Hallo,

ich habe mir ein neues Fahrzeug gekauft und für meinen alten ein Angebot zur Inzahlungsnahme bekommen. Da es noch um eine Restfinanzierung ging wurde ein Preis für meinen gebrauchten in das Angebot eingetragen. Es steht noch ein Dekra Termin an. Unter sonstige Vereinbarung steht: "Unter vorbehalt der technischen und optischen Prüfung im Haus"

Mein Riesenproblem ist nun das der gesetzte Wert mMn sehr niedrig ist und ich anderswo mehr bekommen könnte. Durch 2 Beulen würde der Preis wahrscheinlich noch gedrückt werden. Laut dem Kleingedruckten zahle ich allerdings 15% Strafe bei Nichtlieferung. Das habe ich natürlich erst jetzt gelesen, mir wurde es als unverbindlich dargelegt. :(

Ich würde lieber den gesetzten Wert noch selbst zuzahlen. Habe ich da rechtlich Chancen oder können sie in jedem Fall auf die 15% "ausfall" bestehen? Wenn die technische Prüfung z.b. (durch nicht erscheinen) nicht stattfindet? Sie ist immerhin bestandteil des Vertrags. Oder bin ich gar zu der Prüfung verpflichtet? Termin zur Prüfung wurde nur mündlich vereinbart.

Vielen Dank