Mehrwertsteuerrücketstattung nach Totalschaden vom auto?
Hallo ihr Lieben,
Zur Geschichte: ich hatte in Oktober einen Autounfall mit einem Totalschaden aus wirtschaftlicher Sicht.
Nun Auto ist verkauft, Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert/Netto auch schon bezahlt.
Jetzt habe ich mir am Samstag ein neues Auto gekauft. Ich werde das Auto auf meinen Namen anmelden und auch die neue Versicherung etc wird über mich laufen. Nun wird die Finanzierung leider auf den Namen meines Vaters laufen (hatte leider mal einen Mann an meiner Seite, dem meine Finanzen egal waren)...
Meine Versicherung möchte nun eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt des Autohauses haben. Ich habe aber nur eine verbindliche Bestellung mit den erforderlichen Summen.
Kann mir einer helfen und mir sagen, was ich nun tun muss? Hier geht's einfach um recht viel Geld und das möchte und kann ich nicht verschenken.
Danke für eure Hilfe :)
6 Antworten
Der Sachverhalt ist für mich nicht so recht nachvollziehbar!
Wenn ich richtig verstanden habe, ist folgendes passiert:
Du hattest einen Unfall, bei dem durch einen Gutachter der wirtschaftiliche Totalschaden festgestellt wurde. - richtig?
Die Versicherung hat daraufhin den Schaden reguliert und dir das Geld überwiesen.
Du hast dir inzwischen ein neues Fahrzeug gekauft.
Du schreibst:
Meine Versicherung möchte nun eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt des Autohauses haben.
Meine Frage:
Mit welchem Recht, verlangt die Versicherung überhaupt eine Rechnung?
Oder handelt es sich um die Rechnung über den Ankauf des Unfallwagens?
Meine Frage:
Kann es sein, dass deine Versicherung dir den Schaden abzüglich des Betrags überwiesen hat, den du durch den Verkauf des Unfallwagens erhalten hast?
Das mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer ist ganz normal und auch nachvollziehbar.
Wenn die Kosten für den Schrottwagen verrechnet wurden zählen diese ebenfalls zu den Ausgaben der Versicherung.
In diesem Fall kann die Versicherung 19% MwSt. steuerlich geltend machen.
Da es sich bei der MwSt. um einen Durchlaufposten handelt, wird dieser ausgewiesen.
Beispiel:
Nettopreis = 100,- EUR zzgl. 19% MwSt.(19,- EUR) = Bruttopreis 119,- EUR
Aus steuerlicher Sicht und für die Buchführung spielen nur die 19,- EUR eine Rolle.
Also... erstmal danke 😊
Meine Versicherung hat mit den Netto wiederbeschaffungswert- Restwert bezahlt.
Für die Mehrwertsteuerrücketstattung möchte sie nun eine Rechnung mit MwSt.
Ich hab mir nun ein neues Auto ausgesucht. Die Finanzierung läuft über meinen Vater, somit auch der Vertrag mit dem Autohaus.
Für mich ging es nun darum, ob ich die MwSt auch zurück kriege wenn die Rechnung des Fahrzeuges auf den Namen meines Vaters läuft.
Im Grunde hat sich meine Frage aber bereits erledigt. Ich kann meinen Beitrag hier aber leider nicht löschen.
... aber so eine banale Frage ist doch etwas für Deinen Berater/Makler und gut ist. Der muss doch sowieso das neue Stück versichern.
Jetzt habe ich mir am Samstag ein neues Auto gekauft. Ich werde das Auto auf meinen Namen anmelden und auch die neue Versicherung etc wird über mich laufen. Nun wird die Finanzierung leider auf den Namen meines Vaters laufen...
Also du schreibst von "deiner" Versicherung - war dies dann ein Eigenschaden bzw. Vollkaskoschaden?
Wegen der MwSt.-Erstattung kann ich dich beruhigen: bei meiner Tochter war dies ein Totalschaden und das verunfallte Fahrzeug auf mich zugelassen; das Ersatzauto wurde auf die Tochter zugelassen und versichert und trotzdem wurde die MwSt. erstattet!
Laut Aussage der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung genügte die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 als Beweis für die Ersatzbeschaffung und somit zur MwSt.-Erstattung ;-)
Gruß siola55
Einfach mal googeln nach: Urteile Ersatzbeschaffung Mehrwertsteuererstattung
Eine Rechnung vom Autohaus solltest aber schon bekommen haben. Es geht hier ja um recht viel Geld.
Sonst fahr doch einfach mal da vorbei und lass dir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen. Das sollte kein großes Problem sein.
Nur warum sprach sie dann von der Bestellung?
Wenn ich einen Versicherungsschaden nach Gutachten abrechne wird ja grundsätzlich die MwSt einbehalten? Was soll denn dann erstattet werden?
Bei einer Ersatzbeschaffung (also Kauf eines "neuen" Autos) wird nachträglich die MwSt. erstattet, welche bisher einbehalten wurde!
Oh, Danke für den Hinweis. Das wusste ich so noch gar nicht.
Na sobald die Rechnung vorliegt, reichst du sie ein...
...wobei ja nicht die MwSt. vom "neuen" Auto erstattet wird, sondern nur vom Altwagen laut Gutachter!