Wie muss ein Kaufvertrag aussehen, wenn ein Autohänlder im Auftrag verkauft?
Ich habe bei einem Autohändler ein Auto gekauft. Dieser hat es im Kuindenauftrag verkauft. Im Kaufvertrag hat er lediglich "im Auftrag" drübergeschrieben, sich als Verkäufer eingetragen und auch unterschrieben. Den Namen seines Kunden in dessen Auftrag er das Auto verkauft haben will, steht nicht im Vertrag. Die Gewährleistung hat der Händler ausgeschlossen. Nun ist es so, das das Auto einen Motorschaden hat, nach nichtmal 4 Wochen. Wer haftet? Mit dem Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief habe ich bei der Vermittlung des Autos nicht gesprochen.
2 Antworten
Niemand haftet. Der Händler wußte wahrscheinlich vom Schaden und hat deshalb "Privat" verkauft. Niemand sollte von einem Händler im Auftrag einen Wagen kaufen.
Auf dem Vertragsformular steht der Verkäufer, der Vermittler und der Käufer. Der Vermittler ist bevollmächtigt den Kaufpreis in Empfang zu nehmen und die Papiere auszuhändigen. Den Vermittlungsauftrag kann er i.A. unterschreiben. Den Verkäufer musst du nicht persönlich kennenlernen.
Wenn er sich als Verkäufer eingetragen hat, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen, auch nicht mit dem Hinweis "im Auftrag".
PS: Dies ist natürlich keine Rechtsberatung von mir.