Wir haben eine beschädigte Ledercouch vom Möbelhaus geliefert bekommen - Was können wir tun?

Wir haben im Januar bei einem großen Möbelhaus in NRW eine Ledercouch bestellt. Diese wurde im April geliefert. Im Leder auf der Sitzfläche (Sichtbereich) ist ein Schnitt. Nach vielen e-mails und Telefonaten (u.a. Fotonachweis) gab es einen Termin mit einem Gutachter, der bestätigt hat, dass es sich um einen Schnitt handelt, wahrscheinlich von einem Cutter-Messer. Im Termin mit dem Gutachter ist uns eine Nachbesserung (Kleben des Schnittes) angeboten worden, die wir abgelehnt haben. Wir haben den Wunsch geäußert, dass entweder der beschädigte Teil der Couch (die Eckcouch besteht aus 2 Teilen) oder die gesamte Couch ausgetauscht wird. Das Möbelhaus beruft sich nun auf ein Nachbesserungsrecht und fordert uns auf die Couch kleben zu lassen. Frage: Müssen wir die Reparatur akzeptieren oder können wir auf einen Austausch bestehen? Falls die Reparatur zu akzeptieren ist, können wir doch sicherlich eine Wertminderung erwarten, oder? Wie berechnet sich diese? Es handelt sich um eine Echtleder-Couch im Wert von ca. 3000 €. Für den Defekt in der Couch hatten wir 200 € einbehalten. Da wir auch einen Tisch im Wert von 200 € gekauft hatten, der aufgrund einer falschen Lieferung von uns storniert wurde, verweigert das Möbelhaus außerdem die Rückzahlung der 200 € für den Tisch. Sie berufen sich auf den noch offenen Betrag über 200 € (für die Couch). Deswegen verweigern wir aktuell die Abholung des Tisches. Haben Sie eine Empfehlung für uns? Unser Wunsch wäre die zeitnahe -Überweisung der 200 € -Abholung des Tisches -Austausch der gesamten Couch oder des defekten Teils

Rechtsanwalt, Kaufvertrag, beschaedigung, Reklamation, Umtausch, Möbelhaus
Vom Kaufvertrag zurücktreten bei einem Grabstein, wenn Steinmetz Nachbesserung ablehnt?

Ich hatte bei einem Steinmetz als Bestattungspflichtige einen Grabstein bestellt, inklusive Beschriftung usw.

Problem 1: Der Steinmetz beschriftete den falschen Stein. Dann war sogar auf dem falschen Stein das falsche Motiv. Wir hatten das reklamiert und der richtige Stein wurde genommen, korrekt beschriftet, mit neuem Motiv. Der Steinmetz hat den Stein aufgestellt und uns eine WhatsApp Nachricht zukommen lassen, dass wir bezahlen sollen. Einen Tag später sind wir zum Grab und stellten fest, dass neben dem Motiv ein Loch ist. Am hinteren Teil sind Kratzer und Spuren des Transportes zu sehen. Der Stein hat damit also Mängel. Und leider vorne extremst sichtbar.

Natürlich haben wir den Schaden gemeldet und per Fax geschickt. Der Steinmetz ist im Urlaub gewesen, was wir natürlich nicht wussten. Er bestreitet aber die Mängel und will sie auch nicht ausbessern und will den Stein dann auch entfernen und uns aber die Kosten für die Umstände in Rechnung stellen. Ich denke, er meint die Beschriftung, Fahrtkosten etc.

Nun haben wir dem Steinmetz, aufgrund seiner Ablehnung der Nachbesserung, den Rücktritt vom Kaufvertrag verkündet und per Fax zugesandt. Die Post ist am nächsten Tag raus.

Wer ist hier im Recht? Ist die Ablehnung der Nachbesserung per WhatsApp auch rechtens? Können wir vom Kaufvertrag wirklich so zurücktreten?

Danke für die Rückantwort.

Kaufvertrag, Grabstein, Steinmetz, Dienstleistungsvertrag
Darf man ein Hund weiter verkaufen obwohl der Schutzvertrag es verbietet?

Hallo,wir haben seid paar Tagen einen Mobs Welpen aufgenommen.Leider haben wir fest gestellt das unsere Katzen und der Hund sich nicht verstehen.

Die Katzen leben schon drei Jahre lang zusammen und verstehen sich eigentlich sehr gut aber seid der Hund da ist bekämpfen sie sich auch gegenseitig.

Der Kauf war auch kein Spontankauf. Wir haben über ein Jahr überlegt und hatten schon andere Hunde in der Wohnung ohne Probleme ( vom Besucher).

Ich habe auch der ehemaligen Besitzerin gesagt das wir Katzen haben und auch demnächst umziehen werden ( ein Monat noch) . Sie ist keine Züchterin und es war nur ein versehen meinte sie.Sie hat einen Schutzvertrag geschrieben in im dem steht das falls es dem Hund schlecht geht oder wir ihn weiterverkaufen das sie ihn wieder unentgeltlich zurück bekommt.Die Schutzgebühr steht als "Preis" auf dem Vertrag und waren 500€.

Heute ist der dritte Tag und es wird täglich schlimmer, habe auch der Dame bescheid gesagt und sie meinte nur sie würden den Hund wieder nehmen aber ohne das Geld zurück geben. Und falls wir den Hund weiterverkaufen, kann sie anhand der Chipnummer den sie noch haben es herausfinden und zeigen uns an.( Ist es rechtlich das sie diese Nummer noch hat?)

Und sie besteht darauf noch zwei Wochen zu warten und dann nochmal zureden. ( So weit ich weis gibt es eine zwei Wöchige Widerrufsfrist bei Kaufverträgen)

Wir möchten eigentlich den Hund behalten aber es geht leider nicht wegen den Katzen und die waren zuerst da.

Was kann ich tun? Ist ein Verkauf Möglich? oder kann ich sagen das der Vertrag so keine Gültigkeit hat (Hab mal gelesen das solche Klauseln keine Wirkung haben da ein Hund leider als ein Gegenstand angesehen wird) und das Geld zurück fordern?

Edit:

Danke schon mal für die Antworten ich möchte nur für die Zukunft wissen, falls es nicht besser wird, ob wir verklagt werden können falls wir ihn weitergeben

Hund, Recht, Kaufvertrag, Tierrechte, schutzvertrag
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Hauskauf - Wann ist was fällig?

Wir stecken grade mitten im Hauskauf…Beim Notar waren wir schon nur werde ich aus dem Passus bzgl. der Zahlungsfälligkeit im Kaufvertrag und Übergabe nicht so wirklich schlau. Darin steht folgendes:

„§ 5 Kaufpreisfälligkeit Der Kaufpreis ist am 31.03.2016 zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt jedoch frühestens eine Woche nach dem Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen ein: 1. #Die für den Erwerber in diesem Vertrag beantragte Eigentumsvormerkung muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Eigentumsvormerkung dürfen nur die in dieser Urkunde genannten Belastungen des Vertragsgegenstandes nach Abt. II und III des Grundbuchs und gegebenenfalls Finanzierungsgrundpfandrechte des Erwerbers vorgehen. 2. #Die erforderliche Bescheinigung der zuständigen Behörden über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss erteilt sein.

Über das Vorliegen der Zahlungsvoraussetzungen werden sich die Vertragsschließenden selbst informieren. Eine Betreuungstätigkeit des Notars wird nicht gewünscht. Der Kaufpreis ist zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Konto des Veräußerers bei der xxxxxxxxxx, zu entrichten.“

§ 8 Übergabe, Steuern, Abgaben u. Gefahrübergang

Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstands erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Kaufpreiszahlung…

§ 10 Vermietung, Verpachtung

Der Vertragsgegenstand wird vom Veräußerer selbst bewohnt, Dieser verpflichtet sich zur vollständigen Räumung des Vertragsgegenstandes bis zum 31.03.2016…“

o.g. Teile des Kaufvertrags sind nur Passagen welche ich denke das wichtige enthalten, also nicht der ganze Vertrag.

Die nötigen Bescheinigungen u. Eigentumsvormerkung etc. sind da (außer Zahlungsaufforderung vom Notar) Nun bin ich mir unsicher ob wir überhaupt noch eine noch eine Zahlungsaufforderung vom notar bekommen? Die Bank sagt, das gibt es immer, aber für mich hört sich das so an, als müsste ich zum 31.03.2016 automatisch zahlen oder?

Derzeit wohnt der Verkäufer noch in dem Haus. Müssen wir nun auch zum 31.03.2016 zahlen wenn der Verkäufer noch darin wohnt oder verschiebt sich die Zahlungsfälligkeit dann der Räumung durch den Verkäufer entsprechend?

Wie lange darf sich der Verkäufer nach Zahlungseingang noch mit der Schlüsselübergabe zeitlassen?

Kaufvertrag, Hauskauf, Zahlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kaufvertrag