Mietminderung wegen zu langem Warmwasservorlauf kann doch nicht 5 x höher liegen als der eingendliche totale Warmwasserverbrauch?

6 Antworten

Sie denken da vollkommen falsch, was die Mieterrechte angeht!

Durchlauferhitzer kommt auf Dauer billiger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
albatros  25.08.2019, 14:11

sehe ich ebenso. deshalb meinen de behalten und keine umstellung auf zentrale wwlieferung.

1

Die Mietminderung ist grundsätzlich eine Entscheidung des Einzelfalls, indem man sich die Umstände des konkreten Falls anschaut. Du kannst daher niemals ein Urteil hernehmen und auf deine Situation projezieren. In einem Urteil gab es ganz bestimmt Umstände, die bei dir anders sind.

Man sollte daher so etwas mit einem Anwalt besprechen. Dieser weiß, worauf es ankommt. Ja und manchmal ist es auch die Einstellung des Richters, die ein Urteil in einer Stadt anders ausfallen lassen können als in einer anderen.

https://www.vermieter1x1.de/News/Mieter-haben-Recht-auf-warmes-Wasser-ohne-Wartezeit.html

Der Mieter muss den Mangel anzeigen. Ab dem Tag darf er angemessen mindern. Das bis zur Abstellung. Taggenau. Wird eine angesetzte Frist überschritten, darf er zusätzlich noch das Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Basis für die Minderung ist die Bruttomiete.

Je nach konkretem Sachverhalt beträgt die Quote 5 bis zehn Prozent.

Nicht der Mehrbrauch von Wasser ist die Bemessungsgrundlage sondern der Umstand, dass die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache vermindert ist. Sobald das eintritt, ist die Miete Kraft Gesetz automatisch gemindert.

Ich habe das als VM mal mit einem Mieter so verrechnet, dass ich ihm 10 % von den Warmwasserkosten erlassen habe.

Des Weiteren denke ich, dass du einen Gedankenfehler hast. Bei 550 € Miete gehe ich von KM aus, diese hat nichts mit einem Verbrauch zu tun. Logischerweise kann man nicht eine Minderung von 10 % auf alles gewähren.

Eine KM ist generell höher als die NK. Eine Mietminderung, in deinem Fall 10 %, können sich nur auf gravierende Mängel auswirken ( Baulärm, undichte Fenster, Heizungsausfall etc. ). Folglich kann sich eine Minderung nur auf den tatsächlichen Umstand berufen, also den Mehrbedarf an Wasser.