Selbstverursachter Schaden in einer Mietwohnung, wer trägt bei der Reparatur den Zeitwert?

6 Antworten

Eure Versicherung habt ihr nicht nur, um Schäden zu ersetzen, sondern auch, um prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang ihr in der Haftung seid. Das hat die Versicherung getan und festgestellt, dass es einen Abzug für den Zeitwert gibt. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, dann hat er sich an die Versicherung zu wenden und nicht an euch. Im Zweifel muss er die Versicherung verklagen.

Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass auch ein Schaden, der von euch verursacht wurde, umgehend repariert werden muss. In diesem Fall gibt es noch nicht mal einen Grund für eine Verzögerung, weil die Versicherung den Schaden ersetzt. Es müsste also nur ein Handwerker beauftragt werden. Je nach Auftragslage des Handwerkers sollte so eine Tätigkeit nach 2-3 Wochen erledigt sein.

Hier solltet ihr den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben und ihm dafür eine Frist setzen. Eine Möglichkeit für eine Mietminderung sehe ich hier aber nicht, weil die Wohnung an sich voll nutzbar ist und auch die Badewanne trotz Brandloch im Acryl zumindest noch als Dusche nutzbar ist.

Lynnari 
Fragesteller
 03.04.2017, 16:32

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. 
Die Hausverwaltung ist aber der Meinung, den Handwerker erst zu beauftragen, wenn wir die 20% tragen. Die Badewanne/Dusche kann laut Handwerker leider gar nicht genutzt werden, da die Beschichtung komplett durch ist und der Schaden sich dadurch erhöhen würde.

rotreginak02  03.04.2017, 16:51
@Lynnari

Was die Hausverwaltung meint, interessiert hier nicht. Schlißlich hat die Versicherung für euch den Schaden reguliert und dadurch auch klargestellt, dass der Rest vom Vermieter zu tragen ist .

Nun ist der Vermieter in der Pflicht, den Schaden zu beheben, damit die Wanne wieder nutzbar ist. Setze ihm eine Frist.

DietmarBakel  03.04.2017, 19:56

Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, dann ... 

Im Zweifel muss er die Versicherung verklagen.

Wieso das denn bitte? Der Vermieter hat überhaupt kein Vertragsverhältnis mit dieser Versicherungsgesellschaft. Mit denen redet der noch nicht einmal, wenn er will.

Der Vermieter hält sich an den Mieter, seinem Vertragspartner.

Das ist sein gute Recht.

 

 

johnnymcmuff  03.04.2017, 20:34
@DietmarBakel

Der Vermieter hält sich an den Mieter, seinem Vertragspartner. Das ist sein gute Recht.

 Das Recht besagt aber auch das  nur der Zeitwert bezahlt werden muss.

Und weil es ein Versicherungsfall ist, muss der Vermieter sich an die Versicherung wenden.

Bei einem Autounfall wendet man sich schließlich auch an die Versicherung;auch wenn die nicht der Unfallgegner ist!

Die Pflicht des Vermieters ergibt sich aus §535 BGB.

DietmarBakel  03.04.2017, 21:55
@johnnymcmuff

Das bedeutet wohl:

§ 1 Die Versicherung hat immer recht.

§ 2 DIe Höhe eines Abzuges wird ausschließlich durch die Versicherung des Gegners bemessen.

§ 3 Kommt es zu Differenzen bei der Abzugsbewertung tritt automatisch § 1 in Kraft.

§ 4 Der Rechtsweg findet keine Anwendung.

§ 5 Der § 535 BGB bleibt davon unberührt.

rolfmartin  22.05.2017, 12:12
@DietmarBakel

Dem wird diesseits beigepflichtet.Denn der Vermieter ist nicht derjenige, der eine grobe Fahrlässigkeit begangen hat, sondern der Vertragspartner von ihm. Und dieser muss für die Differenzsumme aufkommen.

johnnymcmuff  03.04.2017, 21:05

Eine Mietminderung ist auch nicht vorgesehen bei Eigenverschulden.

.... den Zeitwert wuppt aber doch Deine Versicherung.

Für den Restbetrag haben wir Vermieter ja Miete bekommen und falls keine Reparatur erfolgt, selber ausführen lassen nach Mitteilung und mit der Miete verrechnen.

Mietminderung ggf. 20% sollte möglich sein.

Viel Glück.

johnnymcmuff  03.04.2017, 20:40
schleudermaxe  04.04.2017, 06:16
@johnnymcmuff

... doch, doch, denn hier geht es nicht um ein Feuerchen, hier geht es um die nicht erfolgte Reparatur durch den Vermieter, der zudem seinen Schaden schon hat bezahlt bekommen von der Versicherung.

Hier könnte auch die Staatsanwaltschaft gebeten werden zu prüfen.

Es ist schließlich nicht seine Versicherung die leistet und im Kfz-Recht sind wir nun einmal nicht.

Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss?

Der Vermieter.

Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.
 

Schicke die mail an die Versicherung und die kümmert sich dann darum bzw. wird jede weitere Forderung ablehnen.

Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? 

Nein:

http://www.mietemindern.de/urteile/Selbstverschulden/mietminderung

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen,

Alle oder fast alle User hier finden es eine Frechheit  so etwas überhaupt zu machen.

Das gehört nicht zum normalen Gebrauch einer Mietsache.

Mit einem gutem Anwalt  wird Dich ein Vermieter aus der Wohnung bekommen bzw. jeder normal denkende Richter wird dem Vermieter recht geben.

schleudermaxe  04.04.2017, 06:12

.... ein denkender Richter? Wo soll es denn den geben und nach welchem Recht sollte er denken zu haben?

Ihr fackelt Kohle in der Badewanne ab,macht ein Loch rein, beschert euch dann weil der Vermieter die 20% nicht zahlen will? Die könnt ihr zahlen,wer so dämlich ist in der Wanne Dinge ab zu brennen ist selber schuld!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Versicherung den Schaden ganz oder teilweise übernimmt, wenn man in einer Acrylbadewanne ein Feuerchen entzündet. Grobe Fahrlässigkeit wird nämlich nicht erstattet.

Nun mag es sein, dass ihr eine besonders kulante Versicherung habt oder aber ihr habt eine Schadensursache gemeldet, die mit der wahren Ursache nichts zu tun hat. Dann wäre es Versicherungsbetrug.

An Eurer Stelle würde ich den Ball ganz flach halten, froh sein, dass wenigstens 80 % bezahlt werden und die 20 % soll doch der Brandstifter zahlen.

Würde ich von meinem Mieter erfahren, dass er in der Badewanne gezündelt hat, würde ich ihn sowieso fristlos kündigen und ich bin sicher, diese Kündigung käme durch, denn das ist ein ganz grober Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten. Wofür man eine Badewanne benutzt, dürfte klar sein. Dementsprechendes Material wurde verwendet.

Sie ist ganz sicher nicht gedacht, um irgendwelche Feuerchen zu entzünden. Das müßte selbst dem Dümmsten klar sein. Euch ist die Dreistigkeit Eures Tuns angefangen von der Brandstiftung, über die womöglich falsche Schadensmeldung an die Versicherung, bis hin zu einer Mietminderung offenbar nicht bewußt. Und dann noch was von Frechheit schreiben.

Für mich absolut unfassbar.

Lynnari 
Fragesteller
 03.04.2017, 17:03

Das diese Aktion mehr als dumm war braucht man uns nicht zu
sagen, aber es ist nun passiert und man kann daran nichts mehr ändern. Die Versicherung weiß über den genauen Ablauf bescheid, wir haben den Schaden wahrheitsgemäß
gemeldet.

Wir haben hier um einen hilfreichen Rat gebeten und nicht um dumme ´´Expertenantworten´´.

Aber vielen Dank :)

bwhoch2  03.04.2017, 18:14
@Lynnari

Das diese Aktion mehr als dumm war braucht man uns nicht zu
sagen, aber es ist nun passiert und man kann daran nichts mehr ändern.

Doch, kann man schon!

Man kann den Vermieter, der ja nun am allewenigsten dafür kann, schadlos halten. Zweifellos hat er einen Schaden, wenn er jetzt 20 % der Badewanne, die vorher vermutlich noch in einem Zustand war, der noch 10 Jahre gehalten hätte, wegen dieser Aktion bezahlen muss. Dass er mehr als verärgert ist, läßt sich leicht nachvollziehen.

Wenn ich so sehe, wieviel eine neue Acrylwanne kostet, kann das auch gar nicht soviel sein, was ihr noch zu bezahlen habt.

Im übrigen: Dass es mehr als dumm war, habt ihr erkannt. Akezptiert doch diesen Betrag als "Strafe" dafür.

bwhoch2  03.04.2017, 18:19
@bwhoch2

Eines will ich noch anfügen:

Was meine Konsequenz wäre, habe ich schon geschrieben. Ich würde mich gut beraten lassen, mit welcher Begründung ich Euch kündigen könnte.

Sollte das nicht gehen, würde ich alternativ, wenn ich auf den 20 % sitzen bliebe, die Miete bis zum obersten Anschlag erhöhen und das notfalls gerichtlich durch ziehen. Da ihr, wie man jetzt sieht "Risikomieter" seid, bliebe gar nichts anderes übrig, wenn kündigen nicht geht.

johnnymcmuff  03.04.2017, 20:54
@Lynnari

Wir haben hier um einen hilfreichen Rat gebeten und nicht um dumme ´´Expertenantworten´´.

Bitte mal den Ball flach halten.

Der User wurde aufrund vieler Bewertungen von Fragestellern als "Experte" ausgezeichnet und nicht selbsternannt.

Sein Einwand/ Hinweis bezüglich grobe Fahrlässigkeit und das Versicherer oft nicht zahlen stimmt auch.

Auch das einige Versicherungsnehmer die Wahrheit verdrehen damit doch die Versicherung zahlt ist keine Seltenheit.

Auch mit seinen anderen Äußerungen gehe ich "Experte" konform.

Das was er machen würde, macht dann vielleicht Dein Vermieter, wenn du die 20 % nicht bezahlst ( die Du nicht bezahlen musst).

Der Vermieter kann vielleicht kündigen wegen Unzumutbarkeit.