Mietminderung, wenn die Versicherung die Sanierung bewusst rauszögert, das Zimmer jedoch bewohnbar ist?

3 Antworten

Hallo Ellen,

deine Beschreibung ist leider nicht so recht nachvollziehbar.

Zunächst sollten einmal die Vertragsverhältnisse geklärt werden.

Die Mietminderung betrifft den Mietvertrag zwischen dir und deinem Vermieter.

Die Versicherung reguliert den Schaden des Verursachers (Versicherungsnehmers).

Offensichtlich handelt es sich hier um einen Wasserschaden. Wer hat diesen zu verantworten?

Du schreibst:

 jedoch habe ich ein 1,5m großes Loch an der Decke

Wie kam es zu einem Loch in der Decke von 1½ Meter Durchmesser?

Du schreibst:

Einfach aus dem Grund, dass die Versicherung mich hinhält und das nicht sein kann?

Wenn die Nutzung deiner Wohnung aufgrund des Wasserschadens nur eingeschränkt möglich ist, wäre eine Mietminderung sicherlich begründet.

Diese müsstest du gegenüber deinem Vermieter geltend machen. Dein Vermieter wiederum kann für den Mietausfall Schadenersatz von der Versicherung verlangen.

Du schreibst:

Ob der Nachbar seinen Schaden behoben hat, weiß leider niemand

Für die Schäden des Nachbarn wäre eigentlich auch die Versicherung zuständig.

Du schreibst:

Die Versicherung zögert die Sanierung hinaus. 

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Je länger die Beseitigung der Mängel dauert, desto länger müsste die Versicherung auch Schadenersatz leisten.

Nachgefragt:

  • Was ist eigentlich passiert?
  • Wer hat den Wasserschaden verursacht?
  • Wer sich Versicherungsnehmer?
  • Was sagt dein Vermieter zum Sachverhalt?
  • Warum ist das Zimmer wieder nutzbar, wenn die Versicherung die Schäden nicht beseitigt?

Du schreibst:

Jetzt heißt es plötzlich auch, "es wird eine neue Firma für die Sanierung gesucht". 

Wie begründet die Versicherung diese Mitteilung?

Woher weißt du, dass die Versicherung keinen Schadenersatz an den Vermieter (Eigentümer) geleistet hat?

Die Versicherung hält dich nicht hin.

Versuche selber mal eine Schadensanierungsfirma zu finden die innerhalb 6 Monaten Zeit hat! Da wirst du ein Auge kriegen.

Das wird kein Selbstläufer. Wenn du juristisch zu Unrecht oder zu hoch minderst, kann dir fristlos gekündigt werden. Und es muss eingeschätzt werden, ob/inwieweit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist.
Ohne juristische Beratung würde ich das nicht machen. Vielleicht mal ab zum Mieterschutzbund?