Betrugsverdacht - Kann ich als Käufer aus einem privaten Kaufvertrag austreten?

Hallo,

und zwar liegt hier folgendes Problem vor. Vor ungefähr einem Monat habe ich eine Ware in höhe von 520 Euro von einer privaten Person über ein Forum gekauft. Vor ungefähr 3 Wochen hat der Verkäufer die Ware angeblich an die DHL übergeben. Mir wurde für über eine Woche nichts am Status angezeigt. Ich gehe davon aus, dass mir eine falsche Sendenummer zugeschickt wurde. Ich habe zigmal nach einem Bild von der Quittung verlangt aber es kamen immer wieder irgendwelche ausreden, die Sendenummer ist angeblich richtig. SO vor 2 Wochen hat dieser Verkäufer mich angeschrieben und gesagt, dass Paket wurde an ihn zurückgesendet? Wieso sollte die DHL das Paket, welches er angeblich abgegeben hat nochmal an ihn zurücksenden? Am 19.02.2019 hat er das Paket angeblich nochmal an die Hermes übergeben und mir eine Sendenummer zugeschickt. Am nächsten Tag stand bei der Sendeverfolgung "wurde elektronisch angekündigt" und das schon seit dem 20.02.2019! Angeblich wurde das Paket von einem Hermesboten abgeholt jedoch hat sich immer noch nichts am Status geändert und es kann doch nichts sein, dass es so lange dauert? Ich have Hermes 2 mal kontaktiert und gefragt ob die von irgendetwas wissen und die meinten nur dass es online angekündigt wurde aber dass noch nichts bei denen angekommen ist. Jetzt habe ich die Schnauze voll und gehe stark davon aus, dass ich betrogen wurde. Wenn der Verkäufer mir sagt, das Paket wurde abgeholt aber Hermes wiederum sagt, nein bei denen ist noch nichts angekommen, dann kann da doch was nicht stimmen, oder? Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wie kann ich aus dem Kaufvertrag austreten. Kann ich mein Geld zu einem bestimmten Zeitpunk zurückverlangen? Per Mahnbescheid? Ich weiß nicht mehr weiter. 520 Euro sind nicht wenig und ich habe keine Lust mehr länger zu warten, da immer wieder irgendwelche Ausreden erfunden werden.

Vielen Dank im Voraus

Betrug, Recht, Kaufvertrag, Hermes
Online Händler verweigert Lieferung mit Kaufvertrag Anfechtung?

Ist die Sache für einen Rechtsanwalt reif genug ?

Welche Chancen habe ich ?

Auf dem Internetplattform https://www.real.de bei einem Verkäufer habe ich

drei Käufe abgeschlossen und sofort per PayPal bezahlt. 

insgesamt 34 x 24er Pack 400gr/Dose Felix Katzenfutter 

(816 Dosen) für 173,85€  

Ein Schnäppchen-Preis 0,21€/Dose gegen gewöhnlich zum Beispiel bei Fressnapf 0,62€/Dose

Nach einpaar Tagen habe ich 3 Versandbestätigungen bekommen, jedoch ohne Sendungsinformationen. Auf meine Anfrage von Sendungsnummer (4 Tage nach angebliche Lieferung !) hat der Verkäufer geantwortet, die Lieferung sei nicht auffindbar und Suchauftrag sei bereits eingeleitet. Bei allen 3 Bestellungen !

Na klar - gelogen.

Die weitere 2 Wochen... Lüge über Lüge : "wünschen Sie Neuversand ?", "Artikel steht nicht zur Verfügung", "Ersatzlieferung", "Alternative Lieferung" und so weiter.

Allerdings hat der Verkäufer mit seinen vielen lügnerischen Antworten jedes Mal die Gültigkeit des Kaufvertrages bestätigt.

Als ich Real-Kundenservice eingeschaltet habe, wurde ich angefordert Fotos oder einen Beleg für das Angebot von einem 24er Pack hochzuladen. So habe ich festgestellt, dass Angebotsbeschreibung im Nachhinein geändert wurde und mir die Beweise geraubt sind, die Änderungen auf meine Kaufbestätigung bzw Kaufhistorien sich auswirkt und die Tatsachen verdreht.

Inzwischen bekomme ich 16 Dosen anstatt 816 Dosen zugeliefert, was ich als Betrugsversuch bei Real reklamiert habe. Der Verkäufer hat dann behauptet, dass das Teillieferung ist.

Nach über 3 Wochen Nachrichtenverkehr und nachträglich korrigierter Angebotsbeschreibung , wo eine normale Dose Felix Katzenfutter ein astronomischer Preis von 4,29 EUR hat, beim gültigem Kaufvertrag schreibt mir Real-Kundenservice:

"Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, fechten wir diesen hiermit noch einmal vorsorglich explizit für die drei Bestellungen aufgrund eines Erklärungsirrtums an". ......"es kam bei den von Ihnen bestellten Artikeln jeweils zu einer falschen Angebotsbeschreibung auf unserer Seite, die wir inzwischen korrigiert haben. Der korrekte Lieferumfang der bestellten Artikel besteht jeweils lediglich aus einer Dose." ....................."dass eine Nachsendung der mehr als 700 Dosen nicht erfolgen wird."

Ich darf die erhaltene 16 Dosen für aktualisierte Preis behalten oder zurückschicken und mit 50 Euro Vertröstung zufrieden bleiben.

Meine Frage: hat es einen Sinn die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben ?

Online-Shop, Recht, Kaufvertrag, rechtsauskunft, anfechtung
EBay Fakekauf, was nun?

Hey Leute,

Mein Fall:

ich habe einen Schuhe, Nike Jordan 1 x Off White NRG white, ersteigert und habe einen Fake erhalten. Jetzt würde ich gerne den Verkäufer kontaktieren und den Kaufvertrag nichtig machen. In diesem Fall hat er in der Produktbeschreibung angegeben das dies ein privater Verkauf ist und er somit keine Rücknahme, Reklamation und Gewährleistung duldet. Als Marke hat er „Off! White“ angegeben, also auch nicht Nike. Der Schuh wurde als „Nike Air Jordan 1 Off White NRG Retro Sneakers 44,5 10.5 Neu“ verkauft also so der Produkt Titel. In der Beschreibung steht folgendes:

Nike Air Jordan 1 x Off-White

Zum Verkauf stehen brandneue und ungetragene Nike Air Jordan 1 x Off-White NRG Sneaker.

Größe: 44.5 - US 10.5 - UK 9.5

Der Karton ist an einer Ecke etwas eingedrückt durch den Transport im Flugzeug (war ein Abverkauf aus Kanada, leider ohne Rechnung). Im Karton befinden sich 4 paar Schnürsenkel. 

Schuhe sind ungetragen und haben noch die originalen Verpackungsmaterialien (siehe Bild). Da vielen Sammlern der Karton heilig ist, werden die Schuhe in einem separaten Karton versandt. 

Versand spätestens einen Tag nach Zahlungseingang.

Privatverkauf: keine Rücknahme, Reklamation und Gewährleistung! 

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meine Frage ist jetzt, kann man in diesem Fall noch was machen? (Geld zurück bekommen usw). Oder bin ich selber schuld und es ist rechtlich nichts mehr möglich.

LG

Anwalt, Kaufrecht, Kaufvertrag, eBay Betrug
Wie lange gilt ein Angebot auf eBay-Kleinanzeigen?

Servus zusammen,

der Fragetitel mag etwas irreführend sein, deshalb hier nochmal genauer anhand eines Beispiels gefragt:

Verkäufer V bietet auf eBay Kleinanzeigen ein Produkt P (Preis auf Verhandlungsbasis) an.

Interessent I schreibt V an und fragt "90€?".

Daraufhin antwortet ihm V "100€ inklusive Versand?".

So, das ist zwar jetzt kein Gespräch unter Kaufleuten, findet so aber wahrscheinlich tausendfach täglich statt. Das Beispiel bezieht sich natürlich auf meine aktuelle Situation. Vom Interessenten habe ich nach meinem Gegenangebot keine Reaktion mehr erhalten, dies ist aber auch erst 3 Stunden her.

Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht zu aufdringlich sein will, ich den Artikel aber gerne auf eBay einstellen würde. Ich denke, ich habe im Beispiel ein verbindliches Angebot abgegeben, aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn mir der Interessant antwortet, dass es ok ist.

Deshalb kann ich jetzt ja nicht einfach den Artikel auf eBay stellen, wo er evtl. in einer Stunde über die Sofort-Kaufen-Option gekauft und bezahlt wird und dem Interessenten auf eBay Kleinanzeigen mitteilen, dass der Artikel schon verkauft wurde.

Oder doch? Wie lange gilt denn so ein Angebot? Auf eBay laufen die Preisvorschläge ja nach wenigen Tagen ab und verlieren so ihre Gültigkeit. Wie sieht das bei schriftlichen Angeboten aus?

Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken und kann dem Interessenten auch einfach schreiben, dass ich heute noch eine Antwort brauche?

Recht, eBay, Kaufvertrag, Gesetz, Vertrag, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Jura, Kauf
Neuwagenkauf mit 6 Monate Händlerzulassung - Was muss als Käufer beachtet werden?

Hallo,

Habe am Freitag einen Kia Stonic gekauft. Das Fahrzeug hat einen Listenpreis von 23.400 Euro. Der Hauspreis beim Händler betrug 19.950 Euro. Ich selbst fahre einen VW Touran Euro 4 Diesel mit 220.000km, der nun 16 Jahre alt wird. Beim Händler habe ich meinen Touran für 1600 Euro abgegeben, da er zu den alten Dieselfahrzeugen gehört. Mein altes Fahrzeug darf ich bis diesen Freitag noch nutzen.

Der Händler hat mir 17 Zoll Winterreifen auf Alufelgen für 1100 Euro sowie noch Extras im Wert von 100 Euro, also 1200 Euro Rabatt gegeben. Zusätzlich sind die 1600 Euro für das alte Fahrzeug, dass das Autohaus angekauft hat abgezogen worden. Wir sind bei einem Preis von 19.500 Euro gelandet. Den Kaufvertrag haben wir beide unterzeichnet.

Als Bedingung vermerkte der Händler, dass er das Fahrzeug nur so günstig abgeben kann, wenn es die ersten 6 Monate auf einen Mitarbeiter des Autohauses zugelassen werden kann. Nur so könnte er es unter dem Hauspreis abgeben und nur so würde er eine Provision erhalten. Nach 6 Monaten kann das Auto problemlos umgemeldet werden. Nutzen darf ich das Fahrzeug ab kommenden Freitag bereits, wo ich das alte Fahrzeug tausche. Mir ist bewusst, dass ich als zweiter Fahrzeughalter dann im Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief stehen werde.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:

1. Wer ist rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs ab kommenden Freitag? (Kaufvertrag Gültigkeit?)

2. Was muss ich beachten, bevor ich das Geld am kommenden Mittwoch überweise? (Versicherung, Absicherung, Autohaus möchte am Tauschtag das Geld am Konto haben)

3. Wie regle ich den Zeitpunkt, dass nach 6 Monaten das Neufahrzeug ohne Probleme auf mich umgemeldet werden kann? (Brauche ich hier einen Vertrag? Gibt es hier ein Musterschreiben?)

4. Wie wird für die 6 Monate, dass mit der KFZ- Versicherung geregelt?

(Muss ich oder das Autohaus den Touran abmelden? Immerhin muss ich noch zum Händler fahren. Wird die KFZ Versicherung vom Autohaus für die 6 Monate übernommen oder muss ich dies selbst bezahlen?

Aktuell habe ich eine KFZ Versicherung bei der Allianz und möchte gerne zu einer anderen Versicherung wechseln. Habe ich laut Sonderkündigungsrecht "Neuwagenkauf" das Recht, die Versicherung jetzt wechseln zu können? Oder muss das Autohaus den Touran abmelden und mit der Abmeldung bekommt meine Versicherung automatisch eine Meldung zur Kündigung wegen Fahrzeugabeldung? Ab wann muss das Neufahrzeug versichert sein?

Wie gehe ich vor, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin?

Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Neuwagen, Rabatt, Neufahrzeug, günstiger Preis, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wer ist im Recht? (Hund)?

Hallo, ich brauche dringend eine Antwort.

kurz zusammen gefasst, es geht um einen Hund!

ich habe vor ca. 1 Woche einen Welpen gekauft ( 100€Anzahlung bei Abholung)

mit einem Kaufvertrag! Die Dame sollte noch 700€ von mir bekommen. Sie hat mir gesagt das der Hund gesund ist, das sie beim Tierarzt war und alles in Ordnung war.

Nun habe ich bei unserem Tierarzt erfahren das er einen Nabelbruch hat, und das schon länger. Habe die Verkäuferin natürlich sofort kontaktiert aber sie sagt das ihr nichts bekannt war.

wir haben uns daher auf einen restbetrag von 400€ geeinigt, da er bald operiert werden muss und die OP kosten um die 300€ betragen.

jetzt hat sich rausgestellt das sie nie mit ihm bei einem Tierarzt gewesen ist. Also hat sie gelogen. Mein Tierarzt hat gestern rausgefunden durch den Chip, das der Hund ein sogenannter Kofferraum ist. Er wurde aus Kroatien nach Deutschland gebracht. Das wurde mir ebenfalls nicht gesagt!

es existieren keine Papiere darüber, somit ist das illegal.

als ich sie heute darauf angesprochen habe, wurde sie sehr frech und beleidigend, als ich ihr sagte das ich ihr nichts mehr zahle. Sie sagt es sei nicht illegal, möchte von unserem Vertrag zurück treten und den Hund wieder haben oder die 400€ haben.

meine Frage ist jetzt, wer ist im recht? Kann sie wirklich den Hund zurück verlangen? Muss ich ihr die vereinbarten 400€ Euro zahlen?

oder bin ich im Recht und ihr steht nichts zu? Ich möchte den Hund auf keinen Fall zurück zu ihr geben! Das ist keine Option

mich hoffe ihr konntet das geschrieben alles verstehen und mir weiter helfen.

bitte um schnelle Antworten

Danke im Voraus

Hund, Recht, Kaufvertrag, Vertragsrecht
eBay-Kleinanzeigen Käufer meint, Ware wäre defekt?

Hallo,

ich habe vor kurzem Boxen auf eBay Kleinanzeigen verkauft, die in einwandfreiem Zustand waren.

Nun meldet der Käufer, dass angeblich Dellen in den Boxen gewesen wären und die Boxen "brummen", was definitiv nicht der Fall gewesen ist, weil ich die Boxen bis zum Versand noch selbst in Benutzung hatte und somit weiß, dass dort nichts war.

Ich habe dem Käufer nun des Öfteren gesagt, dass das beim Versand passiert sein muss und er sich an DHL wenden soll.

Das will er aber vehement nicht tun, weil es ja "altersbedingte Schäden" seien und die Boxen somit nicht einwandfrei (wie es in der Anzeige drin stand) waren.

Vor dem Versand habe ich ihm zusätzlich nochmal Bilder der Boxen von allen Seiten geschickt (hat er angefordert), wo er die Möglichkeit hatte, nochmal vom Kaufvertrag zurückzutreten, jedoch meinte er, dass alles in Ordnung sei und ich sie verschicken soll. (jetzt im Anschluss markiert er mir auf meinen eigenen Bildern angebliche Stellen, wo Dellen zu sehen sein sollen)

Er will den Fall jetzt an Paypal senden, obwohl er mit Paypal Friends gezahlt hat.

Was kann ich nun tun? Mehr als darauf hinweisen, dass die Boxen einwandfrei waren und er sich gefälligst an DHL wenden soll, kann man ja nicht.

Mir kommt's so vor, als würde er - mal die Nationalität des Käufers außen vor gelassen -, zu irgend einer Verbrecherbande gehören, die so Leute auf eBay Kleinanzeigen abzocken.

Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Kleinanzeigen, Anzeige, Klage, PayPal
Darf ich defekte Ware trotz Gebrauchsspuren umtauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mir Anfang des Monats eine Designerhandtasche in weiß bestellt.

Schon zu Anfang fiel mir auf, dass das Leder der Tasche an einer Stelle sehr sehr dünn, fast brüchig ist. Daraufhin kontaktierte ich direkt ein paar Tage nach dem Warenerhalt den Kundendienst, welcher jedoch leider nur Englisch sprach. Da es mich bis dahin nicht zu sehr störte, unternahm ich erst einmal nichts Weiteres. Vor ein paar Tagen bemerkte ich dann, dass ein paar Nähte besonders die in der Nähe einiger Reißverschlüsse begannen sich blau zu verfärben. Da das Leder dort nicht glatt ist, konnte es auch nicht durch abwischen entfernt werden. Des Weiteren bemerkte ich, dass an einer Naht sogar ein Faden herausragte. Daraufhin wählte ich erneut den Kundendienst. Diesmal konnte der Mitarbeiter deutsch und nahm meine Mängel entgegen. Eigentlich rief ich nur für Pflegetipps an, um die blauen Verfärbungen zu beseitigen. Die Mitarbeiterin erzählte mir dann jedoch von sich aus, dass sie glaubte, ich hätte defekte Ware erhalten. Ich sollte ihr dann Fotos der Tasche per E-Mail senden. Dies tat ich und sie setzte sich mit der dafür zuständigen Abteilung auseinander. Schriftlich per E-Mail bestätigte mir das Modehaus die Reklamation der Tasche. Nach Warenerhalt würde ich also mein Geld zurück bekommen.

Da ich während dieses Vorgangs nicht zuhause war, musste ich gestern also mit der Tasche zurückreisen. Nun habe ich gesehen, dass an einem Messingknopf jetzt eine Schramme ist. Falls ich jetzt mit der Tasche irgendwo gegen gestoßen sein sollte, wäre dies ja meine eigene Schuld. Außerdem sieht man diese Macke auf den vorherigen Bildern ja nicht.

Denkt ihr sie werden die Tasche trotzdem zurücknehmen?

Ich habe das Modell bereits nochmal neu bestellt.

Kaufvertrag, Gesetz, Reklamation, Verkauf, defekte Ware, Reklamationsrecht

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