Fehler im Kaufvertrag privater Autoverkauf
Hallo,
wir haben vor 6 Wochen unser Auto privat verkauft mit Kaufvertrag. Dieser beinhaltet jedoch einen Fehler und zwar habe ich 2 Vorbesitzer eingetragen anstatt 3. Nun fordert der Käufer die Rücknahme des Fahrzeugs bzw. durch Wertminderung Geld zurück.
Kann er das überhaupt? Dieser Fehler war auch nicht arglisitig oder so.
Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.
3 Antworten
Eigentlich hätte ihm dieser Fehler schon auffallen müssen, als er das Fahrzeug übernommen hat. Spätestens da sollte man einen Blick in den Fahrzeugbrief werfen. Wieso kommt er erst nach sechs Wochen damit an?
Als arglistige Täuschung kann man das nicht auslegen. Es ist aus dem Fahrzeugbrief klar ersichtlich, wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug hat. Arglistig wäre, wenn man Schäden verschweigt, die so nicht erkennbar sind, z.B. reparierte Unfallschäden, oder wenn man gar den Kilometerstand zurückgedreht hat. Ich glaube auch nicht, dass das vom Fahrzeugwert her ein großer Unterschied ist, ob das Fahrzeug zwei oder drei Vorbesitzer hat. Ich denke mal, dass er da nicht viel machen kann.
Nope das kann er nicht. er sieht anhand der Fahrzeugpapiere ganz genau wieviele Halter dass das Fahrzeug hatte. er kann sie sogar identifizieren.
Das zählt nicht als Argument.
Nö, das kann er m.E. nicht. Das ist ja nicht ein eigentlicher Mangel, den du verschwiegen hast und das Auto ist ja deswegen auch nicht weniger Wert.