Kann Verkäufer nach Stornierung eines Kauf bei Ebay eine Teilzahlung fordern?

3 Antworten

Vielen Dank für die ersten, schnellen Antworten.

"Weiter kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. Stimmt der Verkäufer der Auflösung des Vertrages ohne Vorbehalt zu, ist eine spätere Nachforderung nicht mehr möglich. Etwaige Forderungen wie z.B. Stornokosten hätte der Verkäufer bei der Zustimmung zur Vertragsauflösung ausdrücklich benennen müssen. "

Zum diesem Absatz ergibt sich allerdings die Frage, wie denn sonst der Vertrag dann im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden kann, wenn nicht über die Aktion "Kauf abbrechen"? Welche andere Möglichkeit hätte ich denn sonst noch gehabt?

Jetzt meine Frage: Hat der Verkäufer denn trotz Stonierung seinerseits überhaupt noch einen Anspruch auf Teilzahlung/Vollzahlung des Kaufpreises gegen mich?

Selbstverständlich: Der Transaktionsabbruch des VK beendet lediglich sein Vertragsverhältnis mit ebay, nicht aber euren wechselseitigen Erfüllungsanspruch aus Kaufvertrag :-O

Dem hate er eben nicht zugestimmt, sondern deinem Antrag auf Transaktionsabbruch. Damit erstattet ebay ihm seine Verkaufsprovision, sogar automatisch, mehr nicht: http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

Unterstellt, bei dem Artikel handelt es sich um die Ware, wie sie im Angebot bschrieben und abgebildet ist und ansonsten eine Beschaffenheit aufweist, wie sie üblich und erwartbar ist, geht dein Irrtum in der Sache, du dachtest, es sei  etwas anderes, nun mal zu deinen Lasten.

Meint, der VK kann unverändert Erfüllung eures Vertrages, mithin deine Überweisung des Kaufpreises und Annahme der Sendung beanspruchen, solange er nicht ausdrücklich vom Kaufvertrag zurücktritt. In dem Fall kann er aber Schadensersatz geltend machen, etwa Kaufpreisdifferenz zum Angebot eines unterlegenen Bieters. Auch anwaltlich vertreten und um weitere (Mahn-)Gerichtskosten erhöht, die dir zufielen (Verzugsschaden nach fruchtloser Zahlungsaufforderung 100 EUR).

G imager761





Die Sache ist einigermaßen kompliziert. Daher der Reihe nach. 

Bei der unterschiedlichen Auffassung zum Artikel wäre natürlich interessant, wo tatsächlich der Fehler liegt. Generell ist der Verkäufer für die Beschreibung verantwortlich und trägt das Risiko einer unzureichenden Beschreibung des Artikels. 

Weiter kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. Stimmt der Verkäufer der Auflösung des Vertrages ohne Vorbehalt zu, ist eine spätere Nachforderung nicht mehr möglich. Etwaige Forderungen wie z.B. Stornokosten hätte der Verkäufer bei der Zustimmung zur Vertragsauflösung ausdrücklich benennen müssen. 

Da er dies offensichtlich nicht getan hat, ist seine Nachforderung unberechtigt. 

imager761  23.05.2015, 06:45

Da er dies offensichtlich nicht getan hat, ist seine Nachforderung unberechtigt. 

Falsch: Das übersieht nun völlig, das ebay lediglich als Vermittler zwische K und VK tätig ist und auf deren Kaufvertragsschluss keinerlei Einfluss hat :-O

"Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. (...) Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für Sie rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche des Käufers haben." http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

Meint: Nur mit Rückzahlung des Kaufpreises hätte der VK konkludent Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. 

G imager761

Interesierter  23.05.2015, 14:55
@imager761

Ihr Rückschluss im letzten Absatz ist nicht korrekt.

Ich hatte deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kaufverträge grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden können. Falls dies geschehen ist, sind nachträgliche Forderungen nicht mehr möglich. Falls dies nicht geschehen ist, ist der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiter gültig.