht so schnell eine neue Bleibe. Abgesehen von den Problemen mit dem Vermieter bin ich auch sehr zufrieden, könnte auch ohne Internet daheim leben, aber möchte nicht diese horrende Summe monatlich zahlen, dafür dass ich weder meinen Garten nutzen kann noch jemals Internet und Haustelefon. Auch der Handyempfang ist so schlecht, dass man mich zuhause oft gar nicht erreichen kann.

Wie stelle ich einen Antrag auf Mietminderung? Was für Rechte habe ich eigentlich? Muss ich Angst haben, dass er mich rausschmeißt? Brauche ich einen Anwalt?

Danke für eure Meinungen

EDIT: Es handelt sich nicht um einen Gemeinschaftsgarten, sondern um einen laut Vertrag nur zur Whg gehörenden Garten, es gibt auch keinen Eingang dazu außer meinen.

wohnen, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Jura
Wenn vermutlich die Umwälzpumpe kaputt ist, kann ich für die Diagnose einen Fachbetrieb beauftragen?

Hallo, liebe Wissenden,

bei uns wurde im Februar die GasHeizung gewartet. Der Monteur, dem ich dabei "ein bisschen über die Schulter geschaut" habe, hat mir mündlich die Auskunft gegeben, dass nach allem Anschein die Umwälzpumpe nicht mehr richtig funktioniert.

Exakt an diesem Tag lief dann die Heizung viel schneller an und das Warmwasser kam dann erst nach 01:40 aus der Leitung. Meine Frau muß, wenn sie um 05:30 duschen will, das Wasser immer 03:30 auf voller Hitze laufen lassen, bis es heiß aus der Dusche kommt

Vorher war immer sofort = < 20 Sekunden um diese Uhrzeit warmes WAsser da.

Der Heizungsbetrieb, dem ich telefonisch das Problem geschildert habe, meinte, dass alles darauf hindeutet, dass die Umwälzpumpe kaputt ist.

Den VM haben wir mehrfach schriftlich mit Terminsetzung angemahnt, das Problem zu beheben. Wir haben auch schon die Miete gemindert um 5% und 3x 5% Zurückbehaltung ausgeübt. Die einzige Reaktion des VM war, dass er es in Abrede gestellt hat, dass das Problem existiert, da die Heizungswartung ja ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und es gar nicht sein könne, dass - außerdem hätten die MIeter im EG sich nicht darüber beschwert - was klar ist, weil bei denen aufgrund Leitungslänge das warme Wasser ja früher aus der Leitung kommt.

Auch 2 Videos, die von unterschiedlichen Entnahmestellen an unterschiedlichen Tagen und und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht wurden und auf youtube gestellt wurden, haben den VM nicht dazu gebracht uns zu glauben und aktiv zu werden.

Frage 1: Können wir jetzt selbst einen Heizungsfachbetrieb beauftragen, eine Analyse und Diagnosen zu machen - auf unsere Kosten? (Nicht, dass wir es nicht dürfen, "die heilige Sankt Heizung" des Herrn VM von einem Fachbetrieb anfassen zu lassen)

Frage 1b: Muß das der Fachbetrieb sein, der die Heizung immer wartet oder kann das auch ein anderer sein? (Sinnvoll wäre wohl das Original, ich weiß)

Frage 2: Nehmen wir an, die Umwälzpumpe ist kaputt, können wir in diesem Fall die Kosten der Diagnose auf den Vm abwälzen? Er hat sich ja geweigert, das anschauen zu lassen und wenn der Fehler dann faktisch feststeht, kommt er dann in die Zahlpflicht?

Frage 3: Was können wir tun, damit der VM hier tätig wird? Weitere Mietkürzungen sind nicht mehr möglich, da wir schon insgesamt die Miete wegen einer falschen NK-Abrechnung und Guthaben aus NKA um fast eine MM gekürzt haben und weitere Kürzungen dann dazu führen würden, dass mehr als eine MM aussteht und wir somit die fristlose Kündigung riskieren würden.

Ich hab mal was von einer Klage auf Mängelbehebung gelesen, was ist das, wie geht das und wieviel kostet uns das? Wenn wir gewinnen, muß unser Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden?

Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! Theagle

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.

Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).

Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.

Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).

Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.

Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.

Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.

Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Mit freundlichen Grüßen

aferinabisi

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden
Selbstverursachter Schaden in einer Mietwohnung, wer trägt bei der Reparatur den Zeitwert?

Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen. Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid. Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren. Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss? Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Zeitwert, Mietschaden

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