Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit Grund genug für Rücktritt vom Kaufvertrag?

Folgender Sachverhalt:

Habe vor ca 1 Jahr einen Sony TV (X9005A) über den Onlineshop Satking erstanden, TV lief soweit einwandfrei, dann auf einmal fiel mir vor paar Wochen ein gelblicher Fleck in der Mitte auf, der innerhalb des Panels sich mit einem Durchmesser von ca 30cm verbreitet. Der TV wurde von mir sachgemäß mit einer Durchschnittsdauer von 3-5h täglich betrieben.

Nun folgte nach dem ersten Anruf bei Sony eine Reihe von Lösungsvorschlägen, um den TV mittels Einstellungen und Softwareresets neu zu kalibrieren und so den Fehler zu beseitigen oder zu vermindern, dies schlug jedoch fehl. Als Sony schließlich nun eingesehen hatte dass es sich eindeutig um ein Hardwaredefekt handelt bot man mir nun an, das Gerät gegen das direkte Nachfolgemodell X9005B auszutauschen, da eine Reparatur aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatzteile nicht möglich wäre. Nun gibt es aber folgenden gravierenden Unterschied zwischen beiden Modellreihen. Mein Modell verfügt über 3D Polarisationstechnologie, was für mich damals das ausschlaggebende Verkaufsargument darstellte, da ich die flimmerfreie 3D Darstellung mit den leichten Brillen ohne zusätzlichen Batteriebetrieb bevorzuge. Das Nachfolgemodell der Reihe B setzt allerdings wieder auf aktive Shuttertechnologie, was ein leichtes Flimmern mit sich bringt und bei mir auf Dauer unweigerlich zu Kopfschmerzen führt. Demnach würde eine Wandlung meines Geraätes mit passivem 3D zu einem anderen Gerät mit aktivem 3D nicht eine Nachbesserung darstellen, sondern eher eine Verschlechterung bedeuten. Es gibt allerdings mittlerweile ein Modell C, das wieder mit der passiven 3D Darstellung arbeitet. Ich habe Sony darum gebeten, mir anstelle des B Modells das C Modell zu liefern auch mit meinem Entgegenkommen, eine mögliche Zuzahlung zu tätigen. Nach erneuter Prüfung der Fachabteilung hat man aber meinen Vorschlag abgelehnt, da laut Sonys System ein Austausch nur mit einem direktem Nachfolgemodell möglich sei und mir wurde nun zugemutet, als einzig mögliche Option Modell B zu nehmen in Erwägung zu ziehen, da eine Verschlechterung nicht gegeben sei und von mir nur eine subjektive Betrachtung wäre. Daraufhin habe ich gefragt, ob die Option einer Gutschrift oder Kostenrückerstattung bestünde, daraufhin wurde mir gesagt, dass das nur der Servicepartner entscheiden kann und es in dem Fall eher negativ ausfallen würde.

Darf Sony innerhalb der Garantieansprüche wirklich zu solchen Methoden greifen und den Kunden mit einem Ersatzgerät abfertigen, das nur die Firma vorschlagen darf und nach Kundenbetrachtung gesehn eher eine Verschlechterung darstellt? Sony argumentiert nicht mit kundengerechten Features sondern technschen Daten auf dem Blatt, was nach deren Ansicht im Gesamten eine bessere Leistung darstellt. Man kann aber doch auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen? Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert, da er auf seiner Website keine Sonygeräte mehr anbietet. Daher nun meine Frage, was habe ich für Möglichkeiten bzw. besteht

TV, Kaufvertrag, Sony, Garantie, Umtausch, Wandlung
Massa Haus GmbH Hausvertrag kostenlos Kündigen?

Hilfe!

Über ein Angebot im Internet sind wir auf Massa Haus GmbH aufmerksam geworden. Also gleich angerufen um zu Fragen wo sich das Grundstück befindet. Am Telefon könne er es uns nicht sagen,wir sollten einen Termin machen. An dem vereinbarten Termin war unser Berater nicht da, was für uns ziemlich Ärgerlich war, weil wir gut 1 Stunde fahrt hatten. Ein Kollege hat sich dan um uns gekümmert. Problem war nur, das der Berater uns nicht sagen konnte wo das Grundstück ist. Aber wir haben uns trotzdem mehrere Pakette angeschaut und und waren sehr begeistert über den Aktionspreis Januar. Um die Frage wo das Grundstück ist, wollte er sich kümmern.  2 Tage später kam dann auch der Anruf und ein neuer Termin zwecks Besichtigung das Grundstückes wurde vereinbart.

Bevor wir das Grundstück sehen konnten, wurden Verträge gemacht "Das würde Zeitsparen und uns das Angebot sichern. Wir könnten jederzeit ohne Probleme zurück treten, da im Vertrag noch kein Grundstück eingetragen ist, kommt auch keine Finanzierung zustande"

Von dem Grundstück waren wir nicht begeistert. Alles dicht an dicht, Grundstück im Sumpf, so dämlich geschnitten das man nicht weiß wie man das Haus setzen soll und das Beste, die Eisenbahn 500meter weg.

Kann man uns zwingen das Grundstück oder ein Ähnliches zu nehmen und kann man Schadensersatz von uns vordern?

Haben nun einen Anwalt beauftragt

Kündigung, Kaufvertrag, fertighaus
gefälschte Fahrzeugpapiere (Sonderfall) Hilfe, was tun?

Hallo,

ich habe mir ein Auto gekauft aus privater Hand. Das Auto hat italiensiche Papiere. Nun gab es ein Problem bei der Anmeldung. Undzwar wurde mir von der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass es schon deutsche Papiere für dieses Auto gibt. Und das Auto wurde sogar letzt Jahr mit diesen deutschen Papieren zugelassen. Das kann aber garnicht sein, da mein Vorbesitzer seit 2 Jahren im Besitz des Autos war und diesen in italien zugelassen hat( alles nachweisbar). Nun kann ich das Auto nicht anmelden. Die Zualssungstelle hat mir ebenfals gesagt, dass die Farbe auf den deutschen Papieren Blau ist. (ein Scan der DE Papiere liegen in der Datenbank der Zulassungstelle). Jedoch ist das Auto Schwarz Orginal-Ab Werk. Ich vermute das die DE Papiere evtl zugefälscht sind oder das es sich dort um ein Zahlendreher handelt. Und dass jemand dann mit dieser Zulassung, ein anderes Auto unterhält.

Jedenfalls sind meine it. Papiere Orginal (habe sie Prüfen lassen). Das Auto ist auch nicht gestohlen. Alles ist absolut so wie es sein soll. Jedoch ist es mir ein Rätsel, wie plötzliche diese deutschen Papiere in Umlauf gekommen sind. Da ich überhaupt nicht weiß, was ich jetzt machen soll, suche ich hier Rat. Soll ich zur polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt machen? Kümmert sich dann die Staatsanwaltschaft darum? Schließlich hat jemand ein Auto zugelassen ohne es je bessen zuhaben. Oder bleibt mir nur mein Rechtsanwalt, der mich natürlich eine menge Geld kosten wird. Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Und bitte keine Antwort: wie kann man auch nur ein Auto mit italienischen papieren kaufen.... Das bringt mir leider nichts.

Auto, Anwalt, Kaufvertrag, Fahrzeug, Autokauf, Staatsanwaltschaft, Zulassung, gefälscht, Fahrzeugpapiere
Eigentumsnachweis Hund

Hallo, ich habe ein Problem mit dem Eigentumsnachweis von "meinem" Hund. Folgende Situation.

Seit 2010 besitze ich einen Hund (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben) und habe sie auch bis Sommer 2014 ausgebildet (Rettungshund, Begleithundeprüfung, EIgnungstest, Hundeschule, und und und). In allen Papieren, Steuer, Kaufvertrag, Impfpass, Nachweise unserer Teilnahmen an Prüfungen, u.v.m. steht mein Name. Da ist in dieser Zeit bei meinem Eltern gewohnt habe, ist sie somit auch dort großgeworden.

Sommer 2014 habe ich mich für einen Auslandsaufengthalt entschieden und werde wohl auch nicht mehr nach Deutschland zurück kommen. Mit meinen Eltern habe ich vor meiner Abreise Sommer 2014 besprochen, dass bis ich wieder nach Deutschland komme, "passen" sie auf den Hund auf, auch wieso oft, wenn ich mal nicht zu Hause war (Verhältnis war immer super entspannt zu dem Thema "wir passen auf den Hund mal auf"). Alles aber nur mündlich besprochen und auf freundschaftlicher Ebene. Freunde von mir haben sie zu den Trainingsabenden abgeholt und sind auch spazieren gegangen.

Nun ist folgendes Problem, als meine Mutter erfahren hat, dass ich nicht nach D zurück komme, ist sie völlig ausgeflippt und ihr einzigster Stz seitdem ist "der Hund bleibt hier". Über ein normales Gespräch ist nicht mehr zu denken, da sie nun denkt, da sie aufgepasst hat, dass es ihr Hund ist und sie will sie nicht mehr hergeben (hat auch mit ihrem egoistischen Charakter zu tun). Ich habe sie darauf vorbereitet, dass ich meinen Hund in ca. 1 Jahr abhole und dann in meine neue Heimat nehmen- ihre Aussage "der Hund bleibt hier"

Wichtige Fakten noch:

  • sie hat den Hund beim Kauf zur Hälfte bezahlt (aber das hat sie freiwillig gemacht- und hat noch gedrängt, dass sie auch was zahlen will für den Hund)

  • sie bezahlt das Futter für den Hund seit Beginn (also 2010), da sie in einem Center arbeitet und somit Rabatt auf das Futter bekommt

  • die Versicherung läuft über meinen Vater und seine Gesamtversicherung (der würde mir den Hund heute zuschicken und sieht auch, dass der Hund mir gehört, kommt leider nicht gegen meine Mutter an)

  • ab und zu hat sie Spielzeug gekauft oder mal 1-2 Tierarztrechnungen

Wie sieht es mit den ganzen Fakten aus? Hat sie Anspruch auf den Hund auf irgendeine Art und Weise? Wenn ich zurück nach Deutschland komme, kann ich den Hund einfach mitnehmen oder muss ich alles zuvor mit einem Anwalt durchgehen und den Hund mit einer Verfügung dann zu mir holen? Da wir nur einen mündliche Abmachung hatten, gibt es ihr irgendwelche Ansprüche? Generell gesehen, wie sehen meine Chancen auf meinen Hund aus?

Nur als kleine Info, mein Vater steht völlig hinter mir, hat es auch so verstanden, dass der Hund nur in Pflege bei meinen Eltern ist bis ich sie wieder nehme und würde mir auch als Zeuge zur Verfügung stehen. Leider ist meine Mutter in Sachen "Verlust" nicht ganz einfach und wird sich bis aufs letzte weigern, den Hund mir zu geben.

Ich hoffe auf positive Rückmeldungen.Danke

Pflege, Hund, Recht, Kaufvertrag, Eigentum, Nachweis
Möbel gekauft ohne Maße im Vertrag. Nun falsche MAße erhalten.

Hallo,

ich habe mir ein Sofa gekauft, welches aus 5 Modulen besteht gekauft.

Nur leider ist ein Modul zu kurz.

Ich habe auch leider unterschrieben, das ich das Modull "Zwischenelement T 100" habe will nur dachte ich es sei 130cm lang und nicht 97cm. Ich habe der Verkäuferin gesagt, was ich haben will. Wie kann ich riechen das Sie was anderes aufschreibt?

Ich kann ja die Produkte und deren Maße nicht.

Nun ist es mir bei der Lieferung sofort auf gefallen.

Der Lieferschein war auch sehr eindeutig (das standen dann Maße drinne) und ich habe es sofort reklamiert und nach Absprache mit dem Möbelgeschäft 300€ einbehalten (bis zur Klärung).

Ich habe mich sofort mit dem Möbelgeschäft in Verbindung gesetzt und wollte dass die die Sachen austauchen, aber die nehmen nichts zurück.

Dazu kaufen geht auch nur wenn ich denen die 300€ gebe 450€ für das Modul zahle, welches ich eigentlich haben wollte und das falsche Modul "wegschmeiße" da meine Wand auch nicht ewig lang ist.

Nun sind die Herren nicht gesprächsbereit, obwohl ich mehre Lösungen angeboten habe. Es geht weder der Chef, noch der, der es verbockt ans Telefon.

Nur der Praktikant und der lässt vom Chef ausrichten:

"Laut Kaufvertrag ist alles richtig" und bei mir ist schon die erste Mahnung eingeflogen.

Welches Recht habe ich und gibt es Gesetzestext oder Präsidenzfälle dazu?

(Ich war leider im Laden und hab dort unterschrieben)

Danke für eure Antworten, ich kann leider nicht mehr schlafen.

Möbel, Kaufvertrag, Kaufberatung, Lieferung
Auto privat verkauft, Käufer will Kauf rückgängig machen + Anwalt

Ich habe am 6.3 - via Ebay - meinen Wagen verkauft. Der Käufer hat gut 20 Std vor Ende der Auktion geboten. Nach beendeter Auktion telefonierten und besprachen die Abholung eine gute Woche später. Am Abholtag rief der Käufer mich morgens um 10.00Uhr an, er habe ja jetzt erst die Auktionsbeschreibung gelesen und er weiß ja garnicht, ob er mit dem Wagen 600km nachhause fahren könnte. (Ich hatte div Mängel beschrieben und den Wagen als Bastler-Kfz verkauft) Bereits dort hieß es, ja der Wagen könnte ja unterwegs einen Motorschaden haben und er kommt nicht nachhause. Ich fragte ihn, was er denn jetzt will - es besteht ein Kaufvertrag und es ist einiges beschrieben. Er handelte bereits am Telefon. Nach langem hin und her kam er dann doch. Vorort fing er gleich an rum zu nörgeln, das Auto sei ein anderes als das auf den Bildern. Er brach als erstes dann den Ölpeilstab ab. Man hätte ja nicht gesehen, das der Wagen einen Unfallschaden?! hat.. ich hatte keinen, habe aber auch nicht geschriebe - hatte einen oder hatte keinen, weil ich es einfach nicht wusste. Dann hieß es, ja also preislich muss ich Ihm da entgegen kommen. Die Sommerreifen seien ja komplett blank. Zu dem Zeitpunkt, hatte ich nicht auf dem Zettel, das auch dort stand - MÜSSEN NEU! Dann hatte ich nicht gesehen, das der eine Nebelscheinwerfer Wasser hatte. Da wurde er laut, ja also die Kosten 150 Euro- die muss ich jawohl vom Preis runtergehen. Ich weigerte mich. Kulanterweise bin ich ihm dann 37Euro entgegen gekommen, damit ich meine Ruhe habe. Ach er nörgelte an allem. Es kam quasi mit vorankündigung. Der Anruf reichte mir schon. Ich hatte es erahnt. Dann machte er das Handschuhfach kaputt, ausgeharkt, keine Ahnung. Ja das wäre ich ja auch gewesen. Er fuhr dann damit nachhause und das Elend nahm seinen Lauf. Er rief mich gut 30 Stunden später an (nachts um 23.00) - mehrfach. Haustelefon. Festnetz. Ich habe Kinder und wir schliefen bereits - ok danach nicht mehr. So ging es dann weiter. 30 Anrufe und Bedrohungen, wenn ich nicht an mein Telefon gehe waren nichts. Dann kam die Ebaybewertung. Auto hat einen Motorschaden. Warum wunderte mich das jetzt nicht? Er möchte den Wagen zurückgeben.

Meinerseits wurden alle mir bekannten Mängel notiert. Da ich Gebäudereiniger bin und kein KFZ Mechaniker und auch rein garkeine Ahnung von der Materie habe, schrieb ich an als Bastler KFZ. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen. Zusätzlich gab es einen privaten Kaufvertrag, der alles ausschließt.

Nun nervt der Anwalt ab. Kauf rückgängig machen. Sie erlassen mir auch eine Differenz. Ich denke mal, das ich garnichts machen muss - oder? (Bastler KFZ und Mängel so weit es geht angegen und sogar geschrieben, ich habe keine Ahnung. Bin Laie) Es kam auch schon vorher die Ankündigung, er geht auch zum Anwalt, wenn ihm das Auto so nicht zu sagt. Hätte ich geahnt, welch Nerverei das ist. Hätte er den Wagen da lassen können.

eBay, Kaufvertrag, Gewährleistung, kaeufer, Verkäufer, Rücknahme, rückgängig
Auto Privat verkauft, nach 1 Tag Zahnriemen wohl gerissen, Käufer fordert Geld zurück...

Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.

Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.

Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.

Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf

Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.

In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"

Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.

bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?

Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.

Auto, Gebrauchtwagen, Geld, Recht, Kaufvertrag, Gericht, Autokauf, Autoverkauf, Klage
Auto Kaufvertrag , aber Käufer erscheint nicht

Hallo zusammen ,

wir haben unser Auto im Internet ausgeschrieben, innerhalb von wenigen Sekunden hatten wir den ersten Anrufer und haben das Auto auch an diesen für 600,00 EUR verkauft. Er wollte, dass wir gleich auf seiner Internetseite einen Kaufvertrag abschließen.

In diesen Vertrag ist das Auto angegeben, der Preis und den Abgabetermin ( 24.01.2015). Darunter habe ich unterschrieben und Ihm den Vertrag zukommen lassen.

Unter Sondervereinbarungen steht folgender Text :

Dieser Vertrag ist bindend für beide Parteien und gültig, Rücktritt ausgeschlossen, der Verkäufer erklärt das dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Recht dritter drauf hat. Nach der Übergabe gibt es keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebraucht Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen Kfz-Brief und Schein. Änderungswünsche hinsichtlich des Abholtermins sollten beiderseits ausschließlich per E-Mail und unter Verwendung der bisherigen Absenderdaten mitgeteilt bzw.vereinbart werden.

Meine Frage ist nun folgende:

Ich habe schon öfters jetzt gelesen das diese Käufer gar nicht erscheinen. Es soll aber Betrugsfälle gegeben haben, in denen dann der Verkäufer das Auto anderweitig verkauft hat da er vom potentiellen Käufer nichts mehr hörte. Ein paar Tage später dann hat sich dieser potentielle Käufer aber wieder gemeldet und wollte das bereits verkaufte Auto haben da er nun einen Kunden für das Auto hat. Da das Auto weg war wollte er Schadensersatz haben da er das Auto bereits weiterverkauft hat..

Meine Frage nun , bricht der Vertrag wenn er nicht wie im Kaufvertrag steht am 24.01.2015 erschein ? Kann ich dann das Auto anderweitig verkaufen oder auf was muss ich dann achten ?

Ich kann ja nicht das Auto ewig daheim stehen lassen nur weil der sich evtl. nochmal meldet…

Kaufvertrag, Autokauf, Verkauf
Verkäufer möchte Schlüssel nicht herausgeben

Guten Abend, ich habe da mal ein paar Fragen zum oben genanntem Thema.

Vor einem Monat ( 30.12.2014 ) habe ich auf einem Anzeigen-Onlineportal (Kleinanzeigen.ebay.de) eine Kleingartenanlage gefunden und habe mich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Er hat mir die Kleingartenanlage gezeigt und ich bin im nachhinein zu dem Entschluss gekommen, diese käuflich zu erwerben. Nun ja, ein Vertrag wurde ausgemacht. Eine Anzahlung von 500€ wurde am selben Tag noch gemacht. Im Kaufvertrag steht, dass ich noch bis zum 31.01.2015 Zeit habe, die Restsumme zu begleichen. Dort steht ebenfalls, dass die Schlüssel am selben Tag übergeben werden, wenn ich auch die Restsumme begleiche. Das heißt, er wäre nach § 433 BGB dazu verpflichtet, mir die Schlüssel bei der Restsummen-Zahlung zu übergeben. Im nachhinein hat er dies beneint, mit der Aussage, er möchte erst die Restsumme haben und dann würde er erst den Vorstand mit in's Boot nehmen. Der Vorstand sollte angeblich schon bescheid wissen, haben dies allerdings noch nicht eingewilligt. Das heißt, der Vorstand sollte bei der Geld Übergabe dabei sein, damit die dies auch genehmigen.

Nun kommen meine eigentlichen Fragen.

Was soll ich jetzt machen? Soll oder kann ich gegen ihn rechtlich vorgehen ? Ist der Vertrag jetzt nichtig, da die Schlüsselübergabe am selben Tag nicht möglich ist ?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen, samhakim

Garten, Kaufvertrag, Gesetz
Kaufvertrag abbrechen? Privatverkauf

Hallo zusammen!

Es gibt bei Facebook ja und endlich viele Verkaufsgruppen, in einigen bin ich auch Mitglied und habe nun immer etwas verkauft. Leider bin ich vor ein paar Monaten an eine, ich sag mal "Betrügerin", geraten.

Wurde damals immer und immer wieder vertröstet, dass das Geld ja angeblich bald kommen sollte, dass überwiesen worden ist aber die Bank irgendwelche Probleme hat, das Geld käme angeblich wieder zurück und und und.

Die ganze Sache ging über ein Monat, und nun hab ich die Schnauze voll davon...

Nun habe ich letzten Donnerstag an jemanden etwas verkauft und wir haben Daten ausgetauscht.

Ich habe dann am Dienstag gefragt, ob denn schon überwiesen worden ist denn bei mir ist noch kein Geld eingegangen. Daraufhin kam das sie es ja angeblich vergessen hätte wegen Uni Stress oder ähnlichem. Sie würde aber 100-prozentig am nächsten Tag überweisen, da sie den Artikel ja unbedingt haben will. Ich meinte, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht habe und das Geld eigentlich bis Donnerstag auf meinem Konto sein soll.

Mir kam das alles schon spanisch vor...

Aber gestern Abend mal freundlich nachgefragt, ob denn überwiesen worden ist. Und was ein Wunder ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Habe dann geschrieben dass wenn kein Geld heute bis 19:00 Uhr eingeht oder ich heute keine Antwort erhalte, werde ich den Artikel wieder zum Verkauf freigegeben. Ich habe noch einige andere Interessenten habe und den Artikel eigentlich schnellstmöglich loswerden möchte.

Meine Frage nun, es kam ja ein Kaufvertrag zu Stande, oder? Kann ich den denn nun einfach unterbrechen beziehungsweise beenden? Ich sehe es nicht ein weder Geld noch Antwort zu erhalten und den Artikel dann noch wochenlang reservieren zu müssen...

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Muss ich irgendwie eine Frist von einer Woche lassen? Oder war das o. k. was ich geschrieben habe? Ich habe ja Zeit gegeben bis heute Abend....

Freue mich über viele hilfreiche Antworten! Grüße

verkaufen, Geld, Kaufvertrag, Konto, Privat, Privatverkauf, Überweisung
Verkäufer will nach anschuldigung Welpen zurück

Guten Abend Leute, am Sonntag haben meine Freundin und ich uns endlich einen kleinen Welpen gekauft. Soweit alles gut. Der 'Züchter' war eine privat Person und sagte uns das der Welpe aus einem ungewollten Wurf sei. Beim Kauf sagte der erste Besitzer das der Rüde gechipt, geimpft und entwurmt ist. Es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag erstellt. Heute, 2 Tage später, waren wir zur erst Kontrolle beim Tierarzt. Dieser sagte uns dann erschreckende Neuigkeiten woraufhin ich dann folgenden Text zum Erstbesitzer schickte:

"Guten abend, hier sind die Eltern vom letzten ihrer Welpen. Wir waren heute mit "dem kleinen" beim tierarzt und haben erstmal viele schockierende Nachrichten erhalten: Der kleine ist eine Hündin! Sie ist nicht gechipt. Und hat unfassbare angst vor dem Tierarzt. sowas hat der dr noch nie erlebt sagte er. Normalerweise sind welpem sehr einfache Patienten. Ich weiß nicht was für einen Tierarzt sie hatten oder wie er mit ihr umgegangen ist aber wenn er nichtmal hund und Hündin unterscheiden kann und die hunde danach panische angst vor ärzten haben (es kann nur von schlechten Erfahrungen kommen sagte unser arzt) würde ich mal über einen Wechsel des tierarztes nachdenken. Ein weiterer großer Fehler, vorallem bei welpen: nur einmal am tag füttern und soviel essen lassen wie sie wollen. Dadurch wachsen die Muskeln der welpen viel zu schnell und die Knochen kommen nicht mit. Bei großen hunden zu Übergewicht! Davon mal abgesehen das es bei zu vollem magen zu lebensgefährlicher magendrehung kommen kann.

Da ihr mann uns definitiv sagte das es ein rüde ist und das er gechipt ist haben wir eigentlich nur eine option um im sinne des gundes zu handeln und ihn nicht wieder aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen: Sie übernehmen die kosten für das chipen und die Differenz zwischen einer männlichen (ca. 200€) und weiblichen (ca. 400-500€).

Wir kommen uns leider ziemlich verarscht vor auch wenn der vorherige Kontakt sehr nett war. Ich hoffe wir können das schnell und einfach lösen."

Die von mir genannten Informationen zum futterverhalten usw hat uns der erste Besitzer bei der Übergabe erzählt.

Als Antwort kam dann grade das: "Guten abend den Hund zurück und ich gebe ihnen ihr Geld zurück und das sofort"

Was nun? :/ sind wir verpflichtet den kleinen zurück zu geben? Davon abgesehen das er sich schon an uns gewöhnt hat und wir ihn schon in unser Herz geschlossen haben will ich auch nicht das der Besitzer mit seiner Unwissenheit über Hunde den armen weiter quält.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Tiere, Hund, Recht, Kaufvertrag, Welpen

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