Mietminderung bei Badsanierung trotz Benutzung des leerstehenden Bades im Stockwerk darüber?

3 Antworten

Da ein erheblicher Mangel vorliegt, darf die Brutto-Miete lt. BGB auch kraft Gesetz gemindert werden und das hier um wenigstens 10%. Das darf auch rückwirkend bis zu 6 Monate nach allgemeiner Rechtsansicht sein.

Deine Rechnung der Mietminderung könnte hinkommen. Man rechnet zwischen 30 - 40 % der Kaltmiete. Es gab auch schon Urteile von 70 %. Das ist das eine.

sollt ihr in eurer Küche und eure Handtücher, Shampoo, Deo usw bitte immer nach Benutzung wieder in eure Wohnung mitnehmen").

Das ist eine Frechheit vom VM denn schließlich habt ihr die Unannehmlichkeiten.

Rechtlich habt ihr einen Anspruch auf Mietminderung und braucht auch nicht mehr angezeigt zu werden lt. Meinung von " HappyMe 1984 ", da der Mangel offensichtlich und schon vorhanden ist.

Lt. § 536 BGB ist eine Mietminderung bei Sach - und Rechtsmängeln gerechtfertigt da die Wohnung nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Ihr müsst nur aufpassen, dass der VM das neue Badezimmer nicht als Modernisierung mit 11 % umlegt. War das Badezimmer schon marode bzw. sanierungsbedürftig, gilt das als Instandhaltung ( § 535 BGB ).

Des weiteren kann man den VM darauf hinweisen, dass die Verzögerungen am Umbau nicht eure schuld ist, er hätte sich eine anerkannte Fachfirma nehmen können sowie denen gegenüber keine falschen Angaben bzgl. des benötigten Materials.

Ich als VM hatte eine Fa. die in 5 Tagen wg. guten Timings ein Badezimmer incl. neuer Leitungen fertig gestellt hat.

Hoffe ich konnte mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Für eine Mietminderung musst du erst den Mangel anzeigen, dann eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen, die Mietminderung androhen und erst nach Ablauf dieser Frist die Miete mindern. Eine rückwirkende Mietminderung ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich. An diesem Punkt geht deine Rechnung also schon wahrscheinlich nicht mehr auf.

Welche Ansprüche du geltend machen kannst und welche Möglichkeiten du hast, könntest du bei einem Mieterverein klären. Das wäre auf jeden Fall die kostengünstigste Möglichkeit. Die Alternative wäre der Anwalt für Mietrecht, aber dort kostet die Nummer halt in der Regel deutlich mehr...

albatros  24.09.2018, 10:29

Der Mangel ist dem Vermieter bekannt, muss also nicht angezeigt werden. Eine Fristsetzung ist hier auch nicht hilfreich / notwendig.

Da ein erheblicher Mangel vorliegt, darf die Brutto-Miete lt. BGB auch kraft Gesetz gemindert werden und das hier um wenigstens 10%. Das darf auch rückwirkend bis zu 6 Monate nach allgemeiner Rechtsansicht sein.

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