Auto Kaufvertrag , aber Käufer erscheint nicht

Hallo zusammen ,

wir haben unser Auto im Internet ausgeschrieben, innerhalb von wenigen Sekunden hatten wir den ersten Anrufer und haben das Auto auch an diesen für 600,00 EUR verkauft. Er wollte, dass wir gleich auf seiner Internetseite einen Kaufvertrag abschließen.

In diesen Vertrag ist das Auto angegeben, der Preis und den Abgabetermin ( 24.01.2015). Darunter habe ich unterschrieben und Ihm den Vertrag zukommen lassen.

Unter Sondervereinbarungen steht folgender Text :

Dieser Vertrag ist bindend für beide Parteien und gültig, Rücktritt ausgeschlossen, der Verkäufer erklärt das dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Recht dritter drauf hat. Nach der Übergabe gibt es keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebraucht Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen Kfz-Brief und Schein. Änderungswünsche hinsichtlich des Abholtermins sollten beiderseits ausschließlich per E-Mail und unter Verwendung der bisherigen Absenderdaten mitgeteilt bzw.vereinbart werden.

Meine Frage ist nun folgende:

Ich habe schon öfters jetzt gelesen das diese Käufer gar nicht erscheinen. Es soll aber Betrugsfälle gegeben haben, in denen dann der Verkäufer das Auto anderweitig verkauft hat da er vom potentiellen Käufer nichts mehr hörte. Ein paar Tage später dann hat sich dieser potentielle Käufer aber wieder gemeldet und wollte das bereits verkaufte Auto haben da er nun einen Kunden für das Auto hat. Da das Auto weg war wollte er Schadensersatz haben da er das Auto bereits weiterverkauft hat..

Meine Frage nun , bricht der Vertrag wenn er nicht wie im Kaufvertrag steht am 24.01.2015 erschein ? Kann ich dann das Auto anderweitig verkaufen oder auf was muss ich dann achten ?

Ich kann ja nicht das Auto ewig daheim stehen lassen nur weil der sich evtl. nochmal meldet…

Kaufvertrag, Autokauf, Verkauf
Verkäufer möchte Schlüssel nicht herausgeben

Guten Abend, ich habe da mal ein paar Fragen zum oben genanntem Thema.

Vor einem Monat ( 30.12.2014 ) habe ich auf einem Anzeigen-Onlineportal (Kleinanzeigen.ebay.de) eine Kleingartenanlage gefunden und habe mich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Er hat mir die Kleingartenanlage gezeigt und ich bin im nachhinein zu dem Entschluss gekommen, diese käuflich zu erwerben. Nun ja, ein Vertrag wurde ausgemacht. Eine Anzahlung von 500€ wurde am selben Tag noch gemacht. Im Kaufvertrag steht, dass ich noch bis zum 31.01.2015 Zeit habe, die Restsumme zu begleichen. Dort steht ebenfalls, dass die Schlüssel am selben Tag übergeben werden, wenn ich auch die Restsumme begleiche. Das heißt, er wäre nach § 433 BGB dazu verpflichtet, mir die Schlüssel bei der Restsummen-Zahlung zu übergeben. Im nachhinein hat er dies beneint, mit der Aussage, er möchte erst die Restsumme haben und dann würde er erst den Vorstand mit in's Boot nehmen. Der Vorstand sollte angeblich schon bescheid wissen, haben dies allerdings noch nicht eingewilligt. Das heißt, der Vorstand sollte bei der Geld Übergabe dabei sein, damit die dies auch genehmigen.

Nun kommen meine eigentlichen Fragen.

Was soll ich jetzt machen? Soll oder kann ich gegen ihn rechtlich vorgehen ? Ist der Vertrag jetzt nichtig, da die Schlüsselübergabe am selben Tag nicht möglich ist ?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen, samhakim

Garten, Kaufvertrag, Gesetz
Kaufvertrag abbrechen? Privatverkauf

Hallo zusammen!

Es gibt bei Facebook ja und endlich viele Verkaufsgruppen, in einigen bin ich auch Mitglied und habe nun immer etwas verkauft. Leider bin ich vor ein paar Monaten an eine, ich sag mal "Betrügerin", geraten.

Wurde damals immer und immer wieder vertröstet, dass das Geld ja angeblich bald kommen sollte, dass überwiesen worden ist aber die Bank irgendwelche Probleme hat, das Geld käme angeblich wieder zurück und und und.

Die ganze Sache ging über ein Monat, und nun hab ich die Schnauze voll davon...

Nun habe ich letzten Donnerstag an jemanden etwas verkauft und wir haben Daten ausgetauscht.

Ich habe dann am Dienstag gefragt, ob denn schon überwiesen worden ist denn bei mir ist noch kein Geld eingegangen. Daraufhin kam das sie es ja angeblich vergessen hätte wegen Uni Stress oder ähnlichem. Sie würde aber 100-prozentig am nächsten Tag überweisen, da sie den Artikel ja unbedingt haben will. Ich meinte, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht habe und das Geld eigentlich bis Donnerstag auf meinem Konto sein soll.

Mir kam das alles schon spanisch vor...

Aber gestern Abend mal freundlich nachgefragt, ob denn überwiesen worden ist. Und was ein Wunder ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Habe dann geschrieben dass wenn kein Geld heute bis 19:00 Uhr eingeht oder ich heute keine Antwort erhalte, werde ich den Artikel wieder zum Verkauf freigegeben. Ich habe noch einige andere Interessenten habe und den Artikel eigentlich schnellstmöglich loswerden möchte.

Meine Frage nun, es kam ja ein Kaufvertrag zu Stande, oder? Kann ich den denn nun einfach unterbrechen beziehungsweise beenden? Ich sehe es nicht ein weder Geld noch Antwort zu erhalten und den Artikel dann noch wochenlang reservieren zu müssen...

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Muss ich irgendwie eine Frist von einer Woche lassen? Oder war das o. k. was ich geschrieben habe? Ich habe ja Zeit gegeben bis heute Abend....

Freue mich über viele hilfreiche Antworten! Grüße

verkaufen, Geld, Kaufvertrag, Konto, Privat, Privatverkauf, Überweisung
Verkäufer will nach anschuldigung Welpen zurück

Guten Abend Leute, am Sonntag haben meine Freundin und ich uns endlich einen kleinen Welpen gekauft. Soweit alles gut. Der 'Züchter' war eine privat Person und sagte uns das der Welpe aus einem ungewollten Wurf sei. Beim Kauf sagte der erste Besitzer das der Rüde gechipt, geimpft und entwurmt ist. Es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag erstellt. Heute, 2 Tage später, waren wir zur erst Kontrolle beim Tierarzt. Dieser sagte uns dann erschreckende Neuigkeiten woraufhin ich dann folgenden Text zum Erstbesitzer schickte:

"Guten abend, hier sind die Eltern vom letzten ihrer Welpen. Wir waren heute mit "dem kleinen" beim tierarzt und haben erstmal viele schockierende Nachrichten erhalten: Der kleine ist eine Hündin! Sie ist nicht gechipt. Und hat unfassbare angst vor dem Tierarzt. sowas hat der dr noch nie erlebt sagte er. Normalerweise sind welpem sehr einfache Patienten. Ich weiß nicht was für einen Tierarzt sie hatten oder wie er mit ihr umgegangen ist aber wenn er nichtmal hund und Hündin unterscheiden kann und die hunde danach panische angst vor ärzten haben (es kann nur von schlechten Erfahrungen kommen sagte unser arzt) würde ich mal über einen Wechsel des tierarztes nachdenken. Ein weiterer großer Fehler, vorallem bei welpen: nur einmal am tag füttern und soviel essen lassen wie sie wollen. Dadurch wachsen die Muskeln der welpen viel zu schnell und die Knochen kommen nicht mit. Bei großen hunden zu Übergewicht! Davon mal abgesehen das es bei zu vollem magen zu lebensgefährlicher magendrehung kommen kann.

Da ihr mann uns definitiv sagte das es ein rüde ist und das er gechipt ist haben wir eigentlich nur eine option um im sinne des gundes zu handeln und ihn nicht wieder aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen: Sie übernehmen die kosten für das chipen und die Differenz zwischen einer männlichen (ca. 200€) und weiblichen (ca. 400-500€).

Wir kommen uns leider ziemlich verarscht vor auch wenn der vorherige Kontakt sehr nett war. Ich hoffe wir können das schnell und einfach lösen."

Die von mir genannten Informationen zum futterverhalten usw hat uns der erste Besitzer bei der Übergabe erzählt.

Als Antwort kam dann grade das: "Guten abend den Hund zurück und ich gebe ihnen ihr Geld zurück und das sofort"

Was nun? :/ sind wir verpflichtet den kleinen zurück zu geben? Davon abgesehen das er sich schon an uns gewöhnt hat und wir ihn schon in unser Herz geschlossen haben will ich auch nicht das der Besitzer mit seiner Unwissenheit über Hunde den armen weiter quält.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Tiere, Hund, Recht, Kaufvertrag, Welpen
Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

Möbel, Widerruf, Kaufvertrag, Erstattung, Geld zurück, Rückgabe, Rücktritt, Möbelhaus, Poco
Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

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Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Unterstellung eines mündlichen Kaufvertrages

Hallo,

meine Freundin war Anfang Oktober alleine in einem Küchenstudio und lies sich bzw. uns eine Küche planen (Nicht am PC sondern auf einem "Architektenblock"). Nach Absprache mit mir ist sie eine Woche später wieder alleine hin um Änderungen vorzunehmen. Es stellte sich raus, das der Verkäufer noch einen Schrank vergaß. Änderungen wurden vollzogen. Sie ist raus mit der Aussage dieses müsse sie mit ihren Mann absprechen und würde sich morgen melden, welches sie nicht tat weil wir nichts bestellt haben... und Planung unverbindlich sein sollen ;)

Jetzt aber ca.6 Wochen später haben wir vom Küchenstudio eine kleine "Karte" im Briefkasten liegen mit dem Text, die Küche sei da und wir sollen diese abholen. Wir haben natürlich sofort angerufen um klarzustellen das sie keinen Kaufvertrag unterschrieben hat. Ich gehe besser nicht auf das Telefonat ein...

Jetzt zum Problem bzw. auch Frage. Der Verkäufer meinte sie hätte ihm eine mündliche Zusage gemacht und zudem saugte er sich noch schnell Zeugen hinzu - erst Frau dann Mitarbeiter. Also im Klartext - er unterstellt meiner Freundin einen mündlichen Vertrag den sie nie gab. Zudem meint er nun noch Zeugen zu haben, welche es nicht gab. Meine Freundin hat nichts unterschrieben, lediglich ihre Daten gegeben.

Leider war sie alleine aber so könnte doch jeder Verkäufer einem Kunden welcher alleine unterwegs ist etwas verkaufen und sagen er habe einen mündlichen Vertrag. Zudem war er bzw. Sie im Büro, es wäre doch auch in seinem Interesse einem vollständigen Kaufvertrag auszudrucken und unterschreiben zu lassen - wenn nicht seine Pflicht. Ach und später kam auch nichts, sprich Kaufvertrag oder ähnliches. Also rein gar nichts. Wie sollen wir/man mit so einem (schei**) umgehen?

P.S. Private Rechtschutz haben wir bis dato nicht :(

Betrug, Kaufvertrag, Verbraucherschutz, unterstellung
Paketannahme : Probleme "Annahme verweigern"

Hallo!

Dieser Tage erheilt ich die Nachricht über ein Paket, von dem ich nicht weiß, ob ich dieses überhaupt bestellt habe (ich vermute, dass ncith); nun soll ich - da nicht bei der Zustellung anwesend gewesen - mich entscheiden, was mit dem Paket passieren soll. Dabei kam mir in den Sinn, dass es ja möglich ist, dass ich durch die Paketannahme evtl. einen "Vertrag abschließe", mit einer Firma, bzw. einem Produkt, womit ich überhaupt nichts zu tun hatte. Aber da ich dann ja die "Ware angenommen" hätte, hätte ich ja evtl. meine "Zustimmung" zum "Kaufvertrag" (Antrag + Annahme) gegeben? Ich neige also dazu, das PAKET NICHT ANZUNEHMEN. Das ist ja grundsätzzlich immer möglich, wenn man dem Paketdienst bei seinem Eintreffen vor der Haustür sagt, dass man es nicht annehmen will ("Annahme verweigert"). Aber was ist, wenn man das Paket nicht selbst angenommen hat oder dieses in meiner Abwesentheit woanders für mich hinterlegt wurde?

Daher meine Frage dazu:

Wenn Einem ein Paket zugestellt wird, und dieses in seiner Abewesenheit

-an einen Nachbarn zugestellt wurde;

  • vor die Tür gelegt wurde;

  • (auf eigenen Wunsch in Abwesenheit) bei einem bestimmten Paketshop zur Abholung abgegeben wurde;

.... ist es dann immer noch möglich, (sozusagen "verzögert" oder "Nachträglcih") die ANNAHME ZU VERWEIGERN?

Bzw.: - Ist es möglich, nach dem Öffnen des Pakets (nachträglich) die Annahme zu verweigern, wenn man z.B. das Paket zum Paketshop zurückbringt, und diesem sagt, man möchte es nicht haben?

Wer sich damit auskennt: für eine schnelle und kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar!

Recht, Kaufvertrag, Post, Paket, DPD, verweigern, Annahme
AMC Reservierung Rücktritt

Hallo,

ich habe im Mai an einer AMC Topf Party teilgenommen. In einem Gespräch mit den Vertretern, dass danach kam, habe ich mir die Töpfe zu einem bestimmten Preis reservieren lassen. D.h., wie mir einer der Herren erklärte, dass ich mir diesen Preis für ein halbes Jahr reserviere ich jedoch davon zurücktretten kann wenn ich mir dan denke ich kann es mir doch nicht leisten. Kurz darauf kam per Post eine Bestätigung von AMC über einen Kauf auf Rechnung. Daraufhin hab ich einem der Vertreter eine E-Mail geschrieben, kurz gefasst hab ich ihm geschildert, dass mir ja versprochen wurde, dass ich die Reservierung habe und davon zurücktretten kann und ich mich ja eigenltich nicht zum Kauf entschieden habe. Er antwortete mir, in einer Email, ich soll keine Angst haben, alles ist richtig wie ich sage und dabei bleicht es wie besprochen.

ich habe darufhin die Sache ein wenig liegen lassen und mir jetzt vor kurzem die Unterlagen angeguckt. An sich habe ich einen Kaufvertrag unterschrieben, halt mit einem Liefertermin Anfang 2015 und nirgendwo in diesem Vertrag steht irgendetwas davon dass es eine Reservierung ist und ich zurücktretten kan. Ich hab jetzt also außer dem münldichen Versprechen und der kurzen E-Mail nichts formelles, wo dieses Versprechen offiziel schwarz auf weiß steht.

Nun würd ich gerne die Töpfe nicht kaufen, da ich beruflich noch nicht so gut gestellt bin, dass ich es mir leisten kann. Ich muss mich noch mit dem Herren von der Party in Verbindung setzten, aber ich wollte schonmal im vorraus fragen ob jemand Erfahrungen mit dieser Reservierung hat bzw. mit dem Rücktritt davon und habe ich offiziel eigentlich was in der Hand um es durchzusetzen dass ich die Töpfe nicht kaufe, auch wenn die mir doch irgendwie damit kommen, dass ich es kaufen muss?

Wiederrufsrecht ist schon lange abgelaufen. Ich weiß, es war naiv nur auf ein mündliches Versprechen zu hören, aber ich kann es jetzt leider nicht mehr rückgängig machen.

Danke für Eure Hilfe!

Kaufvertrag, AMC, Rücktritt
Käufer hat den Fahrzeugbrief (vor Ummeldung) verloren

Hallo Zusammen,

ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe vor 4 Wochen mein Auto verkauft.

Hab dem Käufer den Brief und Fahrzeugschein übergeben, Kaufvertrag ausgefüllt und zur Zulassungsstelle + Versicherung gefaxt.

Habe angenommen die Sache hat sich für mich erledigt. 3 Wochen später habe ich bei meiner Versicherung angerufen und rausgefunden dass der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat! Hab den Käufer sofort angerufen und Er hat behauptet das Auto ist längst umgemeldet (was sich als Lüge rausgestellt hat). Ich habe den Käufer erneut gebeten das Fahrzeug umzumelden und ihn ebenfalls darauf angesprochen dass ich seit fast 1 Monat für die Versicherung und Steuer zahle. Darauf hin hat dieser mich am Telefon aufs übelste beschimpft und bedroht. So etwas habe ich noch nie erlebt.

Habe die KFZ-Zulassungsstelle kontaktiert und einen Termin zur Zwangastillegung vereinbart. Der Termin ist diese Woche.

Gerade hat mich der Käufer angrufen und war plötzlich ganz freundlich. Er behauptet er hätte den Fahrzeigbrief verloren!!

Meine Frage: Können jetzt irgendwelche Probleme auf mich zukommen weil er das Dokument verloren hat? Schließlich bin ich der letzte Eigebtümer. Ich möchte mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben und das Problem schnell lösen auch wenn ich das Geld für die Versicherung nicht mehr erstattet bekomme. Hauptsache ich muss den Typen nicht mehr sehen. Was passiert wenn er wirklich den Fahrzeigschein nicht mehr hat?

Auto, Finanzen, Kaufvertrag, Autoverkauf, fahrzeugschein
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz
Kueche wird 2+ wochen zu spaet geliefert, kann ich preis nachlass erwarten/vom kauf zurueck treten?

Hallo, ich habe vor einiger zeit eine kueche planen lassen und als liefer termin wurde mir die woche des 14.-18. Juli zugesagt. Ich muss hinzu sagen dass ich eigentlich eine etwas andere kueche wollte (farblich, griffe), aber der andere hersteller haette erst anfang August liefern koennen weshalb ich mich fuer diese entschied, die zudem preislich minimal teurer ausfiel. Nun kommt die kueche doch erst am 2. August bei mir an. Ich bin unter diesen umstaenden nicht bereit den vollen preis zu bezahlen da die dame die die kueche plante sich weder wie vereinbart vor ihrem urlaub bei mir meldete, noch mir bescheid sagte dass die kueche spaeter kommt und auch jetzt jegliche "schuld" auf andere schiebt da sie ja im urlaub war, sich aber jetzt nach ihrem urlaub auch nicht mal von selbst aus bei mir meldete. Die kueche kostet 2,700 Euro, ich habe eine anzahlung von knapp 700 Euro gemacht. Wie sieht es aus mit preis minderung, habe ich ein recht darauf wegen vertrags bruch? Wenn nicht, wuerde ich trotz allem gerne versuchen aus kulanz einen nachlass zu bekommen, was waere da meinerseits aus ein realistisches nicht unverschaemtes angebot, wie viel der restlichen 2,000 Euro sollte ich anbieten zu zahlen? Habe ich sofern mein angebot abgelehnt wird das recht auf ruecktritt vom kauf und bekomme meine anzahlung erstattet? Da ich unter diesen umstaenden dann wo anders eine kueche kaufen wuerde da ich diese wie gesagt bestellte weil sie innerhalb meines urlaubes geliefert worden waere (was ja nun hinfaellig war) und ich zudem sehr unzufrieden hier bin.

Danke im voraus.

Kaufvertrag, Preisnachlass, Lieferverzug
Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe mir im Februar (Kaufvertrag datiert vom 26.02.) einen EU-Neuwagen bestellt. Auf der mobile.de Seite, wo das Fahrzeug angeboten wurde, stand eine Lieferfrist von ca. 3 Monaten, im Kaufvertrag hat der Händler ca. 4 Monate als unverbindlichen Liefertermin eingetragen!

Ich weiß, dass der Händler nach 6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug kommt und ich Schadenersatz (wenn begründet) i.H.v. max. 5% des Kaufpreises geltend machen kann!

Das es sehr wahrscheinlich zu einem Lieferverzug kommen wird, hat mir der Händler frühzeitig signalisiert! Heute hat er mit mitgeteilt, dass er jetzt sagen könne, dass mein Fahrzeug erst im September produziert wird! Angeboten hat er mir alternativ ein (natürlich teureres) Lagerfahrzeug in abweichender Farbe (etc.) oder aber auf mein Fahrzeug zu warten!

Fakt ist: Ich hätte gerne MEIN bestelltes Fahrzeug und keine "Alternative" (schließlich zahle ich auch viel Geld für MEIN Auto)

Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Händler - sollte ich mein aktuelles Fahrzeug nicht selber verkaufen können - für einen Betrag X in Zahlung nimmt! Bereits vor 2 Monaten habe ich mein aktelles Fahrzeug aber für den Preis X + 500 € selber verkauft und mit dem Käufer einen unverb. Liefertermin im KV vereinbart, zu dem ich meinen neuen Wagen in etwa erwartet habe (im KV steht zusäzlich: Fahrzeug wird übergeben, sobald das bestellte Neufahrzeug des VK eingetroffen ist).

Nun fahre ich ca. 1.000 km im Monat und mein aktuelles Fahrzeug wird bei der Übergabe an den Käufer die im KV vereinbarte Laufleistung um mind. 3.000 km überschritten haben! Dafür möchte der Käufer eine Kaufpreisminderung i.H.v 100 €/1.000 km erreichen! Somit würde mir ein finanzieller Nachteil i.H.v. mind. 300 € entstehen. Außerdem entstehen mir Kosten für einen weiteren TÜV/HU Termin meines aktuellen Fahrzeuges, den ich jetzt noch zusätzlich durchführen muss, da das Fahrzeug TÜV-fällig wird!

Wie sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten (bitte mit § Angabe aus BGB/HGB, etc.)? Ich möchte eigentlich auf das von mir bestellte Fahrzeug warten und nicht die vom Händler angebotene Alternative nutzen "müssen". Die Mehrkosten für den TÜV/HU Termin werde ich dem Händler sicherlich in Rechnung stellen können, da eine Lieferung 6 Wochen nach Ablauf der im KV vereinbarten 4 Monate nicht möglich sein wird. Kann ich dem Verkäufer auch die Kaupreisminderung des Käufers meines Gebrauchten in Rechnung stellen? Hat der Käufer meines Gebrauchten überhaupt "das Recht", den Kaufvertrag zu mindern, bzw. evtl. sogar den KV zu anulieren, sodass mir ein weiterer Schaden entstehen würde, den ich wieder geltend machen kann?

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Kaufvertrag, kaufen
Kaufvertrag für Tier abgeschlossen, Käufer will das Tier plötzlich behalten - kann ich was tun?

Hi,

wir wollten uns von einem privaten Verkäufer eine Rassekatze zulegen, der uns auf ein Gesuch bei eBay Kleinanzeigen angeschrieben hat. Es war von Anfang an gesagt, dass wir das Tier Mitte Juli holen wollen, ich war zwei Mal dort und am 10.06. haben wir einen Kaufverträg über die Katze abgeschlossen mit einer Anzahlung von 50€.

Jetzt, eine Woche vor der Abholung, bekommen wir eine Nachricht, dass die kleine Tocher jeden Tag weint, weil das Tier bald auszieht und dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten will und das Tier behält. Wir sind natürlich nun beinahe genauso niedergeschmettert, da wir uns schon zwei Monate auf das Tier gefreut haben und in ständigem Kontakt und Bilderaustausch standen.

Wir haben einfach das Problem, dass die anderen Tiere aus dem Wurf schon weg sind, und unserer wäre jetzt der Letzte gewesen und jetzt fällt dem Balg plötzlich auf, dass sie ihn nicht hergeben will. Unverschämt und dreist, wie ich finde, schließlich ist seit Monaten klar, wer wir sind und dass wir das Tier bekommen.

Ich würde gern wissen, ob das rechtens ist. Schließlich haben wir hier einen bindenden Vertrag geschlossen.

Im Kaufvertrag steht nichts darüber, was passiert, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten will, lediglich wenn der Käufer zurücktritt. Enthalten ist folgender Passus:

"Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Tier weder verkaufen, verschenken oder verpfänden. Der Kaufpreis wird bei Übergabe vollständig bezahlt."

Heißt das jetzt, dass der Vertrag nichts wert ist, weil wir nur angezahlt und nicht vollständig bezahlt haben?

Danke.

Tiere, Katze, Kaufvertrag
rasenmäher defekt! kein umtausch, nur reparatur?

wir haben uns gestern einen neuen rasenmäher im baumarkt gekauft. haben diesen heute morgen in betrieb genommen. nach ca. 30 min mähen ist der keilriemen abgesprungen. zum glück haben wir ihn wieder drauf bekommen. dauerte keine 30 min war der keilriemen wieder ab, diesmal ist dieser in die messer gekommen, sodass eine wieder-in-betrieb-nahme ausgeschlossen war. nach sofortigem telefonischen nachfragen im baumarkt, gab man uns die auskunft, dass eine zurücknahme nicht möglich sei. man müsste den rasenmäher einschicken, um zu sehen, ob das ein garantiefall wäre. das einschicken würde mindestens 14 tage dauern, was natürlich von unserer seite aus nicht akzeptabel wäre, weil wir den rasenmäher jetzt benötigen. nach erkundigen bei bekannten, haben wir erfahren, dass diese rasenmäher des öfteren das problem haben und das an einer feder liegt, dass der keilriemen abspringt. nichts desto trotz benötigen wir nun einen rasenmäher, also fuhren wir zum baumarkt, wo man uns erneut mitteilte, dass nur eine reparatur möglich ist. man bot uns einen leihrasenmäher an, was wir nicht wollten, da wir ja für fast € 500 einen neuen rasenmäher gekauft haben und somit auch ein recht darauf haben, dass dieser einwandfrei funktioniert, ohne leihmäher und ohne mindestens 14 tage warten. ende vom lied war, dass wir den defekten rasenmäher wieder mitgenommen haben, da uns nicht ganz klar war, wie wir uns nun verhalten sollen. der verkäufer meinte noch frech, dass wir ja was anderes gemäht haben könnten, als rasen und deswegen der keilriemen abgesprungen ist. hä? na klar, ich mähe auch steine.. grml weiß jemand wie nun die sachlage ist? welchen anspruch haben wir? können wir sonstige kosten geltend machen, da der baumarkt ca. 35 km von uns entfernt ist (spritkosten, arbeitsausfall)? wir sind echt ratlos, umtausch neugerät, geld-zurück oder reparatur (ungern)?

Kaufvertrag, defekt, Baumarkt, Rasenmäher, Umtausch

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