Mietminderung – die meistgelesenen Beiträge

Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel

Balkon Wand Risse bereits baufällig? / Feuchte Wände?

Moinsen,

anbei mal ein paar Bilder eines Balkons, welcher sich bereits stärker abgesenkt hat. Ich benötige mal eine fachkundige Einschätzung des Werkes. Der Riss zieht von dem Punkt mit hoher Last einmal quer durch die seitliche Trägerwand und geht dann sogar bis unter das Fenster der Wohnzimmerwand.

Muss ich Angst haben, dass mir das Ding irgendwann abbricht? Sollte hier ein Gutachten erfolgen? Leider weist diese Wohnung weitere Mängel wie Feuchtigkeit (teilw. über messbaren Bereich von 50%) und dadurch auch defekte Wandsubstanz auf (Schimmel, Stockflecken, bereits ziemlich bröselnd und dabei aber feucht). Das Dach sollte eig. schon im August repariert werden, es wird ohne Ende geschoben und bisher haben nur 2 Jungs einer Firma vor einem Monat eine Sichtung des Daches vorgenommen und mehrere Defekte festgestellt. In der direkten Wand zum Balkon konnte ich noch keine innerräumlichen Schäden feststellen. Die feuchte Wand ist an der rechten Raumecke zur Seite des Balkons, nicht aber bei dem fotografierten Riss, da ist alles innen trocken.

Seit Einzug habe ich schon so viel an Geld zur Bereinigung investiert. Ich habe sogar alle Anschlussfugen versiegelt, musste wegen Staubläusen 2 Wochen alles behandeln und und und. Sämtliche Mängel wurden eine Woche nach Einzug gemeldet und zurück bekam ich "Wieso, bei der Übergabe war doch alles in Ordnung?". Nach einem Schreiben wurde sich dann angefangen etwas zu kümmen. Aber ich befürchte, dass hier auf Zeit gespielt wird, weil die Bude evt. verkauft wird? Was weiß ich. Aber darunter möchte ich nicht leiden.

Ich würde aufgrund der Vielzahl an Mängeln jetzt wie im Schreiben angekündigt einen Gutachter für alles zusammen beauftragen. 2 Monate seit letztem Schreiben sind mir jetzt zu bunt, gestern noch die Tapete in der Ecke weiter entfernt und wieder alles behandelt, es wird nicht besser und der Geruch nervt mich nur noch. Ich nutze die Stube kaum. Man sieht das vielleicht nicht, nur anhand der Stockflecken, aber die Ecke war komplett schwarz unter der Tapete.
Bei Übernahme der Wohnung waren keine Schäden zu erkennen, Wasserflecken wurden grob überstrichen und alle Ecken waren vollgestellt.

Vielleicht habt ihr einen Rat? Oder wie würdet ihr vorgehen? Hab eigentlich keine Lust mehr auf Beef.

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Schimmel, Umzug, Mietminderung, Vermieter, Wasserschaden

Mietminderung möglich?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem, bei dem mir vielleicht jemand helfen kann der sich gut auskennt.

Ich hatte Anfang des Jahres ein Wasserschaden in der Wohnung durch eine falsch angebrachte Leitung. Demnach nicht eigenverschuldet.

Der Vermieter war natürlich sofort hinterher den zu beheben und hat dabei meine Wand halb aufgeschnitten da der Schaden hinter der Wand war,also wirklich mindestens 1m x 1m (Handwerker musste durch das Loch passen).

Als das grundsätzliche Problem der Leitung behoben war, fiel wohl für den Vermieter bzw Hausmeister die Notwendigkeit weg.

Bis das Trocknungsgerät angeschlossen wurde sind musste ich erstmal 2 Wochen warten bis mir überhaupt mein Termin mitgeteilt wurde. Dann nochmal 1 Woche darauf warten und 2 Wochen mussten die Geräte laufen.

Dann nach weiterem warten wurden diese dann abgeholt und jemand hat den tatsächlichen Schaden aufgenommen. Dieser Herr stellte auch im Beisein des Vermieters fest, dass sich durch die Feuchtigkeit und anschließende Wärme Ungeziefer ausgebreitet haben ( Silberfische, fliegen, Motten etc.).

Das der Schaden aufgenommen wurde und dies festgestellt wurde war nun erneut vor 2 Wochen und es wurde gesagt man würde sich nochmal bei mir melden bezüglich des Termins zur Reparatur der Wand aus der eben diese Ungeziefer kommen. Ich habe bisher aber nicht mal einen Termin mitgeteilt bekommen ( vom Hausmeister).

Das „Loch“ bzw. die halb aufstehende Wand ist nur mit Klebeband und Müllbeutel zugeklebt wurden, dementsprechend kann man sich vorstellen dass die Insekten nicht unbedingt dahinter bleiben und ich kann mittlerweile pro Tag mehrere große fliegen sowieso Motten beseitigen die in meiner Küche sind…das kann ja nicht angehen.

Daher wollte ich meinem Vermieter heute schreiben und wollte fragen ob jemand weiß, ob ich in diesem Fall mit einer mietminderung drohen kann, damit endlich mal etwas passiert.

Das ganze geht eben schon 3 Monate und ich kann aufgrund dessen in der Wohnung auch nicht waschen weil sie diese abbauen mussten.

kann man sonst verlangen, selber jemanden zu beauftragen und die Rechnung zu übersenden?
Im Internet finde ich leider ziemlich unterschiedliche Informationen darüber oder eben keine die auf meine Situation zutreffen

vielen dank schon mal.

Wohnung, Mietminderung, Rechte, Wasserschaden

Schimmel im Schlafzimmer hinter dem Bett

Hallo!

Ich wohne seit Oktober mit meinem Freund in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Gestern haben wir bemerkt, dass es im Schlafzimmer hinter dem Bett und in der Ecke neben dem Fenster schimmelt. Ich füge euch zwei Bilder hinzu, dass ihr euch ein Bild davon machen könnt.

Wir wurden schon von Besuchern darauf angesprochen, dass die Luftfeuchtigkeit bei uns ziemlich hoch sei. Daraufhin haben wir uns ein Gerät geholt, dass die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Im Wohnzimmer war sie immer zwischen 50 und 60%. Wir haben gelesen, dass das noch im Rahmen ist und haben uns keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Bis uns gestern der Schimmel im Schlafzimmer aufgefallen ist. Als wir dann das Gerät neben das Bett gestellt haben, haben wir bemerkt, dass hier die Luftfeuchtigkeit immer zwischen 60 und 70% liegt, und auch nach dem Lüften nur ganz kurz auf höchstens 50% sinkt.

Wir lüften täglich und unserer Meinung nach auch richtig (Stoßlüften). Die Wohnung haben wir seit dem ersten September, sind aber erst am ersten Oktober eingezogen. Das heißt, im ersten Monat haben wir nicht oft gelüftet, weil wir nur zweimal hier waren. Aber das kann ja nicht wirklich das Problem sein, oder?

Außerdem ist in der kompletten Wohnung durchgehend neuer Laminatboden verlegt. Vor ein paar Wochen haben wir bemerkt, dass der Laminat sich nach oben wölbt. Die Tür zum Schlafzimmer streift beim Öffnen auf dem Boden und im Flur hat man zeitweise richtig gemerkt, dass man absinkt wenn man auf eine bestimmte Stelle getreten ist. Im Flur hat sich das mittlerweile wieder einigermaßen gelegt aber die Schlafzimmertür streift noch immer. Das haben wir dem Vermieter auch schon mitgeteilt, der die Tür nun abschleifen möchte, dass sie nicht mehr streift, was aber eigentlich das Problem ja nicht behebt.

Außerdem sind unsere Fenster die meiste Zeit von innen nass. Vor allem morgens, da läuft richtig das Wasser runter.

Heute haben wir das mit dem Schimmel dem Vermieter mitgeteilt und warten nun darauf, dass er vorbei kommt und es sich anschaut. Er hat am Telefon noch gemeint, dass der Vormieter nie ein solches Problem hatte. Das können wir uns fast nicht vorstellen, weil der Schimmel ja in so kurzer Zeit gekommen ist, wir wohnen hier ja gerade erst seit drei Monaten. Da muss doch schon vorher irgendwas gewesen sein? Beim Einzug war die Wohnung top renoviert.

Wir wollten nun mal euren Rat einholen und wissen woher die hohe Luftfeuchtigkeit und der Schimmel kommen können, und was wir nun am besten machen? Es kann aber nicht vom falschen Lüften kommen, oder?

Außerdem hatten wir vor über Weihnachten drei Wochen wegzufahren, in der Zeit werden wir auch nicht täglich lüften können, was mir jetzt schon große Sorgen bereitet.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße, Amira

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Gesundheit, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, Lüften, Luftfeuchtigkeit, Schlafzimmer

Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

Mieterhöhung, Mietminderung, Vermieter

Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter

Wie die Hausverwaltung dazu bewegen den Mietern unter mir Druck zu machen (Wohnung stinkt nach Rauch, Lärm)?

Die Nachbarn (Rentner) unter mir sind Raucher. Ihre Wohnung stinkt permanent nach Zigarette und etwas modrig. Wenn sie im Hausflur waren, merkt man dies sofort an dem ekelhaften Gestank und man muss die Fenster weit aufmachen um das wegzukriegen. Wenn man einige Meter hinter ihnen geht, merkt man wie sie stinken.

Selbst wenn sie mit angekippten Fenster lüften, muss ich meine Fenster schließen, da der Gestank ihrer Wohnung nach oben zieht. Meinen Balkon kann ich deshalb nur selten nutzen, da sie auch über Nacht dort ihr Fenster angekippt lassen und der gesamte Balkon nach deren Wohnung stinkt.

Sie sind nachtaktiv und immer bis nach Mitternacht wach und ich höre ihren Fernseher dabei. Es poltert mehrmals in der Woche einfach so mitten in der Nacht und das kommt auch von denen.

Die Nachbarn hatten mir schonmal klar gemacht, dass denen das egal ist, dass sie meine Nachtruhe stören (obwohl sie wissen, dass ich vor 5 Uhr aufstehen muss wegen Arbeit).

Demnächst kommt ein Vertreter der Hausverwaltung und will bei mir gucken, ob man was abdichten kann, sodass man auf dem Balkon dies mindern kann.

Er weiß bereits Bescheid, dass ich mit dieser Geruchsbelästigung nicht klarkomme, doch wie kann ich ihn überzeugen, dass er was in die Wege leitet und nicht Wache stehen muss beim Lüften und endlich mal meinen Balkon öfters nutzen und nachts auch mal ohne Ohrstöpsel schlafen kann?

Ich habe gelesen, dass Geruchsbelästigung zur Abmahnung oder gar Kündigung führen kann, aber:

Die unter mir wohnen länger als ich hier, meine Vermieterin lehnte eine Mietminderung wegen des Rauchens (da ging es noch nicht darum, dass ich nicht lüften kann wegen dem Gestank ihrer Wohnung) bereits mit Anwaltschreiben ab und sie und die Vermieterin von der Wohnung unter uns sind verwandt.

Ich frage mich da jedoch, ob die nichtmal daran denken, dass nach deren Auszug sie mehr für das Renovieren zahlen sollten, da ich mir bei dem Gestank schwer vorstellen kann, dass einfache Renovierungsarbeiten ausreichen.

Kündigung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Abmahnung, Mietminderung, Vermieter, Gesetz, Lärm, Zigaretten, Hausverwaltung, Lärmbelästigung, Nachbarn, Rauchgeruch, Geruchsbelästigung

Wie weit darf die Miete gemindert werden?

Hallo,

Ich lebe in einer 40qm großen, 2 Zimmerwohnung, in der (Regen)Wasser von der Wohnzimmerdecke tropft. Über dem Teil meines Wohnzimmers befindet sich der Balkon des Nachbars über mir. Dieser Balkon ist undicht, so dass das Wasser von dort zu mir durchsickert, wodurch ein unangenehmer Geruch in meinem Wohnzimmer entsteht. An der Zimmerdecke bilden sich schon mehrere Wasserflecken ab. An einer anderen Wand in meiner Küche bildet sich Schimmel und feuchtet meine Küchenschränke an. Meinem Vermieter haben mein voriger Nachbar (der oben wohnte) und ich, dies per Email mitgeteilt, ca. Anfang diesen Jahres. Bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen. Als es vor ca. 20 Tagen wieder regnerischer wurde, habe ich dem Vermieter ein Einschreiben geschrieben, in dem ich ihn darüber in Kenntnis setzte dass es rein regnet. Bis Heute ging er auf dieses Thema nicht ein.

Ich würde nun eine Mietminderung von 20-25% ansetzen, und ihm das natürlich per Einschreiben mitteilen. Wie erfahre ich nun, wie hoch genau ich die Minderung ansetzen darf?

Hinzu kommt noch, dass das Licht im Hausflur seit etwas mehr als 1 Jahr nicht funktioniert, und der Türsummer samt Gegensprechanlage auch seit langer Zeit defekt ist, so das ich ständig aus dem 2. OG (mit Taschenlampe, am Abend) runter rennen muss um die Tür zu öffnen.

Mein Hauptproblem betrifft den ersten Absatz mit der Feuchtigkeit und dem Schimmel, dennoch, wenn ich schon eine Mietminderung ankündigen muss, würde ich gerne alle Mängel miteinbeziehen

Anbei 2 Fotos, eins zeigt den Schimmel in der Küche, das andere zeigt 7 wasserflecken, durch die das Wasser kommt im Wohnzimmer.

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Schimmel, Mietminderung

Gastherme fällt immer beim Duschen aus und Vermieter streitet das ab und verweigert Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels, was noch tun?

Guten Nachmittag liebe Community,

seit Einbau Anfang diesen Jahres fällt meine Gastherme bei Wind ab ca.20kmh aus. Was relativ häufig vorkommt, sie schaltet immer beim Duschen ab ca.5 Minuten ab und zeigt dann den Fehler F25 an. Handelt sich um ein Modell der Firma VAILLANT. Habe den VM daraufhin informiert, welcher nicht reagierte. Daraufhin rief ich den Installateur an, dieser meinte dass dies nicht an der Therme selber liegen würde, sondern am Schornstein. Ich teilte das wieder dem VM mit. Dann passierte lange nichts und irgendwann rief der Schornsteinfeger an, dass ja keine Abgasprüfung erfolgt wäre und kam vorbei um dies dann zu erledigen. Auf das Problem angesprochen meinte er erst : Ja damit muss man dann halt leben. Therme ist ja technisch okay…und dann meinte er, dass es eine Haube gäbe, die man auf den Schornstein montieren könnte und dann wäre das Problem erledigt. Teilte er dem VM auch mit.
Nun ist bis heute immer noch nichts passiert. Ich habe nun mit dem Anwalt vom Mieterschutz eine Minderung von 5% der Miete veranlasst. Nun kam ein Schreiben über den VM von Haus und Grund, indem wird der Mangel abgestritten, weil weder Installateur noch SF die Ursache bzw.den Schaden bestätigen. War ja an beiden Tagen auch nicht windig, daher konnte ich es nicht vorführen. Habe aber Protokoll geführt und ich habe einige Videos.

Habe die Befürchtung, dass das jetzt den ganzen Winter so geht und ich keine funktionierende Therme zeitweise haben werde. Kann ich irgendwie weiter Druck ausüben oder gar einen Handwerker bestellen und den in Rechnung stellen ?

Den nächsten Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst wieder Anfang Dezember bekommen

Mietwohnung, Mietminderung, Vermieter, Vaillant, Gastherme, Mietmängel

Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung

kein Balkongeländer vorhanden

Situation ist folgende. Sind zu Beginn des Jahres in die Wohnung eingezogen und haben auch direkt den Vermieter auf das fehlende Balkongeländer aufmerksam gemacht. Laut seinen Aussagen war es aufgrund der Sanierung der Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht möglich das Geländer wegen Temperaturen weit unter Null Grad anzubringen. War uns in den ersten Monaten auch ehrlich gesagt nicht so wichtig, da man sich im Winter nich unbedingt raussetzt :). Vom Vermieter wurde uns mehrmals mündlich bestätigt das sobald die Temperaturen konstant im plus Bereich sind, das Geländer angebracht wird.Nachdem Im April sich immer noch nichts getan hat und der Vermieter auf Anrufe sowie SMS nicht reagierte, kontaktieren wir seinen Bruder der für ihn alle Sachen regelt was Verträge etc. betrifft. Nach einem telefonischen Gespräch mit ihm am 12.05.2011 wurde uns von ihm mündlich Versichert in den kommenden 3 Wochen das Geländer anzubringen, da Sie im Moment noch 1-2 weitere Angebote von Firmen einholen wollten.Mir ist bis jetzt noch unklar warum die Angebote erst jetzt eingeholt werden, bzw. bezweifel ich es auch sehr stark das es keine Firma gibt die in den ersten Jahres Monaten keine Bauaufträge annimmt.Kurz nach dem Telefonat wurde auch ein Schreiben von uns mit dem Mangel und einer angedrohten Mietminderung um 5% per Rückschein an den Vermieter gesandt falls das Geländer bis zum 02.06.2011 angebracht wird.Jetzt die Frage, da ich irgendwie immer noch das Gefühl nicht loswerde das es den Vermieter nicht interessieren wird wie die Sache weiter verlaufen sollte. Kann man im nächsten schreiben nochmal eine höhere Mietminderung androhen und durchsetzen wenn er bis dato nicht reagierte und oder der Mangel nicht behoben wurde?Ist halt in erster Linie nen Sicherheitsaspekt bei dem fehlenden Geländer im 1ten OG und das der Balkon quasi nicht nutzbar ist.

Bin für jeden Rat dankbar :)

Mietminderung, Vermieter, Balkon

Schimmel durch Wasserschaden, was nun?

Ende Januar haben wir in unserem Bad und im Schlafzimmer Wasser an Wand und Decke entdeckt. Diese Räume liegen direkt nebeneinander. Dies haben wir sofort der Vermietergesellschaft gemeldet. Man versicherte uns, dass man danach schauen wird. Nach mehrmaligen Hin und Her (ist die Gesellschaft überhaupt zuständig? Kommen die überhaupt in die Wohnung oben drüber, da der Mieter bereits ausgezogen ist, aber das Mietverhältniss noch bis Ende April läuft? Man war dann doch in der Wohnung über uns, um heraus zu finden, woher das Wasser kommt -Wannenabfluss defekt, dieser Schaden könne aber erst behoben werden, wenn das Mietverhältnis des Nachbarn über uns beendet wäre- jedoch hat sich fast eine Woche später immer noch keiner unseren Schaden angeschaut, bis ich zum Hausverwalter persönlich hinging und ihm die Bilder zeigte und das sich bereits Schimmel anfängt zu bilden) hat sich eine ganze Woche, nachdem ich den Schaden meldete eine Firma unseren Schaden angeschaut und uns wurden Bautrockner ins Bad und ins Schlafzimmer gestellt. Freude herrschte, dass überhaupt was passiert. Wie gesagt, das ganze spielte sich Ende Januar ab. Die Bautrockner hatten wir jetzt fast zwei Monate hier stehen und der Schimmel bildete sich fröhlich weiter. Nach einem Monat war ein Mitarbeiter der Firma da und stellte fest, dass die Wand immer noch pitschnass war. Bis zu dieser Woche keine Verbesserung, eher das Gegenteil. Aber woher kommt das Wasser, wenn da oben ja keiner mehr duscht o. ä ? Das ist wieder eine andere Frage. Diese Woche Donnerstag wurden die Bautrockner wieder abgeholt mit den Worten "Solang Wasser nachkommt, bringt das nix. Wir werden das weiter geben." Noch am gleichen Tag riefen wir die Vermietergesellschaft an und teilten denen das Ganze selbst mit. Man kümmere sich drum und wir werden zurückgerufen. Als wir später am Tag nochmal durchklingelten, wusste man davon nichts, man teilte uns nur mit, dass bereits ein Reparaturtermin für den 24.April vorliegt. Nachdem wir der netten Dame klarmachten, dass wir nicht so lange warten werden, da der Schimmel sich schon massiv ausgebreitet hat, und das, wenn nicht bald was passiert (ohne Fristsetzung), wir die Miete mindern werden, meinte sie daraufhin, dass sie eine E-Mail an die zuständige Stelle schreiben wird und dass sich jemand bei uns melden wird. So, dies war wie gesagt am Donnerstag. Meine Frage ist jetzt eigentlich, was wir nun tun können. Können wir mit der nachsten Miete eine Minderung ansetzen, da der Schaden ja schon seit 2 Monaten bekannt ist, oder muss ich nun trotzdem eine Frist einräumen? Und wenn eine Frist von z.b. 2 Wochen, was ja in den nächsten Monat mit rein geht, und nach der Frist aber endlich was passiert, kann ich dann trotzdem für Mai die Miete mindern? Oder kann ich sogar rückwirkend mindern? Ich blick bei den ganzen Paragraphen und verschiedenen Urteilen nicht mehr durch... Oder erstmal abwarten, bis hoffentlich ein Rückruf kommt? Was nun? Danke fürs durchlesen und für die Hilfe.

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Schimmel, Mietminderung, Wasserschaden

Eichung vom Wasserzähler abgelaufen, schlimm, was jetzt?

Durch unsere Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015 die wir vor kurzem bekamen möchten wir gerne unseren Wasserverbrauch, wenn möglich, etwas senken. Schreiben es uns nun wöchentlich/monatlich auf und auch wie viel WaMa so schluckt etc., damit wir da vielleicht auch schon mal was ändern können.

So, nun habe ich aber durch Zufall wegen dieser Eichung der Wasserzähler gestern Abend etwas gelesen und bin mal ins Bad. Gut unser WWZ wurde jährlich gewechselt (da steht inzwischen auch drauf bis 2021 geeicht), aber der KWZ seit einigen Jahren nicht mehr. Auf dem KWZ steht drauf das er Geeicht bis 2012 wäre, das heißt doch er ist seitdem abgelaufen, oder sehe ich das falsch? Wenn die abgelaufen ist, kann das den tatsächlichen Verbrauch "fälschen"? Habe noch etwas gelesen die Kosten würden wohl nun 15% sinken, dadurch das er abgelaufen ist und das eigentlich nicht sein sollte? Wesen Pflicht ist das eigentlich das zu überprüfen? Mieter oder Vermieter bzw. die Genossenschaft? Mich wundert das es dem von Minol nie aufgefallen ist, wenn denen das wahrscheinlich wiederum auch herzlich egal sein wird. Nun noch eine Frage, wie geht es nun weiter? Ich muss wohl der Verwaltung anrufen, denen das mitteilen und abwarten ob und was die machen und kann ich da wirklich etwas mindern oder ist das zwecklos?

Danke für eure Antworten!

Mietminderung, Nebenkosten, wasserverbrauch, Wasserzähler, Eichung

Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter

Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.

Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...

  • Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!

Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!

Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.

Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.

Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?

Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!

Mietminderung, Vermieter, Rauchmelder, Ruhestörung

Kakerlaken im Wohnheim, Mietminderung und fristlose Kündigung?

Hallo.

Ich bin am Anfang April in einem neunen Studentenwohnheim eingezogen und finde seitdem häufig Kakerlaken in meinem Zimmer.

Erst versuchte ich so wenig wie mögliche Lebensmitteln im Zimmer zu halten, alle Lebensmitteln zu verpacken und vor allem das Zimmer oft zu putzen. Auch keine Müll außer ein normaler Abfalleimer für Papier und so (kein Essen drin) steht im Zimmer.

Aber Kakerlaken tauchen noch auf. Zumindest 10 habe ich selber getötet (und danach den Boden/die Wand gereinigt).

Ich habe die Verwaltung schriftlich gemeldet, aber sie greifen gar keine Maßnamen dagegen.

Kann ich die Mietminderung bekommen?

Habe ich das Recht den Mietvertrag sofort fristlos zu kündigen wenn ich eine neue Wohnung finde? (Nach dem Mietvertrag ist nomalerweise die Kündigung nur Semesterweise möglich, aber ich will nicht mit Kakerlaken noch 5 Monaten leben. Eine neue Wohnung, habe ich schon eigentlich eine Absicht).

Zusätzlich zum Kakerlakenproblem fehlt im Wohnheim die Kabelverbindung zum Internet, die auf der Webseite des Wohnheims beschrieben ist. Der Lan-anschluss ist kaputt/funktioniert nicht aber die Verwaltung lehnt Reparatur des Aschlusses ab und sagt nur "Bitte W-lan nutzen". W-lan ist auch nicht so gut, oft wird Streaming mit geringerer Qualität abgebrochen.

Wie bekommt man die Mietminderung oder wie macht man den Vermieter mich erlauben fristlos zu kündigen?

Bitte geben Sie mir Rat, genau was für Aktion ich treten kann.

LG

Mietrecht, Mietminderung, fristlose Kündigung, Kakerlaken, Ungezieferbekämpfung

Mietminderung bei Klo ohne Lüftung

Hallo,

ich wohne seit fast 4 Jahren in einer großen WG. Mitten in dieser WG existiert ein Klo, nicht unser einziges, welches komplett von der Außenluft abgeschnitten ist. Kein Fenster keine Lüftung.

Dieser Zustand wurde von uns immer als gegeben akzeptiert. Letztes Jahr kam aber die Idee auf dieses Klo zu entfernen um an der Stelle Wohnraum zu gewinnen und ein kleines Zimmer mit Fenster zu einem ordentlichem Bad zu machen. Hintergrund dazu ist, dass bei Einbau eine Lüftung diese entweder durch zwei weitere Zimmer oder unsere Küche verlaufen müsste.

Diesen ganzen Sachverhalt haben wir unserem Vermieter mitgeteilt und dieser schickte uns auch einen Architekten vorbei, damit der sich das mal anschaut.

Trotz mehrfacher Nachfrage passiert dann jedoch weiter nix und erst jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Reaktion bekommen. Der Umbau mit neuem Bad würde angeblich 35.000 Euro kosten und wir sollen uns daran mit 300 Euro pro Monat beteiligen oder wir bekommen eine Lüftung quer durch die ganze Wohnung, für uns kostenlos.

Das wollen wir beides aber nicht so haben. Uns erscheint der Preis für den Umbau viel zu hoch und wir wissen auch nicht ob wir daran überhaupt so enorm beteiligt werden dürfen. Eine Lüftung quer durch die Wohnung steigert den Wert der restlichen Räume definitiv auch nicht.

Deshalb nun die Frage: Dürfen wir auf Grund der fehlenden Lüftung die Miete mindern? Um wieviel dürfen wir mindern? Dürfen wir sie auch nachträglich mindern? Mangel wurde ja schon vor 12 Monaten mitgeteilt und besteht schon viel länger.Ist eine eventuell auf uns zukommende Baustelle auch Minderungsgrund?

Sind 35.000 Euro für einen Umbau (Neues Bad plus weitere Tätigkeiten) angemessen?Ist eine solche Mieterhöhung (ca.30%) zulässig?

Für jegliche Infos dazu bin ich sehr dankbar.

Bad, Mietrecht, Mietminderung, Toilette, Lüftung, Umbau

Hundekot von Vermieter auf gemeinsamen Grundstück?

Schönen Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in Miete, in einem Häuschen mit angrenzender Scheune, worin sich mein Motorrad, Fahrrad und mein Holz zum heizen befindet. Hinten befindet sich auch noch ein Haus ( Vermieterin ) und vorne in dem Haus wohnt die Mutter (ältere Dame). Beide haben einen Hund. Wir haben einen ca 5-7 m breiten Hof mit einem Steinweg, der sich bis nach hinten erstreckt. Leider befindet sich nur vor meinem Haus im Hof eine Rasenfläche, bzw Freifläche, wo die Hunde ihr Geschäft verrichten können, auch des öfteren vor meinem Scheunentor. Ich habe sie jetzt schon ein paar mal daraufhingewiesen, dass sie es doch bitte wegmachen soll, weil ich jetzt schon ein paar mal reingetreten bin, wurde aber immer mit einem: ,,ich kann auch nicht immer alles sehen'' oder ''wenn es dunkel ist, kann sie nicht schauen'' abgestempelt, was mir tierisch auf den Sack geht. Die Frau arbeitet zurzeit nicht, ist arbeitssuchend & sitzt den ganzen Tag vor der Glotze. Achja, die hellste Birne im Leuchtturm scheint sie auch nicht zu sein. Ich habs mit Reden versucht, aber vergebens. Es liegt auch teilweise tagelang ein Haufen, obwohl sie täglich (auch bei Tageslicht) den Hof vor zu ihrer Mutter läuft. Soll kein jammern sein, ich arbeite 3 - Schicht, habe nur eine Holzheizung, muss täglich mehrmals ''über'' den Hof in meine Scheune & habe keine keine Möglichkeit, ausser mit einer Taschenlampe den Hof zu beleuchten, bevor ich in meiner Scheune bin.

Gibt es jemand, der mir sagen kann, was ich eventuell tun kann? Vielleicht auch auf rechtlichem Wege?

Vielen Dank schonmal.

Hund, Mietminderung, Vermieter, entsorgen, Grundstück, Hundekot, Nachbarn, Nachbarschaft, gemeinsam

Vermieter hält sich nicht an absprachen.. Miete Mindern?!??

Guten Tag,

Also ich bin am 1.9.2016 in meine Wohnung eingezogen. Am 20.07.2016 hab ich sie besichtigt und die Wohnung musste noch komplett fertig gemacht werden. Mein Vermieter hat mir mehrere male versichert das er bis zum 1.09 fertig sein würde. Unter anderem wollte er fertig machen : 1. Neuen Fußboden 2. Neue Fenster + Rollos 3. Küchen Fenster raus Terrassentür rein und auf den Anbau halt die Terrasse. 4. Neue Duschwand

Leider ist aus gar nichts etwas geworden.. im Gegenteil..

Es ist immer noch der kaputte Bodenbelag drin wie vorher, zusätzlich gibt es in der gesamten Wohnung keine Fußleisten.

Fenster wurden eingebaut am 15.09,  Rollos wurden keine mehr eingebaut. Wie die Fenster eingebaut worden sind können Sie ja an den Fotos sehen. Es ist überwiegend Eiskalt in der Wohnung.

Eine Terrassen Tür wurde zwar eingebaut aber das war es auch schon.

Das Waschbecken kann ich nicht benutzen weil alles von innen völlig verschimmelt und raus gebrochen ist. Zusätzlich läuft es unten aus dem Abfluss ununterbrochen aus. Ich hab selbst den Wasserzulauf ganz ausgestellt aber es läuft trotzdem. Ich würde ja selbst ein neues Abflussrohr anbringen aber das ist in einem Schrank eingebaut. Eine neue Duschwand gibt es natürlich auch nicht.

Nirgendwo sind die Verkleidungen der Steckdosen dran.

In einer Zimmertür ist ein Loch.

Die Kaltmiete beträgt 290€, er möchte 1000€ Kaution für die Wohnung, ist das überhaupt so richtig? 

Ich beziehe ALG2 -

Um ein Darlehen beim Jobcenter auf Kaution zu stellen benötigen Sie das Übergabe Protokoll.. Nur mein Vermieter ist tatsächlich der Meinung das die Wohnung keinerlei Mängel aufweist!!!  Ich hab das Übergabe Protokoll NICHT unterschrieben, er steht täglich vor meiner Tür und brüllt mich an.

Ich weiß nicht wie ich weiter handeln soll.

Wie ist das mit einer Mietminderung? Wie muss ich da vorgehen? 

Ich bedanke mich schon mal!!! 

Fenster, Abfluss, Mietminderung