Hi, meine Einbau Küche vom Vermieter ist 30 Jahre alt. Hygienisch ist die Küche nicht mehr nutzbar. Kann ich jetzt die Kosten für die Schäden den Vermieter dazu auffordern diese zu beseitigen?
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01