Unbenutzbare Toilette?

1 Antwort

Mach eine Ersatzvornahme nach § 536 a BGB und die Kosten nach § 556 b auf den Vermieter umlegen. Teile dein Vorhaben dem Vermieter mit. Hast du noch keine Instandsetzungfrist gesetzt, dann muss du das zuerst tun. So geht es wohl am schnellsten.